Aktueller Fall aus Hessen:
Kassel (AP) Alleinstehende Männer aus Afghanistan dürfen grundsätzlich in ihr Heimatland abgeschoben werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied nach Angaben vom Donnerstag, jungen afghanischen Männern sei dies zuzumuten, auch wenn sie in ihrem Heimatland ein kümmerliches Leben am Rande des Existenzminimums führen müssen. Eine Gefahr für Leib und Leben drohe ihnen nach derzeitigem Sachstand nicht.
Damit lehnte der 8. Senat die Klage eines heute 20-Jährigen ab. (...)
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Immerhin lebte der Asylant drei Jahre auf Kosten der deutschen Gesellschaft, Anwalts- und Gerichtskosten inbegriffen. Dass er, oder seine Familie hier je auch nur einen Cent in die sozialen Kassen, von denen sie leben eingezahlt haben, scheint wohl nicht der Fall zu sein.Gegenstand des Prozesses war die Klage eines 19 Jahre alten Afghanen, der vor drei Jahren nach Deutschland gekommen war. Nach eigenen Angaben waren sein Vater ermordet und sein älterer Bruder entführt worden. Der Bruder sei seitdem verschollen. Weitere Verwandte habe er in Afghanistan nicht mehr, seine Mutter und drei Geschwister lebten in Deutschland von Sozialhilfe. In Nidda wollte der Kläger seinen Schulabschluss machen und sich dann eine Lehrstelle suchen. (...)
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Im Gegensatz hierzu ein aktuelles Beispiel wie man im Gottesstaat Iran mit den muslimischen Brüdern umgeht (merke: es handelt sich hierbei weder um Sozialfälle, noch um Erwachsene):
Ich frage mich, ob die Jugendlichen rechlichen Beistand hatten, Verwaltungsgerichte beschäftigten, oder durch Demos unterstützt wurden.KABUL, 23. Januar (RIA Novosti). Trotz des von Präsident Mahmud Ahmadinedschad verhängten Moratoriums, verfolgen die iranischen Behörden weiterhin die Ausweisung von afghanischen Flüchtlingen.
Dies teilte ein Sprecher des Gouverneurs der Provinz Nimruz im Südwesten Afghanistans mit.
Ihm zufolge wurden in den vergangenen zwei Tagen weitere 150 Afghanen aus dem Iran abgeschoben. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Jugendliche, die in Iran gearbeitet hatten. (...)
Seit Jahresanfang wurden 1500 Afghanen gewaltsam in die westliche Provinz Herat zurückgebracht. In dieser Zeit starben etwa 30 Flüchtlinge an Kälte, Hunger und Krankheiten. (...)
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Und wo bleibt eigentlich die Empörungsbeauftragte?
Offensichtlich erwartet man von muslimischen Staaten keinerlei zivilisatorische oder humanitäre Standards - man findet sich damit ab, dass gläubige Islamunterworfene nicht einmal annährend das Level an Zivilisation erreicht haben, das man in westlichen Ländern bereits vor hunderten von Jahren erreicht hatten. In gewisser Weise stellen gerade die Gutmenschen mit ihrer Islamophilie, gläubige Muslime auf die Stufe von Tieren, von denen man nichts erwarten darf, die man aber schützen muss.