+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 11

Thema: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    17.875

    Standard Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    Ein Mieter kann wegen seines Glaubens nicht die Genehmigung zur Aufstellung einer Parabolantenne verlangen, wenn bereits vorhandene Fernsehanschlüsse Sender aus seinem Heimatland empfangen.

    Hintergrund
    Die Beklagten sind Mieter in einer Wohnanlage. Sie sind türkische Staatsbürger alevitischen Glaubens. Über den vorhandenen Kabel- und Satellitenanschluss konnten sechs türkische Sender empfangen werden. Berichte über den alevitischen Glauben konnten jedoch nur mittels einer Parabolantenne von zwei Sendern empfangen werden, die aber nur teilweise religiöse Inhalte sendeten. Im Mietvertrag war geregelt, dass neben den bereits vorhandenen Anlagen ohne vorherige Zustimmung keine Antenne errichtet werden dürfe. Trotzdem stellten die Beklagten ohne Genehmigung eine solche auf ihrem Balkon auf. Der Eigentümer begehrte mit seiner Klage den Abbau sowie das Unterlassen eines weiteren Aufstellens ohne Zustimmung. Die Beklagten beriefen sich neben dem Informationsrecht (Art. 5 I GG) auf die Religionsfreiheit aus Art. 4 GG.
    Die Revision der Beklagten richtete sich erfolglos gegen das stattgebende Urteil der Berufung.

    Entscheidung
    Der BGH weist die Revision aufgrund des Anspruchs aus § 541 BGB zurück. Das Aufstellen einer Parabolantenne stellt – unabhängig der vertraglichen Regelungen – einen vertragswidrigen Gebrauch dar. Es sind keine Rechtsfehler in der Abwägung der Grundrechte der Beklagten mit dem Eigentumsrecht des Klägers (Art. 14. Abs. 1 Satz 1 GG) ersichtlich. Die Antenne stellt aufgrund Größe und Lage als ästhetische Beeinträchtigung eine Eigentumsbeschränkung dar. Das Informationsrecht der Beklagten überwiegt hier nicht, da sie aufgrund des Kabelanschlusses sechs türkische Sender empfangen können. Letztlich kann es offen bleiben, ob der Schutzbereich der Religionsfreiheit dadurch berührt ist, dass den Beklagten Zugang zu bestimmten Informationsquellen hinsichtlich ihrer Religion verweigert wird. Die beiden Sender berichten nur zum Teil über alevitische Glaubensinhalte, sie bedienen nicht speziell ein religiöses Interesse. Zudem stehen den Beklagten hierfür weitere Informationsquellen wie Internet etc. zur Verfügung. Im Rahmen der Abwägung tritt dieses Recht hinter der gravierenden Eigentumsbeschränkung zurück.

    (BGH, Urteil v. 10.10.2007, VIII ZR 260/06)


    Das ist eine deutliche Abfuhr sich nicht alles unter dem Hinweis "Religionsfreiheit" erstreiten zu können. Die Grenzen werden jetzt abgesteckt.

  2. #2
    Hintergrund-Beleuchter Benutzerbild von Zeitgeist1
    Registriert seit
    16.08.2007
    Beiträge
    4.502

    Standard AW: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Das ist eine deutliche Abfuhr sich nicht alles unter dem Hinweis "Religionsfreiheit" erstreiten zu können. Die Grenzen werden jetzt abgesteckt.
    Aber leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

  3. #3
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
    Registriert seit
    21.03.2006
    Beiträge
    42.109

    Standard AW: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    so ein Mist, da kann ich ja mein Logenprogramm nicht mehr empfangen.

    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  4. #4
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
    Registriert seit
    03.08.2006
    Beiträge
    16.219

    Standard AW: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    ...
    Das ist eine deutliche Abfuhr sich nicht alles unter dem Hinweis "Religionsfreiheit" erstreiten zu können. Die Grenzen werden jetzt abgesteckt.

    Jetzt würde mich mal interessieren ob der Vermieter Deutscher ist oder Türke. Einem Deutschen wäre der Empfang alevitischen Fernsehens wahrscheinlich egal, aber nicht die Verschandelung des Hauses. Dem Türken wäre wohl die Verschandelung des Hauses egal, aber nicht der Empfang alevitischen Fernsehens.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von esperan
    Registriert seit
    28.03.2006
    Beiträge
    9.872

    Standard AW: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Ein Mieter kann wegen seines Glaubens nicht die Genehmigung zur Aufstellung einer Parabolantenne verlangen, wenn bereits vorhandene Fernsehanschlüsse Sender aus seinem Heimatland empfangen.

    Hintergrund
    Die Beklagten sind Mieter in einer Wohnanlage. Sie sind türkische Staatsbürger alevitischen Glaubens. Über den vorhandenen Kabel- und Satellitenanschluss konnten sechs türkische Sender empfangen werden. Berichte über den alevitischen Glauben konnten jedoch nur mittels einer Parabolantenne von zwei Sendern empfangen werden, die aber nur teilweise religiöse Inhalte sendeten. Im Mietvertrag war geregelt, dass neben den bereits vorhandenen Anlagen ohne vorherige Zustimmung keine Antenne errichtet werden dürfe. Trotzdem stellten die Beklagten ohne Genehmigung eine solche auf ihrem Balkon auf. Der Eigentümer begehrte mit seiner Klage den Abbau sowie das Unterlassen eines weiteren Aufstellens ohne Zustimmung. Die Beklagten beriefen sich neben dem Informationsrecht (Art. 5 I GG) auf die Religionsfreiheit aus Art. 4 GG.
    Die Revision der Beklagten richtete sich erfolglos gegen das stattgebende Urteil der Berufung.

    Entscheidung
    Der BGH weist die Revision aufgrund des Anspruchs aus § 541 BGB zurück. Das Aufstellen einer Parabolantenne stellt – unabhängig der vertraglichen Regelungen – einen vertragswidrigen Gebrauch dar. Es sind keine Rechtsfehler in der Abwägung der Grundrechte der Beklagten mit dem Eigentumsrecht des Klägers (Art. 14. Abs. 1 Satz 1 GG) ersichtlich. Die Antenne stellt aufgrund Größe und Lage als ästhetische Beeinträchtigung eine Eigentumsbeschränkung dar. Das Informationsrecht der Beklagten überwiegt hier nicht, da sie aufgrund des Kabelanschlusses sechs türkische Sender empfangen können. Letztlich kann es offen bleiben, ob der Schutzbereich der Religionsfreiheit dadurch berührt ist, dass den Beklagten Zugang zu bestimmten Informationsquellen hinsichtlich ihrer Religion verweigert wird. Die beiden Sender berichten nur zum Teil über alevitische Glaubensinhalte, sie bedienen nicht speziell ein religiöses Interesse. Zudem stehen den Beklagten hierfür weitere Informationsquellen wie Internet etc. zur Verfügung. Im Rahmen der Abwägung tritt dieses Recht hinter der gravierenden Eigentumsbeschränkung zurück.

    (BGH, Urteil v. 10.10.2007, VIII ZR 260/06)


    Das ist eine deutliche Abfuhr sich nicht alles unter dem Hinweis "Religionsfreiheit" erstreiten zu können. Die Grenzen werden jetzt abgesteckt.
    Das ist nur ein Fall, wo mal die allseitsgelobte Religionsfreiheit nicht zum Zuge kam. In den meisten anderen Fällen geschieht genau das Gegenteil .. das ist also kein großer Sieg ... . Du siehst, selbst hier wägt man ab. Wäre es ein rein Alevitischer Glaubens-Sender gewesen, der die ganze Zeit religiöses Zeug verbreitet, wäre das Urteil sicherlich mal wieder anders ausgefallen. Diese scheiß Religionsfreiheit gehört gewaltig einsgchränkt, weil es Missbrauch ohne Ende mit sich bringt ...
    Unsere Demokratie ist die schlechteste Staatsform - doch es gibt keine bessere ...

  6. #6
    Mitlied
    Registriert seit
    11.01.2008
    Beiträge
    590

    Standard AW: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Über den vorhandenen Kabel- und Satellitenanschluss konnten sechs türkische Sender empfangen werden. Berichte über den alevitischen Glauben konnten jedoch nur mittels einer Parabolantenne von zwei Sendern empfangen werden, die aber nur teilweise religiöse Inhalte sendeten.
    Acht Muselsender genügen denen nicht? Gute Heimreise!
    Zitat Zitat von Baxter Beitrag anzeigen
    Geh sterben.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    17.875

    Standard AW: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    Zitat Zitat von write only Beitrag anzeigen
    Acht Muselsender genügen denen nicht? Gute Heimreise!
    Die Religionssache wird doch nur vorgeschoben, um

    eine Parabolantenne zu bekommen,

    vier Frauen zu haben und die auch noch gängeln zu dürfen,

    auf alle anderen Menschen verächtlich herabzublicken, denn das sind doch keine Muslims oder zumindest keine richtigen Muslims,

    etc. ..

  8. #8
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
    Registriert seit
    06.06.2005
    Ort
    Salzsee in Mordor
    Beiträge
    37.493

    Standard AW: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    Schiebt das Muselgesindel ab in die Türkei, dort können sie wunderbar ihre Muselprogramme empfangen.

    X(


    Gruss vonne Würfelqualle

  9. #9
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
    Registriert seit
    26.01.2007
    Ort
    Im tiefen Süden
    Beiträge
    11.544

    Standard AW: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    Die Multi-Kulti-Bessermenschen fordern mal wieder Extrawürste? Ihr Boss ist doch da, können sich ja ausheulen bei ihm.
    "Bund der Kaisertreuen"

  10. #10
    From Hell Benutzerbild von Drache
    Registriert seit
    11.07.2007
    Ort
    Am Fuße des Rothaargebirges
    Beiträge
    7.877

    Standard AW: Keine Zusatzantenne nur wegen Glaubensfreiheit

    Zitat Zitat von write only Beitrag anzeigen
    Acht Muselsender genügen denen nicht? Gute Heimreise!
    In der Heimat hatten sie vermutlich nur zwei Sender, weil sie sich keine Schüssel leisten konnten!
    "Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
    „Europa ist heute ein Pulverfass, und seine Regenten agieren wie Männer, die in einer Munitionsfabrik rauchen.” Otto von Bismarck
    ###

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Wegen Gefühle der Musels in GB- keine öffentlichen Weihnachtsbäume
    Von Sterntaler im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 27
    Letzter Beitrag: 12.10.2006, 18:52
  2. In Schweiz geboren: Keine Einbürgerung wegen Kopftuch
    Von Der Schakal im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 37
    Letzter Beitrag: 23.01.2004, 13:05

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben