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Thema: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

  1. #1
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Vor knapp einem Jahr hatte ich begonnen, übersetzte Artikel der fiktiven "Constitution of Oceania" hier hereinzustellen.
    Hat leider nicht lang gedauert.

    Ab heute geht's wieder los. Mal gucken, wie lang's diesmal geht.

    1. Leben

    A. Das Recht auf Leben: Eine Person hat das Recht, nicht von anderen getötet oder (körperlich, Anm.d.Ü.) geschädigt zu werden.
    Ist eine Person komatös oder anderweitig bewusstlos, so wird all ihr Vermögen für lebenserhaltende Massnahmen verwandt, es sei denn, es liegen ausdrücklich gegenteilige Anweisungen vor.
    Ist das Vermögen erschöpft, hat das verantwortliche Krankenhaus das Recht, die lebenserhaltenden Massnahmen zu beenden. Die Familie des Patienten und jede andere Person oder Organisation darf zusätzliche Mittel zur Verlängerung der Massnahmen zur Verfügung stellen.

    Das ozeanische Gerichtswesen wird dieses Recht (d.i. das auf Leben, Anmd.Ü.) nicht beeinträchtigen, ausser, um jemanden an einem Gefängnisausbruch zu hindern.

    (Artikel 1 der Constitution of Oceania)
    Wer was dazu sagen möchte, möge es tun.
    Pöbeleien sind unerwünscht.

    Meine mässigen Fähigkeiten als Übersetzer bitte ich zu entschuldigen.


    Nachtrag: Es ist möglich, berechtigt und sinnvoll, von den Inhalten dieser Verfassung auf die Inhalte und Ansichten -jmw-s und des Myobismus zu schliessen.
    Geändert von -jmw- (06.03.2008 um 22:00 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  2. #2
    marc
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Soll das eine Anspielung auf Orwell sein, oder was? Kann mich an diese Constitution aber nicht erinnern. Oder ist das wieder so ein Kack wie mit "Neu-Germanien"? :rolleyes:

    Wie auch immer:

    Ist das Vermögen erschöpft, hat das verantwortliche Krankenhaus das Recht, die lebenserhaltenden Massnahmen zu beenden.
    Scheiße.

    Eine Person hat das Recht
    Definiere "Person".

  3. #3
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von marc Beitrag anzeigen
    Soll das eine Anspielung auf Orwell sein, oder was? Kann mich an diese Constitution aber nicht erinnern. Oder ist das wieder so ein Kack wie mit "Neu-Germanien"? :rolleyes:
    Ob die Verfasser auch den Herrn Orwell im Sinn hatten, weiss ich nicht.

    Wichtigster Grund für den Namen dürfte sein, dass die Verfassung mit einem Projekt zusammenhing, mit Hilfe grosser Schwimmplattformen (Guckst Du hier: [Links nur für registrierte Nutzer]) einen neuen Karibikstaat vor der Küste Costa Ricas oder Panamas zu gründen.
    Schien den Leuten wohl einfacher, als in einem bestehenden Staate die Macht zu übernehmen und ihre Ansichten dann dort durchzusetzen.

    Scheiße.
    Wenn der A mit dem B einen Vertrag hat und der B einseitig sich nicht mehr vertragsgemäss verhält, warum sollte der A sich dann noch weiter an den Vertrag halten (müssen)?

    Und, immerhin, selbst wenn man dem nicht zustimmen sollte: Es ist der Versuch, konsequent zu sein.

    Definiere "Person".
    "Eine Person ist jeder geborene Mensch unabhängig des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft oder der Religion, der sich derzeit auf dem Staatsgebiet von Oceania befindet oder sich dort befand, bevor er unter Verletzung von Gesetzen Oceanias von dort entfernt wurde. Anderen Wesen mag der Status der Person per Gesetz zuerkannt werden, wenn nötig."
    (Schnellübersetzung)
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  4. #4
    Nur zwei Dinge Benutzerbild von Herr K.
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Vor knapp einem Jahr hatte ich begonnen, übersetzte Artikel der fiktiven "Constitution of Oceania" hier hereinzustellen.
    Hat leider nicht lang gedauert.

    Ab heute geht's wieder los. Mal gucken, wie lang's diesmal geht.



    Wer was dazu sagen möchte, möge es tun.
    Pöbeleien sind unerwünscht.

    Meine mässigen Fähigkeiten als Übersetzer bitte ich zu entschuldigen.


    Nachtrag: Es ist möglich, berechtigt und sinnvoll, von den Inhalten dieser Verfassung auf die Inhalte und Ansichten -jmw-s und des Myobismus zu schliessen.
    Geziemt es sich für einen Myobisten erbetene Verhaltensregeln für einen von ihm eröffneten Strang anzugeben,Was, wenn bashing nun mein business wäre?

    Zwei Fragen.

    Sind vorsätzliche psychische Schädigungen in Oceania zulässig, gibt es kein Recht, auf Unterlassung solcher zu klagen?

    Lebenserhaltende Maßnahmen nur für Vermögende?Hätte ein verunfalltes Kind mittelloser Eltern folglich kein Recht auf medizinische Versorgung?

    Langsam begreife ich, wie sich Dein fehlender Glaube an positive Rechte ausnimmt.

  5. #5
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von Herr K. Beitrag anzeigen
    Geziemt es sich für einen Myobisten erbetene Verhaltensregeln für einen von ihm eröffneten Strang anzugeben,Was, wenn bashing nun mein business wäre?
    Der Anstand gebietet, Wünschen des Fadeneröffners, sofern sie nicht zu ausgefallen sind, zu entsprechen. :]

    Sind vorsätzliche psychische Schädigungen in Oceania zulässig, gibt es kein Recht, auf Unterlassung solcher zu klagen?
    Zu den Einzelheiten müsste ich jetzt nachgucken;
    grundsätzlich aber fände ich es sehr verwunderlich, wären sie zulässig.

    Körperliche Unversehrtheit allein auf den physischen Körper zu beziehen, das schiene mir wenig zielführend.

    Lebenserhaltende Maßnahmen nur für Vermögende?Hätte ein verunfalltes Kind mittelloser Eltern folglich kein Recht auf medizinische Versorgung?

    Langsam begreife ich, wie sich Dein fehlender Glaube an positive Rechte ausnimmt.
    Glaube ist, anzunehmen, jemand hätte solche 'Rechte'.
    Woher sollten sie auch kommen?

    Wobei, im Falle des Kindes, doch, da bestünden gewisse, nun ja, 'Rechte' würd ich's nicht nennen, aber: Ansprüche, gegen die Eltern nämlich oder, besser ausgedrückt: Gegen diejenigen Personen, die meinen, die Erziehung bestimmen zu dürfen.
    Denn wer meint, das Leben von Kinder bestimmen zu dürfen, der muss natürlich auch die Notwendigkeiten ihres Lebens bestreiten.
    Soweit Eltern also dazu in der Lage sind, die Behandlungskosten zu tragen, müssen sie es auch.
    Mehr, als sie können, natürlich nicht.

    Irgendeine dritte Person oder Organisation oder Institution allerdings hat nicht von vornherein eine Verpflichtung, irgendwem einfach so zu helfen.



    Nachtrag:

    Langsam begreife ich, wie sich Dein fehlender Glaube an positive Rechte ausnimmt.
    Es ist garnicht so schwierig, das vom Verstande her zu erfassen.
    Allein, es kann mitunter sehr lange dauern, die volle Herrlichkeit all dessen wirklich zu verstehen.
    Geändert von -jmw- (06.03.2008 um 22:45 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  6. #6
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Diese merkwürdige "Verfassung" stellt Kapital über Menschenleben - will Menschenleben terminieren, wenn die Profite einer Krankenhausverwaltung dadurch tangiert werden könnten. Gott, welch Vertauschung von Prioritäten, welch Degradierung von Leben zum lästigen Hindernis für Profite.

    An dieser Stelle hat sich diese Möchtegernverfassung für mich schon selbst den Gnadenstoß verpasst. Den Rest will ich gar nicht mehr lesen.
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  7. #7
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von Frei-denker Beitrag anzeigen
    Diese merkwürdige "Verfassung" stellt Kapital über Menschenleben - will Menschenleben terminieren, wenn die Profite einer Krankenhausverwaltung dadurch tangiert werden könnten. Gott, welch Vertauschung von Prioritäten, welch Degradierung von Leben zum lästigen Hindernis für Profite.

    An dieser Stelle hat sich diese Möchtegernverfassung für mich schon selbst den Gnadenstoß verpasst. Den Rest will ich gar nicht mehr lesen.
    Hoffentlich ignorierst du den Rest konsequenterweise. Dann ersparen die anderen Teilnehmer sich diese kaputte Schallplatte langweiliger Klassenkampfparolen. *gähn*
    ´
    Ron Paul Revolution - Frieden, Freiheit und Wohlstand

  8. #8
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von Frei-denker Beitrag anzeigen
    Diese merkwürdige "Verfassung" stellt Kapital über Menschenleben
    Nein.
    "Kapital" ist zunächst einmal ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff.
    Diese Verfassung (Warum in ""?) stellt im Falle des Falles das Eigentum über ein Menschenleben.
    (Das Grundgesetz tut das übrigens auch: Töte ich jemanden bei der Verteidigung meines Eigentums, wird das sicher nicht als Mord, idR nicht als Totschlag verfolgt werden.)
    Warum tut sie das?
    Weil sie Eigentum als Grundlage eines funktionierenden Gemeinwesens betrachtet.
    Analogie: Was darf in der BRD der Staat alles tun, um seine Existenz zu sichern?
    Antwort: Exzessive Besteuerung, Haft, Bespitzelung, Tötung (Bundeswehr!).
    Warum darf er das?
    Weil's als notwendig erachtet wird zum Erhalt des Gemeinwesens.

    Dass andere diese Funtkion dem Sondereigentum zuschreiben, mag man ablehnen oder befürworten, mag man für falsch oder richtig halten;
    ein Grund für pseudomoralische Entrüstung ist es nicht.

    Interessant dabei auch:

    Stellst nicht auch Du "Kapital" über Menschenleben?
    Du selber?
    Mit acht Stunden Schlag am Tage und vier Stunden Freizeit hättest Du volle zwölf Stunden, um zu arbeiten, das Geld zu spenden und damit irgendwelche Kinder in Afrika vor dem Verhungern zu retten.
    Tust Du es?
    Nein.
    Schlussfolgerung: Deine Zeit hier im Forum ist Dir wichtiger als das Leben von Negerkindern.
    Denn sonst wärst Du ja nicht hier!

    Wer stellt also "Kapital" über Menschenleben?

    Gott, welch Vertauschung von Prioritäten, welch Degradierung von Leben zum lästigen Hindernis für Profite.
    Spock war nie pathetisch, soweit ich mich erinnern kann.

    Niemandem ist Leben unendlich viel wert;
    vielen ist Leben kaum etwas wert.
    Diese Verfassung ist bereit, Leben zu opfern, um das zu sichern, was sie als Grundlage eines funktionierenden Gemeinwesens sieht.

    Wer dazu nicht bereit ist, der muss halt Anarchopazifist werden.
    Würdest Du diesen Schritt gehen?

    An dieser Stelle hat sich diese Möchtegernverfassung für mich schon selbst den Gnadenstoß verpasst. Den Rest will ich gar nicht mehr lesen.
    Ernstgemeint: Meditiere mal ein wenig darüber, ob und inwieweit sich eine derartige Verweigerungshaltung verträgt mit Nick und Ava.
    Geändert von -jmw- (07.03.2008 um 09:57 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  9. #9
    vernunftbegabt Benutzerbild von Bierbaron
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    ,,,,
    (Das Grundgesetz tut das übrigens auch: Töte ich jemanden bei der Verteidigung meines Eigentums, wird das sicher nicht als Mord, idR nicht als Totschlag verfolgt werden.)
    ,,,
    Ja ne is klar?!
    Auf welchen Artikel beziehst du dich bitte?

    Die Notwehr wird nämlich nicht im GG statuiert, sondern in §§ 32 ff. StGB! Und hier erfolgt eine Güterabwägung, wobei das Leben immer das höchste Gut sein muss. Ich darf in der Notwehr also nur den töten, der mein eigenes Leben bedroht!

    Desweiteren schließe ich mich (ausnahmsweise!) Frei-denker an. Dieser "Artikel 1.1.A" legt den Grundstein einer menschenverachtenden Verfassung.

    Grüße
    Bierbaron

  10. #10
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von Bierbaron Beitrag anzeigen
    Ja ne is klar?!
    Auf welchen Artikel beziehst du dich bitte?

    Die Notwehr wird nämlich nicht im GG statuiert
    Was frägst dann nach'm Artikel? ?(

    sondern in §§ 32 ff. StGB! Und hier erfolgt eine Güterabwägung, wobei das Leben immer das höchste Gut sein muss. Ich darf in der Notwehr also nur den töten, der mein eigenes Leben bedroht!
    Erstens mag man argumentieren, dass ein rechtfertigender Notstand vorliegt;
    zwotens hab ich von Notwehr garnicht geschrieben. Im bundesrepublikanischen Sinne läge sicher eine Überschreitung der Notwehr vor - doch auch diese wird idR nicht bestraft.

    Desweiteren schließe ich mich (ausnahmsweise!) Frei-denker an. Dieser "Artikel 1.1.A" legt den Grundstein einer menschenverachtenden Verfassung.
    "Menschenverachtend" ist inhaltsleer: Jeder versteht was anderes darunter.

    Ich z.B. finde es (im weiteren Sinne) menschenverachtend, Personen oder Organisationen, in diesem Falle: Anbieter medizinischer Dienstleistungen unter Androhung von Waffengewalt dazu zu zwingen, Verträge einzuhalten, die vom anderen Vertragspartner durch Nichterfüllung bereits gebrochen wurden.

    Problem jetzt: Es kann nicht beides richtig (allerdings beides falsch!) sein.
    Also stehen sich widersprechende Privatmoralitäten gegeneinander.
    Wie bzw. was sollte ein neutraler Dritter da ratschlagen oder entscheiden ?
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

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