Umfrageergebnis anzeigen: strafbar oder nicht strafbar?

Teilnehmer
74. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Das war auf jeden Fall Volksverhetzung

    7 9,46%
  • Das war keine Volksverhetzung

    62 83,78%
  • Nur wenn sie es nicht beweisen kann = Volksverhetzung

    5 6,76%
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Thema: „Kinderschänder Mohammed“

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von Edmund
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Kommt ihr Euch nicht langsam dämlich vor, alle 24h einen Thread mit diesem Thema zu eröffnen?
    Das sind eben schwere Psychosen, nicht heilbar.
    Diese Hetze löst keine Probleme, sondern schafft uns nur weitere.
    Ziel muß es sein, die Urheber der Überfremdungspolitik zur Verantwortung zu ziehen, und nicht die Feindschaft zu anderen Völkern schüren.

  2. #32
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von Edmund Beitrag anzeigen
    Das sind eben schwere Psychosen, nicht heilbar.
    Diese Hetze löst keine Probleme, sondern schafft uns nur weitere.
    Ziel muß es sein, die Urheber der Überfremdungspolitik zur Verantwortung zu ziehen, und nicht die Feindschaft zu anderen Völkern schüren.
    Da staune ich aber, dass gerade Rechtsaussen vor der Feindschaft mit anderen Völkern warnt. Wenn es um die USA oder Israle geht, hört man da ganz andere Töne.
    Schon wieder Schulter an Schulter mit dem Iranpräsi gegen den Rest der Welt ?

  3. #33
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von Loki Beitrag anzeigen
    Aber Volkverhetzung heißt der nicht, sondern Verhetzung oder?

    Ja Stammtischgebrabbel ist auch hier nur bedingt geeignet "den öffentlichen Frieden zu stören". Privatgespräche werden allgemein nicht bestraft, wohl aber in der Öffentlichkeit wie in Internet und Medien oder Demos geäußertes.


    Internetgebrabbel wie hier in diesen Forum wird bei uns im Grunde auch nicht verfolgt. Wohl aber große Internetseiten, die vielleicht noch dazu Medial beworben werden, zb. Seiten von Wahlwerbenden Parteien.


    Die österreichische Gesetzgebung definiert in § 283 des Strafgesetzbuches (StGB) Verhetzung:

    (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
    (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

    Gemäß § 33 Z. 5 StGB gilt es in Strafrechtsfällen als besonderer Erschwerungsgrund, wenn jemand aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen besonders verwerflichen Beweggründen gehandelt hat.


    § 3d bestimmt den Strafrahmen (5 bis 20 Jahre) für denjenigen, der die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist. Dieser ist auch gemäß § 3h auf denjenigen anzuwenden, der öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  4. #34
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Da staune ich aber, dass gerade Rechtsaussen vor der Feindschaft mit anderen Völkern warnt. Wenn es um die USA oder Israle geht, hört man da ganz andere Töne.
    Schon wieder Schulter an Schulter mit dem Iranpräsi gegen den Rest der Welt ?
    Nein, das ist nur ganz normale Politik der friedlichen Ko-Existenz - ist das nur so schwer zu begreifen; also langsam komme ich mir hier wie in der Unterstufe vor!:rolleyes:
    Normal
    Politisch
    Denken

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  5. #35
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Du meinst also, man dürfe auch nicht mehr erwähnen, dass in vielen islamischen Staaten streng nach der sharia Schwule und Lesben aufgehängt werden, dass Menschen wegen geringer Vergehen ausgepeitscht, gesteinigt oder ihnen Gliedmassen abgehackt werden ?
    Dann rate ich, AA wegen Volksverhetzung anzuzeigen. AA weist immer wieder deutlich darauf hin.
    Wenn man sachlich bleibt kein Problem. Aber schon "den Islam dort hin zurückzuwerfen, wo er hergekommen ist: Jenseits des Mittelmeeres." ist genauso ein Gehetze wie die von Ahmidingsbums die Juden Israels ins Meer zu treiben, worüber sich auch alle aufgeregt haben.

    Den Islam pauschal als böse darzustellen, die Moslems allgemein zu beleidigen ist Volksverhetzung.
    Bei 1,3 Milliarden Moslems gibt es mehr als genug positive Beispiele.

  6. #36
    Mitglied Benutzerbild von Edmund
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Da staune ich aber, dass gerade Rechtsaussen vor der Feindschaft mit anderen Völkern warnt. Wenn es um die USA oder Israle geht, hört man da ganz andere Töne.
    ...
    USrael mal wieder, dein Steckenpferd.
    Es ist eben doch ein Unterschied, ob ich von den Verbrechen des us-zionistischen Regime spreche, oder pauschal alle Menschen verurteile, weil sie einer bestimmten Religion angehören, wie etwa ihr mit eurem Islam.

  7. #37
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Nein, das ist nur ganz normale Politik der friedlichen Ko-Existenz - ist das nur so schwer zu begreifen; also langsam komme ich mir hier wie in der Unterstufe vor!:rolleyes:
    Normal
    Politisch
    Denken
    Wir leben in friedlicher Koexistenz mit allen Ländern, ganz ohne NPD. Wovon schreibst du also ?
    Allerdings haben wir die Pflicht als Demkraten, Beziehungen zu anderen Ländern nach derem System zu gewichten. Genau das macht den Unterschied aus zu Staaten, mit denen wir befreundet sind und Ländern, mit denen sich der Kontakt auf niederem diplomatischem Niveau befindet.
    Europa ist nicht nur ein Wahlverein, sondern eine Wertegemeinschaft. Beziehungen zu Unrechtsregimen wie dem Iran können deshalb nie den gleichen Stellenwert haben wie z.B. zu Frankreich.

  8. #38
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Wir leben in friedlicher Koexistenz mit allen Ländern, ganz ohne NPD. Wovon schreibst du also ?
    Allerdings haben wir die Pflicht als Demkraten, Beziehungen zu anderen Ländern nach derem System zu gewichten. Genau das macht den Unterschied aus zu Staaten, mit denen wir befreundet sind und Ländern, mit denen sich der Kontakt auf niederem diplomatischem Niveau befindet.
    Europa ist nicht nur ein Wahlverein, sondern eine Wertegemeinschaft. Beziehungen zu Unrechtsregimen wie dem Iran können deshalb nie den gleichen Stellenwert haben wie z.B. zu Frankreich.
    Gut analysiert - bei einem Richtungswechsel in Deutschland könnte sich diese "Gewichtung" allerdings etwas verschieben!:]

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  9. #39
    GESPERRT
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Internetgebrabbel wie hier in diesen Forum wird bei uns im Grunde auch nicht verfolgt. Wohl aber große Internetseiten, die vielleicht noch dazu Medial beworben werden, zb. Seiten von Wahlwerbenden Parteien.


    Die österreichische Gesetzgebung definiert in § 283 des Strafgesetzbuches (StGB) Verhetzung:

    (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
    (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

    Gemäß § 33 Z. 5 StGB gilt es in Strafrechtsfällen als besonderer Erschwerungsgrund, wenn jemand aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen besonders verwerflichen Beweggründen gehandelt hat.


    § 3d bestimmt den Strafrahmen (5 bis 20 Jahre) für denjenigen, der die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist. Dieser ist auch gemäß § 3h auf denjenigen anzuwenden, der öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
    Also ähnlich dem unseren nur kürzer.

    Ja also auch nach dem Recht wäre ein Ermittlungsverfahren keine Gesinnungsdiktatur.

    Vor tausenden Menschen fordern "den ISalm zurückwerfen" ist Aufstachelung und die "epileptischen Anfälle" wie auch das "Kinderschänden" kann nicht bewiesen werden. Ein 6 jähriges Kind zu heiraten muss ja nicht gleich heißen es zu pimpern.

    Hier sollen offensichtlich wohl nur Grenzen ausgereizt werden und wo kein Kläger da kein Richter.

  10. #40
    GESPERRT
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    Standard AW: „Kinderschänder Mohammed“

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Gut analysiert - bei einem Richtungswechsel in Deutschland könnte sich diese "Gewichtung" allerdings etwas verschieben!:]
    Und wovon träumst du Nachts ?

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