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Thema: Frage zum Nationalsozialismus

  1. #1
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    Standard Frage zum Nationalsozialismus

    Liebe Moderator, da ich aus dem "Ausland" also nicht aus den Bundesdeutschen Landen komme und mich daher nicht mit euren Gesetzen so auskennen frage ich mich: Ist es gesetztlich verboten, den Nationalsozialismus als die "beste aller Ideologien" zu bezeichnen, wie es Reichsadler tat? Oder liegt das an den Forenregeln?
    Auch wenn ich Reichsadlers Meinung nicht teile, finde ich, das es ihm zusteht seine Meinung zu sagen. Natürlich nur, wenn die gesetzlich vertretbar ist. Ich will auf keinen Fall, dass ihr Probleme bekommt.
    Eine Weitere Frage: Ist es dann auch verboten, wenn ich sagen würde, das der Nationalsozialismus einige gute Ansätze hatte, aber im 3. Reich völlig falsch angegangen wurde?
    P.S. Fryheit für Reichsadler

  2. #2
    Ohneglied Benutzerbild von harlekina
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    Standard AW: Frage zum Nationalsozialismus

    § 130 StGB:

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    In Memoriam
    Henning 1960 - 2010

  3. #3
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    Standard AW: Frage zum Nationalsozialismus

    Zitat Zitat von eintiroler Beitrag anzeigen
    den Nationalsozialismus als die "beste aller Ideologien" zu bezeichnen

    Eine Weitere Frage: Ist es dann auch verboten, wenn ich sagen würde, das der Nationalsozialismus einige gute Ansätze hatte, aber im 3. Reich völlig falsch angegangen wurde?
    Nein, du darfst nur die Verbrechen des 3.Reichs nicht öffentlich anpreisen bzw. herunterspielen.
    Du kannst selbstverrständlich straffrei einen "nationalen Sozialismus" als beste Ideologie bezeichnen.

    Beim zweiten Fall reicht es in Deutschland dafür als Moderatorin sofort gefeuert zu werden und einen Riesen-Skandal daraus zu machen. Eine Straftat ist es jedoch nicht.

    Das soweit zu den rechtlichen Gegebenheiten, in wieweit man wegen straffreier Äußerungen zum Nationalsozialismus Probleme in der Öffentlichkeit oder im Beruf bekommt steht auf einem anderen Blatt!

  4. #4
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    Standard AW: Frage zum Nationalsozialismus

    Zitat Zitat von harlekina Beitrag anzeigen
    § 130 StGB:

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
    Ok, klingt überzeugend
    Ich bin leider nur die komischen Gesetze Italiens gewohnt und da könnte jeder Mensch sich ein Hakenkreuz aufs Auto malen, wenn es niemanden stört.
    Mussoliniflaggen, Bilder, usw. sind in jedem Souvenirshop erhältlich und Neofaschisten sind zahlreicher als je zuvor.

    Aber nochmal zu:
    (4) Darf ich dahingehend die Schuld am 2 Weltkrieg anders aufteilen, so das nicht nur das Deutsche Reich die Völlige Schuld trifft. Ginge das?

  5. #5
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    Standard AW: Frage zum Nationalsozialismus

    Zitat Zitat von JPK Beitrag anzeigen
    Nein, du darfst nur die Verbrechen des 3.Reichs nicht öffentlich anpreisen bzw. herunterspielen.
    Du kannst selbstverrständlich straffrei einen "nationalen Sozialismus" als beste Ideologie bezeichnen.

    Beim zweiten Fall reicht es in Deutschland dafür als Moderatorin sofort gefeuert zu werden und einen Riesen-Skandal daraus zu machen. Eine Straftat ist es jedoch nicht.

    Das soweit zu den rechtlichen Gegebenheiten, in wieweit man wegen straffreier Äußerungen zum Nationalsozialismus Probleme in der Öffentlichkeit oder im Beruf bekommt steht auf einem anderen Blatt!
    Wiederspricht dies nicht den von harlekina genannten Paragraphen 130?

  6. #6
    Ohneglied Benutzerbild von harlekina
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    Standard AW: Frage zum Nationalsozialismus

    Zitat Zitat von eintiroler Beitrag anzeigen
    Ok, klingt überzeugend
    Ich bin leider nur die komischen Gesetze Italiens gewohnt und da könnte jeder Mensch sich ein Hakenkreuz aufs Auto malen, wenn es niemanden stört.
    Mussoliniflaggen, Bilder, usw. sind in jedem Souvenirshop erhältlich und Neofaschisten sind zahlreicher als je zuvor.

    Aber nochmal zu:
    (4) Darf ich dahingehend die Schuld am 2 Weltkrieg anders aufteilen, so das nicht nur das Deutsche Reich die Völlige Schuld trifft. Ginge das?
    Im Zweifelsfall wird das solange hingebogen, bis du 100%ig in den 130 paßt.

    In Memoriam
    Henning 1960 - 2010

  7. #7
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    Standard AW: Frage zum Nationalsozialismus

    Zitat Zitat von eintiroler Beitrag anzeigen
    [...] Aber nochmal zu:
    (4) Darf ich dahingehend die Schuld am 2 Weltkrieg anders aufteilen, so das nicht nur das Deutsche Reich die Völlige Schuld trifft. Ginge das?
    Das darfst du. Sowas passiert sogar zeitweise im deutschen Fernsehen:
    [Links nur für registrierte Nutzer] lief in gekürzter Form auf ntv.

  8. #8
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    Standard AW: Frage zum Nationalsozialismus

    Zitat Zitat von harlekina Beitrag anzeigen
    Im Zweifelsfall wird das solange hingebogen, bis du 100%ig in den 130 paßt.
    Noch eine abschließende Frage: Wieso wurde ich dann noch nie gesperrt? Ich habe auch öfters geschrieben, das ich einiges am 3. Reich gut fand. Und das ich die Kriegsschuld nicht alleine Deutschland geben. Und überhaupt, wieso ist Eva Herman dann noch auf freiem Fuß?

  9. #9
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    Standard AW: Frage zum Nationalsozialismus

    Zitat Zitat von ochmensch Beitrag anzeigen
    Das darfst du. Sowas passiert sogar zeitweise im deutschen Fernsehen:
    [Links nur für registrierte Nutzer] lief in gekürzter Form auf ntv.
    Ich guck gerade Teil 2 und bin jetzt schon paff.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Frage zum Nationalsozialismus

    Zitat Zitat von eintiroler Beitrag anzeigen
    Ich guck gerade Teil 2 und bin jetzt schon paff.
    [Links nur für registrierte Nutzer] ist mal eine interessante Rezension des im Video gezeigten Historikers Rainer F. Schmidt zu Allens Buch. Offenbar ist es also durchaus bekannt, dass die Briten den Deutschen einen Frieden in Aussicht stellten, um zu suggerieren, dass man gemeinsam gegen den Bolschewismus vorgehen könnte und Hitler zum Angriff auf die Sowjetunion zu bewegen. Davon, dass Hess im Auftrag Hitlers flog, ist aber aber wohl nicht überzeugt.

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