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Ich betrachte das Problem des Waffenrechts als noch elementarer. Es ist letztendlich sehr schwer durchzusetzen, wenn der Waffenbesitzer diesem Gesetz nicht zustimmt. Ansonsten kommt bei einer Verschärfung ein Punkt, an dem sich jemand die Frage stellt, ob der Erwartungswert, also die Kombination von der Schwere mit der Wahrscheinlichkeit einer Sanktion beim legalen Waffenbesitz nicht größer ist. Ist diese Grenze überschritten, dann wird das Waffenrecht kontraproduktiv.
Das Waffenrecht - egal, ob Deutschland oder Österreich - hat seine Schwächen, da Leute, die von Waffen keine Ahnung haben, dieses schaffen. In Deutschland sind z.B. höchst gefährliche Waffen als Spielzeug deklariert und für jedermann erhältlich.
In Österreich hat man, nachdem ein Bankräuber, genannt "Pumpgun-Ronnie", mit einer ebensolchen mehrere Banken beraubt hat, die Pumpguns verboten. Aber eben nur die! Damit haben wir jetzt die kuriose Situation, daß Pumpguns verboten, die Halbautomaten aber erlaubt sind. Muß ich nach jedem Schuß repetieren, ist das Ding verboten, lädt sich das Ding von selbst auf, darf ich es haben. Klingt verrückt, oder? Ist aber so!
Linke: da gibt es Leute, da fängst du mit Kopfschütteln an und hast am Ende ein Schleudertrauma
Ich hab 2 Airringer die Ich ständig führe sobald Ich das Haus verlass und fänds Super wenn noch eine Mehrschüssige GattlingGun Variante raus kämm, entweder Semi oder als Vorderschaftsreperiterer.
Die Airringer müsten ab Werk allerdings mit Dual LED Licht noch kommen meiner Ansicht nach und diese Patronen Lösung ist nicht so das gelbe vom Ei, da währe ein interner Tank schöner im Handgriff.
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Für Home Defense währe eine etwas längere Pistolen Fassung mit Frontgriff und Trommel Mag auch nicht übel die in den USA dem NFA Branch /der AoW Klasse zu zu ordnen währe
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Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück – Null.
Voltaire
(1694 - 1778), eigentlich François-Marie Arouet, französischer Philosoph der Aufklärung, Historiker und Geschichts-Schriftsteller
Ich denke, nachdem was ich bisher über den Airringer gelesen habe, dass er aus rechtlichen Gründen gar nicht den Anschein einer Waffe erwecken will. In dem Sinne bin ich mir nicht sicher, dass der Hersteller überhaupt das Konzept verändern möchte.
Was meintest du mit: "Für Home Defense währe eine etwas längere Pistolen Fassung mit Frontgriff und Trommel Mag auch nicht übel die in den USA dem NFA Branch /der AoW Klasse zu zu ordnen währe" ?
Ein Airringer würde in jeglicher Form nicht unter den NFA fallen. Das verlinkte Vorbild tut es wahrscheinlich(!) aufgrund des Griffes am Vorderschaft, aber bei der Klassifizierung wäre ich vorsichtig, da die Vorgeschichte der Waffe da mit eingeht. (Aus dem Grunde rate ich waffenrechtlichen Laien, abgesehen von Schalldämpfern, weitgehend von NFA Waffen ab.)
Ich bin nicht so der Revolvertyp, habe aber vor ein paar Tagen einen nagelneuen Korth geschossen. Diesem Ding quillt die bedingungslose, maximale mechanische Qualität aus allen Poren. Ein Traum. Alleine den Hahn zu spannen...geil. Bisher war mein Favorit ein Colt Python-Oldtimer, aber dieses Ding toppt wirklich alles.
Wollte ich mal loswerden.
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Leider habe ich noch nie einen Korth geschossen, aber ich will es dir gerne glauben, besonders zu den Preisen. Die Python ist sicherlich auch toll, aber da spricht vielleicht nur meine Schlangenaffinität. Der schönste Revolver, den ich bisher schiessen konnte war ein custom Single-Action Revolver in .45 LC. Single-Action/Side Gate verstärkt bei mir noch den Effekt des Mechanischen, das ich beim Revolverschiessen so mag.
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Wenn ich mich nicht täusche, so ist die S&W Target Champion eine Version der 686, und das ist nur einmal ein Revolver aus dem mittleren Preissegment, und ich nehme an, dass man der Ursprung erkennt. (Es geht mir oftmals so bei den Target-Versionen von Schusswaffen, die primär auf ein anderes Einsatzgebiet ausgerichtet waren. Die SIG X-Five fällt mir da spontan ein.)
Ist es in Deutschland ein rechtliches Problem den Abzug anzupassen, oder ist das so formlos wie in den USA?
Drop-In Abzüge (Uhl, Timney o.ä.) sind gar kein Problem. Da es sich waffenrechtlich um kein wesentliches Teil handelt, darf da jeder fummeln, was natürlich nicht zu empfehlen ist. Verboten ist selbstverständlich der Umbau eines Halbautomaten auf Spaß. Zu diesem Thema gibt es einen ganz interessanten Artikel zu technischen und juristischen Aspekten in Sachen Modifikation AR-15 (full auto sears vor 1986):
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