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Thema: Heiraten verboten.

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Also das Heiraten eines Ausländers ist mit etlichen bürokratischen Regelungen verbunden.
    Das Heiraten eines Ausländers ist sogar mit bis zu lebensbedrohlichen Maßnahmen verbunden. So manch eine alte Oma ist plötzlich eines merkwürdigen Todes gestorben und der schwarze Mit20iger war dann der Erbe, das er dann allerdings an seine Auftraggeber abgeben mußte. Wer meint heute noch einen ausländischen Ehepartner finden zu können, der nicht irgendwelche hintergründigen Absichten verfolgt, der ist absolut weltfremd.

  2. #2
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Zitat Zitat von Fiel Beitrag anzeigen
    Das Heiraten eines Ausländers ist sogar mit bis zu lebensbedrohlichen Maßnahmen verbunden. So manch eine alte Oma ist plötzlich eines merkwürdigen Todes gestorben und der schwarze Mit20iger war dann der Erbe, das er dann allerdings an seine Auftraggeber abgeben mußte. Wer meint heute noch einen ausländischen Ehepartner finden zu können, der nicht irgendwelche hintergründigen Absichten verfolgt, der ist absolut weltfremd.
    Sag das bloß meiner Frau nicht, sonst bekommt die noch Angst vor mir.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

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  3. #3
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Also das Heiraten eines Ausländers ist mit etlichen bürokratischen Regelungen verbunden. Wenn der Ehepartner ein Heiratsvisum bekommen möchte, müssen beide beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunde vorlegen, dazu muß die dt. Seite eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, daß er/sie für alle in Dtl. anfallenden Kosten aufkommt und daß man weiß, daß keinerlei Stütze bezogen werden kann. Außerdem muß die Krankenversicherung zur Visumsbeantragung geregelt sein. Anschließend werden die Antragsunterlagen dem zuständigen OLG zugeschickt. Der dt. Teil darf auch keine Transferleistungen des Staates erhalten. Danach kann das Visum erteilt werden. Das Visum gilt erst einmal für 1 oder 2 Jahre, nach 3 Jahren wird dann die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erteilt. Neu ist jetzt auch, daß der ausländ. Partner Deutschkenntnisse vorweisen muß und ggf. einen Integrationskurs zu besuchen hat. Bei der Erteilung der unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis muß man unterschreiben, daß bei einer Scheidung die zuständige Ausländerbehörde darüber zu informieren ist, da dann ggf. die Aufenthaltsberechtigung widerrufen wird.
    Ich habe allerdings auch schon gehört, daß wegen dieses Aufwandes manche nach Dänemark ausweichen und dort heiraten. Wie das allerdings funktioniert weiß ich nicht.
    Ich habe gerade für eine Freundin aus Russland so eine Prozedur durchgemacht. Da ihr jetziger Mann, der immer gutverdienend beschäftigt war, gerade einen neuen Job angenommen hatte, habe ich sogar die Verpflichtung für sie übernommen. Die Ausländerbehörde hatte seine Verpflichtung nicht akzeptiert weil er noch in der Probezeit ist. Jetzt will man seiner Frau nur einen Aufenthaltstitel von 12 Monaten geben. § 23 AuslG sagt jedoch … wird in der Regel für drei Jahre gegeben. Wenn die sich keine gute Begründung einfallen lassen, werde ich mich beim Innenministerium des Bundeslandes beschweren.

    Der Witz von allem, die Frau ist die Tochter eines bekannten Malers, hat über 500.000 Euro auf ihr deutsches Konto transferiert um ein Haus zu kaufen und holt demnächst Bilder im Wert von mehreren Millionen um die hier in eigener Regie auszustellen und zu verkaufen. Und sie spricht fließend Deutsch und Englisch.

    Wenn jedoch Türkenmädchen mit Touristenvisum aus Ostanatolien kommt, geht das mit dem Zukünftigen nach Dänemark, halten sich dort 3 Tage auf und kommt dann verheiratet wieder. Niemand kann die Frau eines „Deutschen“ oder eines Inhabers einer Daueraufenthaltsgenehmigung dann ausweisen. Egal ob so ein Wisch vorher unterschrieben wurde oder nicht.
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  4. #4
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen
    Ich habe gerade für eine Freundin aus Russland so eine Prozedur durchgemacht. Da ihr jetziger Mann, der immer gutverdienend beschäftigt war, gerade einen neuen Job angenommen hatte, habe ich sogar die Verpflichtung für sie übernommen. Die Ausländerbehörde hatte seine Verpflichtung nicht akzeptiert weil er noch in der Probezeit ist. Jetzt will man seiner Frau nur einen Aufenthaltstitel von 12 Monaten geben. § 23 AuslG sagt jedoch … wird in der Regel für drei Jahre gegeben. Wenn die sich keine gute Begründung einfallen lassen, werde ich mich beim Innenministerium des Bundeslandes beschweren.

    Der Witz von allem, die Frau ist die Tochter eines bekannten Malers, hat über 500.000 Euro auf ihr deutsches Konto transferiert um ein Haus zu kaufen und holt demnächst Bilder im Wert von mehreren Millionen um die hier in eigener Regie auszustellen und zu verkaufen. Und sie spricht fließend Deutsch und Englisch.

    Wenn jedoch Türkenmädchen mit Touristenvisum aus Ostanatolien kommt, geht das mit dem Zukünftigen nach Dänemark, halten sich dort 3 Tage auf und kommt dann verheiratet wieder. Niemand kann die Frau eines „Deutschen“ oder eines Inhabers einer Daueraufenthaltsgenehmigung dann ausweisen. Egal ob so ein Wisch vorher unterschrieben wurde oder nicht.
    Hört sich alles irgendwie kriminell an. Na wer überlebt hat halt Glück gehabt.

  5. #5
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Also das Heiraten eines Ausländers ist mit etlichen bürokratischen Regelungen verbunden. Wenn der Ehepartner ein Heiratsvisum bekommen möchte, müssen beide beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunde vorlegen, dazu muß die dt. Seite eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, daß er/sie für alle in Dtl. anfallenden Kosten aufkommt und daß man weiß, daß keinerlei Stütze bezogen werden kann. Außerdem muß die Krankenversicherung zur Visumsbeantragung geregelt sein. Anschließend werden die Antragsunterlagen dem zuständigen OLG zugeschickt. Der dt. Teil darf auch keine Transferleistungen des Staates erhalten. Danach kann das Visum erteilt werden. Das Visum gilt erst einmal für 1 oder 2 Jahre, nach 3 Jahren wird dann die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erteilt. Neu ist jetzt auch, daß der ausländ. Partner Deutschkenntnisse vorweisen muß und ggf. einen Integrationskurs zu besuchen hat. Bei der Erteilung der unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis muß man unterschreiben, daß bei einer Scheidung die zuständige Ausländerbehörde darüber zu informieren ist, da dann ggf. die Aufenthaltsberechtigung widerrufen wird.
    Ich habe allerdings auch schon gehört, daß wegen dieses Aufwandes manche nach Dänemark ausweichen und dort heiraten. Wie das allerdings funktioniert weiß ich nicht.
    So steht es in unserem Gesetz. Nur wir wissen doch alle, daß das meistens umgangen wird. Grade wenn ausl. Frauen einen dt Partner heiraten und die Ehe geht schief, kommen doch die ganzen Frauenrechtsorganisationen und jammern rum, daß man diese Frau doch unmöglich in ihre Heimat abschieben kann, da sie dort mittellos ist, oder sie ist krank und kann in der Heimat nicht behandelt werden bla, bla, bla. Dann kommt sie erstmal in ein Frauenhaus. Von dort wird ihr dann Wohnung besorgt, weil sie da ja nicht ewig bleiben kann. Da geht natürlich alles auf unsere Kosten. Wohnung allein reicht ja nicht, sie braucht auch Geld.
    Ich habe in unsere Gesetze kein Vertrauen mehr, weil sie nicht angewandt werden. Es gibt immer wieder Schlupflöcher. Notfalls gehn die an die Presse und dann wird ein Tamtam gemacht, daß wir die unbedingt hier brauchen, weil sie schon so toll integriert sind.:rolleyes:
    Im Endeffekt bleiben alle hier.
    Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenart ihres Geistes und ihrer Sprache nimmt.” - Immanuel Kant (1724 - 1804)

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  6. #6
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Zitat Zitat von Tratschtante Beitrag anzeigen
    So steht es in unserem Gesetz. Nur wir wissen doch alle, daß das meistens umgangen wird. Grade wenn ausl. Frauen einen dt Partner heiraten und die Ehe geht schief, kommen doch die ganzen Frauenrechtsorganisationen und jammern rum, daß man diese Frau doch unmöglich in ihre Heimat abschieben kann, da sie dort mittellos ist, oder sie ist krank und kann in der Heimat nicht behandelt werden bla, bla, bla. Dann kommt sie erstmal in ein Frauenhaus. Von dort wird ihr dann Wohnung besorgt, weil sie da ja nicht ewig bleiben kann. Da geht natürlich alles auf unsere Kosten. Wohnung allein reicht ja nicht, sie braucht auch Geld.
    Ich habe in unsere Gesetze kein Vertrauen mehr, weil sie nicht angewandt werden. Es gibt immer wieder Schlupflöcher. Notfalls gehn die an die Presse und dann wird ein Tamtam gemacht, daß wir die unbedingt hier brauchen, weil sie schon so toll integriert sind.:rolleyes:
    Im Endeffekt bleiben alle hier.
    Das stimmt einfach nicht was Du da behauptest. Ich bin mit dieser Materie seit über 16 Jahren beschäftigt und habe auch einige Scheidungen miterlebt. Wenn es zu einer Scheidung kommt bevor die zwei Jahre verheiratet waren, hat die Frau kein eigenständiges Aufenthaltsrecht und wird unweigerlich abgeschoben. Da kümmert sich keine Organisation drum. Wenn die Frau jedoch Kinder hat, die ihr zugesprochen werden, haben die Kinder in der Regel eine deutsche Staatsbürgerschaft und die Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis bis die Kinder volljährig sind. Und die Behörden sind da ziemlich streng und überziehen oft.

    In manchen Ausländerbehörden kann man den blanken Hass gegenüber Ausländern regelrecht fühlen, je nach Ort und ob dort Ausländer regelmäßig negativ auffallen. Da wird dann alles unternommen um den Ausländern das Leben schwer zu machen. Allerdings trifft das immer die Falschen. Diejenigen, die die meisten Probleme verursachen, sind zwar meist blöd und Schulversager, aber wie sie sich auf solchen Ämtern durchmogeln können, das bekommen die Schritt für Schritt von ihren Obermuftis erklärt.

    Wie sollten auch nichts gegen christliche Frauen aus dem Ausland haben, wenn die ehrlich ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland aufbauen wollen. Ganz besonders dann nicht, wenn die schon eine vernünftige Schulbildung und ein Studium in ihrem Heimatland absolviert haben. Das ist bares Kapital für uns.
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  7. #7
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen

    ......Wie sollten auch nichts gegen christliche Frauen aus dem Ausland haben, wenn die ehrlich ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland aufbauen wollen. Ganz besonders dann nicht, wenn die schon eine vernünftige Schulbildung und ein Studium in ihrem Heimatland absolviert haben. Das ist bares Kapital für uns.....
    Ich verfolge ganze Zeit Eure Diskussion. Vieles was du geschrieben hast, kann ich zustimmen. Ich habe mehr oder wenige gleiche/ähnliche Erfahrungen mit meine Zweite Frau (Kasachin, kein Russin mit kasachischer Staatsangehörigkeit), die auch viel jünger ist als ich, diverse „Erfahrungen“ gemacht. Habe Gott sei Dank bisher kein einziges Problem mit Behörden gehabt, alles reibungslos gelaufen.

    Einzige was mich stört, du willst die christliche Frauen im Schutz nehmen und deren Einreise nach Deutschland befürworten, dabei grenzest du aber nicht christliche Frauen aus. Ist das christlich???

  8. #8
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen
    Das stimmt einfach nicht was Du da behauptest. Ich bin mit dieser Materie seit über 16 Jahren beschäftigt und habe auch einige Scheidungen miterlebt. Wenn es zu einer Scheidung kommt bevor die zwei Jahre verheiratet waren, hat die Frau kein eigenständiges Aufenthaltsrecht und wird unweigerlich abgeschoben. Da kümmert sich keine Organisation drum. Wenn die Frau jedoch Kinder hat, die ihr zugesprochen werden, haben die Kinder in der Regel eine deutsche Staatsbürgerschaft und die Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis bis die Kinder volljährig sind. Und die Behörden sind da ziemlich streng und überziehen oft.

    In manchen Ausländerbehörden kann man den blanken Hass gegenüber Ausländern regelrecht fühlen, je nach Ort und ob dort Ausländer regelmäßig negativ auffallen. Da wird dann alles unternommen um den Ausländern das Leben schwer zu machen. Allerdings trifft das immer die Falschen. Diejenigen, die die meisten Probleme verursachen, sind zwar meist blöd und Schulversager, aber wie sie sich auf solchen Ämtern durchmogeln können, das bekommen die Schritt für Schritt von ihren Obermuftis erklärt.

    Wie sollten auch nichts gegen christliche Frauen aus dem Ausland haben, wenn die ehrlich ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland aufbauen wollen. Ganz besonders dann nicht, wenn die schon eine vernünftige Schulbildung und ein Studium in ihrem Heimatland absolviert haben. Das ist bares Kapital für uns.
    Das wundert Dich doch aber nicht wirklich oder? Was alles versucht wird, um hier reinzukommen. Ich habe überhaupt kein Problem mit Ausländern, die hierherkommen, um sich ein besseres Leben aufzubauen. Aber bitte auf eigene Kosten. Auch binationale Ehen stören mich nicht. Ich möchte nur auch dafür nicht aufkommen. Die Vergangenheit hat uns leider eines Besseren belehrt. Wenn Du mit Deiner ausl. Frau glücklich bist, dann sei es Dir gegönnt.
    Das ändert aber alles nichts daran, daß darauf geachtet werden muß, daß Scheinehen verhindert werden. Beliebt ist ja auch, hier ein Kind zu bekommen und einen Hartz-IVler als Vater anzugeben (der natürlich nicht zahlen kann), so daß das Kind gleich die dt Staatsbürgerschaft hat. Natürlich kann dann die Mutter auch nicht ausgewiesen werden. Sie muß ja bei ihrem Kind sein.
    Es gibt so viele Tricks, auf die die Behörden achten müssen, und da find ich schon, daß es in Ordnung geht, wenn bei der Einreise so ein Formular unterschrieben werden muß.
    Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenart ihres Geistes und ihrer Sprache nimmt.” - Immanuel Kant (1724 - 1804)

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  9. #9
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Generell dürfen keinerlei öffentl. Mittel in Privatvermögen gepumpt werden.
    Sozialstaat und ÖD sind um mind. 90 % abzubauen. Damit gibt es keine "Stütze"-Ansprüche, sondern vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter. Dazu muß die Arbeitsgesetzgebung weg, wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik muß her.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  10. #10
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Heiraten verboten.

    Deutsche Männer und Frauen dürften keine Ausländerinnen und Ausländer heiraten. Jedenfalls nicht auf deutschen Boden. Sollten sie es doch tun, müssen sie mit ihren ausländischen Ehegatten/Ehegattin in das Land des Ausländers ziehen.


    Gruss vonne Würfelqualle
    Geändert von Würfelqualle (05.05.2008 um 18:42 Uhr)

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