Interessantes Thema, zu dem ich mich allerdings bisher viel zu wenig erkundigt habe, das will ich jetzt ändern.
War der deutsche Angriff 1939 auf Polen völkerrechtswidrig?
Interessantes Thema, zu dem ich mich allerdings bisher viel zu wenig erkundigt habe, das will ich jetzt ändern.
War der deutsche Angriff 1939 auf Polen völkerrechtswidrig?
Eindeutig ja.
Ja, natürlich. Als Begründung reicht allein das geheime Zusatzprotokoll aus.
London, 3. September 1939: Rede des britischen Außenministers Lord Halifax (am Tage der englisch-französischen Kriegserklärung an Deutschland):
"Jetzt haben wir Hitler zum Kriege gezwungen, so daß er nicht mehr auf friedlichem Wege ein Stück des Versailler Vertrages nach dem anderen aufheben kann!"
Ohne Kommentar.
Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!Mitglied der FDL
Nein, er war ein geradezu klassischer Präventivkrieg. Polen hat bereits 1933 versucht, Deutschland zu überfallen, Botschafter Lipski droht in Berlin mit Krieg, Polen läßt bereits im Frühjahr 1939 erkennen, daß es gegen Deutschland Krieg führen will, indem es (teil-)mobilmacht und beantwortet Ende August 1939 ein überaus großzügiges deutsches Verhandlungsangebot dahingehend, indem es generalmobilmacht.
Ergänzend wäre zu sagen, daß der deutsche Konsul in Krakau erschossen worden ist, Deutsche und andere Minderheiten in Konzentrationslager gesperrt wurden und Polen zivile Flugzeuge beschossen hat.
Lächerlich. Einen "Überfall" 1933 kannst du doch gar nicht belegen. Und ansonsten ist dir schon ein wenig die Stärke der polnischen Armee 1939 bekannt? Damit waren keine Offensivaktionen zu machen.Zitat von Brutus
Da weder Polen noch Deutschland den Briand-Kellog-Pakt, welcher Angriffskriege ächtete, anerkannten war der Angriff eigentlich nicht völkerrechtswidrig. Die fehlende Kriegserklärung macht mir Sorgen, da ich nicht weiß, inwiefern diese eine Völkerrechtswidrigkeit gemäß der HLKO oder die Genfer Konvention darstellt.
Nun zunaechst die fehlende Kriegserklaerung: Voelkerrecht besteht aus mehr als der Haager Landkriegsordnung, z. B. auch aus dem "Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten" vom 18. Okt. 1907. Dort heisst es eindeutig:
"Art. 1
Die Vertragsmächte erkennen an, dass die Feindseligkeiten unter ihnen nicht beginnen dürfen ohne eine vorausgehende unzweideutige Benachrichtigung, die entweder die Form einer mit Gründen versehenen Kriegserklärung oder die eines Ultimatums mit bedingter Kriegserklärung haben muss."
Dieser Vertrag trat fuer Deutschland am 25 Jan. 1910 inkraft, fuer Polen am 06. Jul. 1925.
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Nicht nur dieser Vertrag wurde gebrochen. Die dt-polnische Schiedordnung vom 26 Okt. 1925, in der sich beide Staaten einem geordenten Verfahren zur Konfliktloesung unterwarfen:
"A r t i k e l 1.
[1] Alle Streitfragen jeglicher Art zwischen Deutschland und Polen, bei denen die Parteien untereinander über ein Recht im Streite sind und die nicht auf dem Wege des gewöhnlichen diplomatischen Verfahrens gütlich geregelt werden können, sollen in der nachstehend bestimmten Weise, sei es einem Schiedsgericht, sei es dem Ständigen Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung unterbreitet werden. Es besteht Einverständnis darüber, daß die vorstehend erwähnten Streitfragen namentlich diejenigen umfassen, die in Artikel 13 der Völkerbundssatzung aufgeführt sind."
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Das Polen und Deutschland einen gueltigen Grenzvertrag vom 27 Jan. 1926 hatten am Rande:
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Radikal Liberale Partei - Die Vernuenftigen
Unser Konzept zur Krankenversorgung und zur
Rentenreform
Nein, der Angriff auf Polen war die logische Konsequenz! Polnische Reiterhorden zerstörten ganze deutsche Dörfer auf deutschem Boden, töteten Frauen und Kinder und bekamen dafür die Quittung!
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