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Mit Strafe höchstens 2 Jahredas solche Beschimpfungen durch den Paragraphen 185 des Strafgesetzbuches als Beleidigung geahndet werden könnten. „
Aber Scheiß Neger oder Scheiß Jud........
Strafe 5 Jahre.
Gleichbehandlung? In Absurdistan eben nicht.