Der Mindestlohn für die Breifdienste ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts unzulässig. Die der Lohnuntergrenze zugrunde liegende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums verletze die Kläger in ihren Grundrechten, erklärte der Verwaltungsrichter am Freitag in Berlin.
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