Die heraldische Farbe "Gold" wird es öfteren durch gelb wiedergegeben, daran ist nichts außergewöhnliches:
"Bei heraldischer Betrachtung lässt sich indes vertreten, was Arnold Rabbow 1969 prägnant formulierte: „Die deutschen Farben sind Schwarz-Rot-Gelb, aber sie heißen Schwarz-Rot-Gold.“
Es bestehen nämlich die heraldischen Regeln, dass Gold und Gelb gleichwertig sind und Flaggen nie großflächige Anteile metallischer Farbtöne (Silber oder Gold) enthalten dürfen. Das Flaggengesetz von 1848 bezeichnete den untersten Streifen der Flagge ausdrücklich als gelb."
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