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"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Du bist nur dann dran, wenn du bei der Polizei völlig dich belastende Aussagen machst, dich also selber ans Messer lieferst, insbesonders selber einräümst und gestehtst, dass du eine illegale Waffe besitzt, führst oder sogar erworben hast. Wer so naiv ist, sich selber ans Messer zu liefern, ist tatsächlich völlig ungeiegnet für eine Waffe. Der gehört wegen Dummheit eh aus dem Verkehr gezogen.
Sagst du aber nichts, engagierst dafür einen im Waffenrecht versierten Fachanwalt und hast die bei dir sichergestellte Waffe, bevor du sie vorschriftsmässig abgeben wolltest, zufällig kurz zuvor- Bahnhof- Disco -Kneipe -Tanke -Puff-Toilette uswusf....- gefunden, passiert im ersten Fall rein gar nichts. Ich weiss es aus eigener mehrfacher Erfahrung. Informiere dich bei einem Anwalt.
Geändert von cornjung (06.09.2019 um 11:20 Uhr)
Das ist doch Blech. So war das vielleicht vor 25 Jahren mal, heute kannst du das vergessen. Selbst mit einer illegalen Schusswaffe legst du damit eine Bruchlandung hin, wenn du irgend etwas selbst gebautes bei dir hast, ist es noch schlechter, und wenn man bei dir eine Waffe findet, die du legal besitzt, aber die du nicht in der Öffentlichkeit führen darfst, dann bist du endgültig gefickt. Was soll ich denn erzählen, wohin ich morgens um drei auf dem Weg mit der Wumme war, wo ich sie tatsächlich bei mir haben darf? Natürlich gesteht man nichts und gibt den großen Schweiger, dazu selbstverständlich einen Fachanwalt, das muss man höchstens denen erklären, die auch nicht wissen, wie man Klopapier benutzt, aber retten wird dich das nicht.
Das ist nicht Blech, das war nicht vielleicht vor 25 Jahren , sondern ganz sicher so und ist heute noch Realität und gängige Gerichts- Praxis. Ich habe im Notwehr-theread Urteile zuletzt aus 2015 ( Schiesserei Katana FFM mit einer illegalen Waffe im Wiederholungs-fall: keine Bestrafung bezüglich des Einsatzes ( !!! ) einer illegalen Waffe ) dazu verlinkt. Mit dem Ergebnis, dass keiner sie liest, und dafür jeden Unsinn immer, und immer, und immer wieder wiederholt. Gefickt sind nur die, die alles zugeben. Und für alles Kohle haben, nur nicht für einen Anwalt. Geschweige denn Fachanwalt. Auch das im Notwehrthread nach zu lesen. Und wenn du morgens um drei mit der zuvor gefundenen Wumme auf dem Weg zur Polizei warst, um sie abzugeben, fehlt dir nicht nur der objektive TB des " Besitz, Erwerbs, Führen, Handel oder Übelassen " sondern auch noch der subjetive TB des Vorsatz. Ich empfehle dir dringenst, einen Anwalt zu befragen. Statt Leute, die damit jahrelang zu tun hatten, als Blechler zu titulieren.
Geändert von cornjung (06.09.2019 um 14:13 Uhr)
Noch mal, Blödsinn. Es gibt einige Konstellationen, in denen kann ein guter Anwalt dich vielleicht wirklich noch heute retten. Aber das gilt nur, wenn es sich nicht um eine legal besessene Waffe handelt. Es ist recht minutiös festgelegt, was ich mit denen tun darf, und was nicht. Das kann auch kein phantasiebegabter Anwalt irgendwie relativieren. Und das ich nicht auf dem Weg zur Polizei sein kann, um meine legal besessene Waffe abzugeben, das dürfte sogar dir einleuchten.
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