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Thema: § 130 gilt nicht gegen Deut-Hass-Hetze

  1. #71
    Mitglied
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    Standard AW: § 130 gilt nicht gegen Deut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Die Diskussion ist falsch aufgezäumt. Trotz des § 130 geht die Meinungsfreiheit in Deutschland sehr weit; mit Ausnahme der Holocaust-Leugnung und der Verwendung von Nazi-Symbolen, Gesten etc. werden sonst nur selten Verfahren wg. des 130ers angestrent.
    Kein Wunder, wer traut sich bei solcher Lage zu dem Thema den Mund aufzumachen.
    Da verhalten sich die Bürger ganz normal wie in jeder gewöhnlichen Diktatur.

    Übrigens ist die Meinungsfreiheit noch sehr viel weiter eingeschränkt, als du da aufgeführt hast.
    Deutsche sind im Grunde Rechtlos, wenn sie den "Rechten" zugeordnet werden.

  2. #72
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: § 130 gilt nicht gegen Deut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Eddy
    Kein Wunder, wer traut sich bei solcher Lage zu dem Thema den Mund aufzumachen.
    Da verhalten sich die Bürger ganz normal wie in jeder gewöhnlichen Diktatur.

    Übrigens ist die Meinungsfreiheit noch sehr viel weiter eingeschränkt, als du da aufgeführt hast.
    Deutsche sind im Grunde Rechtlos, wenn sie den "Rechten" zugeordnet werden.
    Blubberdiblubb....
    ... schreibt er wohlgemerkt in einem öffentlichen Forum!
    Stand da jetzt nach dem Beitrag gleich die Polizei auf der Matte oder hast du doch Rechte?

  3. #73
    alles nur aus Liebe!!! Benutzerbild von Irmingsul
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    Standard AW: § 130 gilt nicht gegen Deut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Berlin

    JUGENDGEWALT
    Wieder Randale in Bussen


    Andreas Kopietz

    Alles nur Scheiß-Deutsche überall!"
    Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

    ............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

    Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

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    Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !
    Wir sehen an diesem Beispiel, wozu der § 130 StGB gut ist. Er ist ein "Ausländerschutzparagraph"! Dies hat die NPD schon längst entdeckt und zur Sprache gebracht.

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    Sehr interessante Redebeiträge, die Fallbeispiele vorführen, die dem Eingangsbeitrag sehr ähneln.
    Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden NS-Staates kommt gar nichts anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen und zwar generationenlang und für immer.
    Michel Friedman alias Paolo Pinkel (Jude)

    Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.
    Vural Öger, brd-Türke, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament

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