Zitat von
WIENER
Ich beziehe mich auf Österreichisches Recht, hoffe das es in Deutschland ähnlich läuft.
Nur wenn du die erste, noch nicht bezahlte Rechnung bereits eingeklagt hast, kannst du ein Pfandrecht auf die von dir von dir eingelagerte, bereits bezahlte Ware gerichtlich beantragen, was kein größeres Problem ist. Ansonsten könnte es dir passieren das du Schadensersatzpflichtig wirst, sollte deinem Kunden durch die von dir nicht herausgerückte Ware, die ja sein Eigentum ist, Schaden entstehen. Ich hoffe ich habe mich deutlich genug ausgedrückt.