Umfrageergebnis anzeigen: Welches ist der richtige Weg zu mehr Arbeitsplätzen?

Teilnehmer
28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • generelle Arbeitszeitverlängerung

    6 21,43%
  • generelle Arbeitszeitverkürzung

    11 39,29%
  • keine pauschale Lösung

    10 35,71%
  • keine Ahnung

    1 3,57%
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Thema: Arbeitszeitverlängerung für mehr Jobs?!?

  1. #21
    Brone
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    Das ist der richtige Weg.

    Wir müssen wieder wettbewerbsfähig werden, die Deutschen Lohnkosten sind viel zu hoch.

    Wenn das so weiter geht, wandern all unsere Unternehmen ins Ausland.

  2. #22
    Keine Macht den Idioten! Benutzerbild von ichbindrin
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    Also, ich glaube, eine Tatsache wird hier bisher übersehen. Wir reden immer nur davon, dass die deutschen Arbeitnehmer in Konkurrenz zu den polnischen, taiwanesischen usw. stehen.

    Eine ganz andere und vor allem dauerhafte, also nicht durch Angleichung z. B. der polnischen und deutschen Lohnniveaus sich selbst abschaffende, Konkurrenz besteht m. E. zwischen Mensch und Maschine.
    Sehen wir das Ganze doch mal aus der Sicht eines Arbeitgebers, z. B. ein Hersteller von Metallteilen. Er hat bereits eine mittelgroße Werkshalle und, sagen wir mal, 20 Mitarbeiter. Die produzieren gute Ware und so kommt es, dass der Arbeitgeber genügend Kapital angesammelt hat, um zu expandieren. Die Arbeitnehmer freuen sich schon auf eine neue Werkshalle und neue Kollegen, doch was geschieht?
    Der Arbeitgeber baut zwar die neue Werkshalle und lässt sie hyper-modern mit den besten Maschinen auf dem Markt ausrüsten, doch die neuen Kollegen bleiben aus. Was ist geschehen?
    Der Arbeitgeber hat einfach eine genaue Analyse der Situation gemacht und das beste für seinen Betrieb getan: Er hat das Kapital so investiert, dass es den maximalen Gewinn abwirft. Darum hat er lieber sehr teure, moderne Maschinen angeschafft, die kurzfristig unterm Strich Verluste für sein Unternehmen bedeuten. Nachdem aber die Maschinen abgeschrieben sind, ist diese Variante günstiger als die teuren zusätzlichen Arbeitnehmer auf Dauer zu bezahlen!
    Man sieht also: Das Kapital geht dorthin, wo es die meisten Gewinne abwirft und das muss nicht immer die menschliche Arbeitskraft sein.

    Insofern erklärt sich auch die hohe Produktivität in Deutschland, mit der häufig auch Lohnerhöhungsforderungen begründet werden. Produktivität heißt hier: "Mit minimalem Kapitaleinsatz wurden qualitativ hochwertige Artikel produziert."
    Demzufolge heißt Produktivität in erster Linie Arbeitslosigkeit!
    L'Etat, sommes nous! - Power to the PEOPLE!

    "Wenn man schon Gefangener seines eigenen Geistes ist, dann kann man sich wenigstens seine Zelle angenehm möblieren." (Sir Peter Ustinov)

    Jetzt Aufruf unterzeichnen (30 Sekunden)! Für den transparenten Staat! Gegen Korruption!
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    Softwarepatente würden OpenSource unmöglich machen!

  3. #23
    Isolani Benutzerbild von Irratio
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    ... in anderen Worten: Der Zwang zur Fortschrittlichkeit, der den Lebensstandard der Gesellschaft sichern soll, fördert die Arbeitslosigkeit...
    Man sollte eine Arbeitslosensteuer auf Firmengewinne einführen, die dem Anteil der Arbeitslosen in Deutschland entspricht.

    Irratio.
    Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir!

    Ich fürchte mich so vor der Menschen Wort...

  4. #24
    Ossi aus Leidenschaft Benutzerbild von MIG ddr
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    Zitat Zitat von Modena 360
    Das gilt nur in einem Land wie Deutschland, wo Arbeitskraft teurer ist als Maschinen.
    Na ja was erwartest du?

    Um höher Entwickelte Maschinen zu bedienen braucht man höher qualifizierte Arbeitskräfte, und weil Spezialisten in einigen Berufen Mangelware sind und ihre Ausbildung viel Zeit gekostet hat; verlang diese auch den entsprechenden Lohn.

    Kein wunde das da in einige Berufen die Lohnkosten so hoch sind.

  5. #25
    Isolani Benutzerbild von Irratio
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    Wirtschaft hat der Gesellschaft zu dienen, insofern ist eine eindeutig gerechte Steuer nicht so simpel zu ermitteln, wie du es gerade darstellst...

    Irratio, in Agape.
    Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir!

    Ich fürchte mich so vor der Menschen Wort...

  6. #26
    Leyla
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    Zitat Zitat von Modena 360
    .
    Steuern auf Firmengewinne gehören generell abgeschafft, da es sich um eine unzulässige Doppelbesteuerung handelt. Die einzig gerechte (und verfassungsmäßige) Steuer ist eine für alle Bürger gleiche Kopfsteuer.
    Und wie hoch würdest Du die ansetzen?

    Ich nehme an, Du bist auch gegen gesetzliche Mindestlöhne. Faktisch müsste dann aber der Mindestlohn wenigstens so hoch sein, dass jemand, der nichts isst und unter der Brücke schläft, davon wenigstens noch seine Kopfsteuer zahlen kann. Richtig?

    Sonst müsste man die säumigen Steuerzahler ja irgendwie sanktionieren.

    Willst Du die dann auf Staatskosten in einem Gefängnis unterbringen? Das wäre doch unfair gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler, der arbeiten geht und unter der Brücke schlafen muss.

    Außerdem sind doch die handelsüblichen BRD-Gefängnisse viel zu teuer. Da gibt es sogar Einzelzellen - ein skandalöser Luxus ist das.

    Denkst Du alternativ dazu vielleicht an so eine Art Barackensiedlung mit Wachtürmen und Stacheldraht drum rum?

    Das Problem bei der massenhaften Unterbringung von Asozialen sind natürlich die Läuse. Aber solchen Elementen kann man ja schließlich die Köpfe kahl scheren.

    Es gibt ja für alles eine Lösung...

    P.S.: Wären das nicht auch tolle Vorschläge für Hartz VIII?

  7. #27
    Ossi aus Leidenschaft Benutzerbild von MIG ddr
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    Zitat Zitat von Modena 360
    Steuern haben nichts mit der Wirtschaft zu tun, sondern mit den Bürgern. Denen nämlich werden sie abgeknöpft. Und wenn tatsächlich »alle Menschen vor dem Gesetz gleich« wären, wie es im Grundgesetz heißt, müßten auch alle die gleichen Steuern zahlen. Ich schlage 5.000 Euro pro Kopf und Jahr vor. Selbstverständlich würden dann alle anderen Steuern ersatzlos gestrichen.
    na ja das währe für die ärmeren Bevölkerungsgruppen ungerächt.

    Ich schlage das alte 4 Stufen Model vor (Ursprünglich 3 Stufen).

    Alle bis 500 Euro Steuerfrei, bis 2000 € 10%, bis 4500 € 20% und alle darüber 30 oder 35%. Aber dafür sollten alle Ausnahmen abgeschafft werden.

  8. #28
    grenzgenialer Zyniker Benutzerbild von mentecaptus
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    Zitat Zitat von Modena 360
    Dieses Modell widerspricht dem Gleichheitspostulat von Artikel 3 des Grundgesetzes.
    Nein tut es nicht.

    Die in dieser Frage entscheidende Instanz, das Bundesverfassungsgericht, hat diese Frage in dauernder Rechtsprechung eindeutig anders entschieden. Es ist nicht nur verfassungskonform, dass Leute mit höherem Einkommen aufgrund einer prozentbasierten Steuerhebung mehr Steuern zahlen, es wiederspricht auch nicht dem Grundgesetz, dass die Besserverdienenden durch den progressiven Steuertarif zusätzlich belastet werden. Das BVerfG hat lediglich erklärt, dass eine Steuerbelastung von mehr als 50% nicht hinnehmbar sei und - damals im Rahmen der Vermögenssteuerdebatte - dort eine Grenze gesetzt.

    Dieser Beitrag könnte Risiken und Nebenwirkungen enthalten und die von ihm ausgehende Gefahr kann man gar nicht genug überschätzen!

  9. #29
    grenzgenialer Zyniker Benutzerbild von mentecaptus
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    Zitat Zitat von Modena 360
    Auch Richter sind vor dauerhaftem Irrtum nicht gefeit. Die Formulierung »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« ist an Eindeutigkeit nicht mehr zu überbieten. Trotzdem wird sie in Deutschland von vielen Gesetzen, vor allem auch den Steuergesetzen (aber auch dem Strafrecht mit seinen Tagessätzen) aufs gröblichste verletzt.
    Abgesehen von Gott sind die Bundesverfassungsrichter unsere höchtse Instanz. Und wenn du jristische normen als absoluter Dogmen interpretierst, zeugt das nicht gerade von Sachkenntnis. Denn unser Rechtssystem basiert auf allgemeingültigen Gesetzen, die der Auslegung bedürfen. Und wenn du den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG zitierst, dann solltest du ihn auch sinnhaft erfassen: hierzu helfen einschlägige Kommentierungen zum Grundgesetz, in denen sowohl die Lehre (Professoren), Kommentatoren sowie die Rechtsprechung gegenüber gestellt und bewertet wird. Der Ausspruch "3 Juristen, 5 Meinungen" stammt übrigens aus diesem Zusammenhang.

    Art. 2 sollte übrigens in der Ursprungsfassung lauten: "Jeder kann tun und lassen, was er will". Dieses hat man dann aber wieder verworfen, weil man davon ausging, dass Leute sich einfach das Grundgesetz schnappen würden und eben nicht den Sinn (die Auslegung) des Artikels erfassen würden, sondern ausschließlich nach dem Wortlaut gehen würden.

    Dieser Beitrag könnte Risiken und Nebenwirkungen enthalten und die von ihm ausgehende Gefahr kann man gar nicht genug überschätzen!

  10. #30
    grenzgenialer Zyniker Benutzerbild von mentecaptus
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    Zitat Zitat von Modena 360
    Der Begriff »vor dem Gesetz gleich« ist nicht auszulegen. Mir ist sehr wohl bewußt, daß die verfassungswidrige Praxis von weiten Teilen der Bevölkerung und des Systems gebilligt wird. Verfassungswidrig ist sie trotzdem.
    Doch, alle Normen sind auszulegen. Und im Falle des Art. 3 GG geschieht dies indirekt sogar bereits im 3. Absatz: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, deiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden".

    Im Artikel 3 ist von Menschen die Rede und dies schließt somit auch die Kinder mit ein. Nun sind Kinder aber nicht geschäftsfähig (um sie zu schützen) und dürfen bis zum 14. Lebensjahr keinerlei Rechtsgeschäfte tätigen. Wie kann diese Bestimmung des BGB denn möglich sein, wenn der Artikel 3 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" nicht auszulegen wäre? Dann müsste dem Zweijährigen genauso das Recht eingeräumt werden, Kaufverträge zu unterschreiben oder ein Kraftfahrzeug zu führen.

    Und spätestens bei der sog. Grundrechtskollision muss dann eine Auslegung und Abwägung erfolgen. ZB bei der Kollision des Art. 2 mit Art. 14 im Rahmen einer Sachbeschädigung. Die "Freiheit", Steine zu werfen und der Schutz des "Eigentums". Was wiegt schwerer, welchem Grundrecht ist der Vorrang einzuräumen. Und schon sind wir beim nächsten juristischen Postulat: die Einzelfallentscheidung. Jedes Urteil, jede Abwägung basiert immer nur auf dem Sachverhalt des zu entscheidenen Problems. Es werden zwar ähnliche Entscheidungen zur Urteilsfindung herangezogen (Präzedenzfälle), aber letztlich bleibt es jedesmal eine individuelle Entscheidung - denn auch die Umstände sind immer wieder unterschiedlich.

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