Nicht unbedingt!
Durch die Geheimhaltung wird in erster Linie verhindert, dass Konkurrenzunternehmen überhaupt von der Existenz eines technischen Fortschritts bzw. dessen Details erfahren.
Da in Patentschriften sehr ausführlich dargelegt werden muss, wie "Etwas" gemacht wird, kann man durch Geheimpatente ausschließen, dass jemand frühzeitig überhaupt etwas davon erfährt, was es gibt.
Die hilft vor allem in der Frühphase einer Erfindung, die endgültige Entwicklung zu einem marktfähigen Produkt ungestört abschließen zu können.
Im amerikanischen Patentrecht gibt es eine noch viel fiesere Methode, Patente zu verschleiern. Patente ohne Offenlegungszwang, im Jargon auch U-Boot-Patente genannt.
Ein Patent wird angemeldet, geprüft und registriert, aber niemand - ausser dem Anmelder und dem Patentamt - erfährt etwas davon.
Wenn dann ein Konkurrent von alleine auf die Idee kommt und ein Produkt mit diesem Trick auf den Markt kommt, kann der Inhaber des U-Boot-Patents auftauchen und den Konkurrenten entweder auf Einstellung der Produktion verklagen oder aber kräftige Entschädigungen einklagen.
Das amerikanische Patentrecht ist ein bisschen wie das Kinderspiel "Blinde Kuh". Da kann man furchtbar hereinfallen. Einen Fall dieser Art habe ich sogar am Rande selbst miterlebt.