Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
Ein körperlich unterlegener aber mit Stilett ausgestatteter Angreifer verpflichtet Dich nicht zur Beschränkung auf ein Messer als Verteidigung.
Der ist in dem Fall womöglich wegen seines Stiletts überlegen!
Ob man ihn gleich sofort erschießen muss? Das hängt auch von demjenigen ab, der die Waffe führt. Und bei 2 bis 3 Metern Entfernung ist ein Todesschuss nicht so leicht zu rechtfertigen.

Und wer jemanden mit einer Handfeuerwaffe erschießt und dann Notwehr reklamiert, muss es sich von einem Gericht gefallen lassen, dass seine Reklamation auf Stichhaltigkeit geprüft wird. Auch Leutz mit Waffenschein haben keinen Anspruch auf Sonderrechte!