Das war auf jeden Fall Volksverhetzung
Das war keine Volksverhetzung
Nur wenn sie es nicht beweisen kann = Volksverhetzung
Internetgebrabbel wie hier in diesen Forum wird bei uns im Grunde auch nicht verfolgt. Wohl aber große Internetseiten, die vielleicht noch dazu Medial beworben werden, zb. Seiten von Wahlwerbenden Parteien.
Die österreichische Gesetzgebung definiert in § 283 des Strafgesetzbuches (StGB) Verhetzung:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Gemäß § 33 Z. 5 StGB gilt es in Strafrechtsfällen als besonderer Erschwerungsgrund, wenn jemand aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen besonders verwerflichen Beweggründen gehandelt hat.
§ 3d bestimmt den Strafrahmen (5 bis 20 Jahre) für denjenigen, der die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist. Dieser ist auch gemäß § 3h auf denjenigen anzuwenden, der öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
„ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“
"Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)
Wenn man sachlich bleibt kein Problem. Aber schon "den Islam dort hin zurückzuwerfen, wo er hergekommen ist: Jenseits des Mittelmeeres." ist genauso ein Gehetze wie die von Ahmidingsbums die Juden Israels ins Meer zu treiben, worüber sich auch alle aufgeregt haben.
Den Islam pauschal als böse darzustellen, die Moslems allgemein zu beleidigen ist Volksverhetzung.
Bei 1,3 Milliarden Moslems gibt es mehr als genug positive Beispiele.
Wir leben in friedlicher Koexistenz mit allen Ländern, ganz ohne NPD. Wovon schreibst du also ?
Allerdings haben wir die Pflicht als Demkraten, Beziehungen zu anderen Ländern nach derem System zu gewichten. Genau das macht den Unterschied aus zu Staaten, mit denen wir befreundet sind und Ländern, mit denen sich der Kontakt auf niederem diplomatischem Niveau befindet.
Europa ist nicht nur ein Wahlverein, sondern eine Wertegemeinschaft. Beziehungen zu Unrechtsregimen wie dem Iran können deshalb nie den gleichen Stellenwert haben wie z.B. zu Frankreich.
"Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)
Also ähnlich dem unseren nur kürzer.
Ja also auch nach dem Recht wäre ein Ermittlungsverfahren keine Gesinnungsdiktatur.
Vor tausenden Menschen fordern "den ISalm zurückwerfen" ist Aufstachelung und die "epileptischen Anfälle" wie auch das "Kinderschänden" kann nicht bewiesen werden. Ein 6 jähriges Kind zu heiraten muss ja nicht gleich heißen es zu pimpern.
Hier sollen offensichtlich wohl nur Grenzen ausgereizt werden und wo kein Kläger da kein Richter.
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