[Links nur für registrierte Nutzer]Gericht: Wurf mit Döner verletzt nicht die menschliche Würde
München – Ein angebissener Döner als Wurfgeschoss hat das Amtsgericht in München beschäftigt. Ein Wurf mit dem Snack auf einen anderen Menschen stelle keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre dar.
Das befand das Gericht in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen: 154 C 26660/07). Der Richter wies mit seinem rechtskräftigen Urteil die Zivilklage einer Restaurantmitarbeiterin ab, die von einem Gast mindestens 250 Euro Schmerzensgeld haben wollte. Die beiden waren sich in die Haare geraten, weil dem Mann der Döner nicht schmeckte.
Endlich mal ein nachvollziehbares Urteil!