Du bist nicht nur kein Mediziner, sondern ganz offensichtlich auch kein Rentenspezialist.
Die Riesterrente, obwohl sie aufgrund der ebenso offensichtlich beabsichtigten Konstruktionsfehler die meiner Ansicht nach die Unterstellung einer Betrugsabsicht rechtfertigen, völlig untauglich zur Ergänzung oder Aufstockung der gesetzlichen Rente ist, IST EINE KAPITALGEDECKTE RENTE.
Ihre Auszahlungen werden also nicht von zukünftigen Einzahlern gedeckt, das wäre ein auch heute bereits strafbewehrtes Schneeballsystem, sondern von den KapitalERTRÄGEN der angesammelten Beiträge.
Daß diese Erträge auch bei Kapitalanlageformen vom zukünftigen produktiven Bevölkerungsanteil erarbeitet werden müssen, steht zwar außer Frage. Aber eben vom produktiven Bevölkerungsanteil, wozu die gesamte produktive Wirtschaftsleistung gehört. Und nicht lediglich einige geschröpfte Beitragszahler.
Daß, wie der Eingangspost eigentlich bereits darstellt, der Staat keineswegs gewillt ist die Beitragsförderung als Geschenk zu gestalten (was denen die das letztlich über Steuern finanzieren auch nicht sehr gefallen dürfte) bedarf keiner näheren Erläuterung. Daß diese Zuschüsse bei Fälligkeit der Rente daher mit Sozialleistungen verrechnet bzw. besteuert werden, ist auch klar. Daß dies auch mit den selbst aufgebrachten Beiträgen geschieht insofern eine Mogelpackung, als im Einzelfall nicht nachvollziehbar ist was vor- und nachgelagerte Besteuerung ist, wie diese abgeglichen werden (sollen) und somit leichte Beute für steuergeldgeile Politschranzen sein dürften.
Eine sichere eigene Altersvorsorge ist in diesem Land nicht mehr möglich.
Es kann nur jedem angeraten werden diese in Länder zu verlagern, die auch zukünftig als sichere Häfen für Eigentumsrechte gelten können.