Man hört allerorten läuten, die geplante EU-Verfassung, erarbeitet vom EU-Verfassungskonvent, werde auf der Ebene der Regierungschefs alsbald abgenickt.
Falls ich richtig beobachtet habe, hat in keinem einzigen EU-Mitgliedsland eine Debatte zum Thema stattgefunden; fast entsteht der Eindruck, solcherart Debatten sind nachgerade unerwünscht.
So weit, so schlecht!
Sicher werden wir diese Entwicklung nicht stoppen, noch werden wir sie in ihrem Verlauf ändern können, was uns aber nicht daran hindern sollte mal den einen oder anderen Blick auf dieses Vorhaben zu richten.
I.
DIE EINHEIT EUROPAS
Die Verfassung stellt die Einheit Europas her.
Sie gibt der europäischen Einheit eine gültige, wenn auch nicht endgültige Form. Sie verleiht ihrem Recht und ihrem Handeln eine
hohe demokratische Legitimation.
Sie befähigt und beauftragt die Union zur Überwindung der historischen Spaltungen Europas durch die Aufnahme aller beitrittswilligen und beitrittsfähigen
europäischen Staaten.
Sie begründet die Handlungsfähigkeit der Union im Inneren und in der Welt und eröffnet den Weg zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Entwicklung.
Diese Verfassung begründet keinen europäischen Bundesstaat.
Über das endgültige Ziel der europäischen Einigung entscheidet die künftige Verfassungsentwicklung. Der Union bleibt daher das Recht vorenthalten, aus eigener Souveränität die Verfassung zu ändern, Kompetenzen an sich zu ziehen, Steuern einzuheben, Schulden aufzunehmen und Krieg zu führen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Hohe demokratische Legitimation?
Hat uns jemand gefragt?
Europäische Staaten?
Mit der Türkei? Eventuell mit Israel?
Mal ehrlich:
Ich meine, die ersten faustdicken Lügen sind bereits in Artikel I dieses Verfassungsentwurfs zu finden.
Was meinen Sie?
Freundlichen Gruß!
Enzo L'osservatore uno
Wichtige Ergänzung:
Über die EU-Verfassung sollen die Bürger der EU in einem EU-weiten Referendum entscheiden. Wie es scheint, haben die EU-Bürger aber nur die Wahl zwischen Annahme und Ablehnung eines einzigen Entwurfs.