aus: DIE WELT
[Links nur für registrierte Nutzer]Nach Meinung des Strafrechtsexperten (der Wiesbadener Strafrechtler Dr. Gerhard Grüner) weckt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass Friedman angesichts seiner exponierten Stellung und deren Schädigung durch das Ermittlungsverfahren mittelbar dazu gezwungen werden solle, "aus Selbstschutzgründen tätig an seiner eigenen Überführung teilzunehmen".
Juristendeutsch!
Aber ich hab’ mir die Frage auch schon gestellt, ob man Friedman – auf gesetzlicher Grundlage – dazu zwingen konnte, eine Haarprobe abzuliefern.
Enzo L’osservatore uno