Ich helfe ihm ein wenig :
"Hat jemand eine Blähung gehabt, ist ihm ein heiliges Wort verboten, bis der Geruch aufgehört hat; hat ein anderer die Blähung gehabt, muß er ebenfalls warten; nur wenn er mit Thoralernen beschäftigt ist, braucht er nicht wegen einer Blähung, die ein anderer gehabt hat, zu warten."
( "Kizzur Schulchan aruch", h.g. von Rabbiner Ganzfried, 1. Band, S. 19 )