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Thema: Functional Overlapping Competing Jurisdiction

  1. #21
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    Standard AW: Functional Overlapping Competing Jurisdiction

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Nanu? einer unserer Vorzeigekonservativen hat damit ein Problem?
    Haha, ich bin doch kein Gegenrevolutionär des beginnenden 19. Jh.s

    Aber natürlich ist es gar nicht so abwegig, v.a. im religiösen Kontext darüber zu sprechen. Heute, da in England z.B. schon familienrechtliche Angelegenheiten dem örtlichen Imam übertragen werden können, ist natürlich zu überlegen, inwieweit dem Anspruch nach plurale Gesellschaften die Homogenität in Recht und Verwaltung aufrechterhalten können.

    Ob das aber wiederum mit dem Gleichheitswahn in Form von Antidiskriminierungsrichtlinien jedweder Art konform geht? Eine neue Art "seperate, but equal" oder wie? Man weiß es nicht.

  2. #22
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Functional Overlapping Competing Jurisdiction

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Haha, ich bin doch kein Gegenrevolutionär des beginnenden 19. Jh.s
    Ich komme mehr-und-mehr zum Schluss, dass die staatlichen Strukturen des Heiligen Roemischen Reiches unterm Strich in ihrer Flexibilitaet sehr viel angemessener fuer unsere modernen Zeiten sind, als die doch recht starren Strukturen des souveraenen Nationalstaates.

    Wie ich feststellte, bin ich der Einzige (ich habe die Idee nicht von ihn): Prof Jan Zielonka, Oxford, schrieb vor gut zwei jahren ein Buch mit der gleichen These: Europe as Empire. Ich habe gerade durch und muss sagen, dass Zielonka nur ein oberflaechliches Wissen ueber das HRR zeigte.

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Aber natürlich ist es gar nicht so abwegig, v.a. im religiösen Kontext darüber zu sprechen. Heute, da in England z.B. schon familienrechtliche Angelegenheiten dem örtlichen Imam übertragen werden können,
    Das ist hier schon immer so gewesen, dass Dinge dann nur vor den Richtern des Koenigs (und das sind die Richter heute formal immer noch) verhandelt muessen, wenn eine Partei darauf beseht oder wenn ein Urteil mittels der staatlichen Gewalt (formal hier der Gewalt des Koenigs) durchgesetzt werden muss. ansonsten kann sich hier seit dem Mittelalter jeder den Richter suchen, den er will.

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Ob das aber wiederum mit dem Gleichheitswahn in Form von Antidiskriminierungsrichtlinien jedweder Art konform geht? Eine neue Art "seperate, but equal" oder wie? Man weiß es nicht.
    Nein - die staatlichen Mindestregeln muessen unbedingt durchgestzt werden.

    Aber soetwas haben wir schon im Zivilrecht. Kommt z. B. ein afghanischen Kaufvertrag vor ein dt. Gericht, so muss das dt. Gericht das Urteil nach afghanischen Recht sprechen, es sei denn die "ordre public" Deutschlands wuerde dagegen stehen. Also: Die finanziellen Folgen des Kauf eines Kamels waere in Deutschland durch ein Gerichtsurteil vollstreckbar, der Kauf einer Tochter nicht mehr.

  3. #23
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    Standard AW: Functional Overlapping Competing Jurisdiction

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Ich komme mehr-und-mehr zum Schluss, dass die staatlichen Strukturen des Heiligen Roemischen Reiches unterm Strich in ihrer Flexibilitaet sehr viel angemessener fuer unsere modernen Zeiten sind, als die doch recht starren Strukturen des souveraenen Nationalstaates.
    Was genau meinst Du damit? Die Subsidiarität? Seit 1648 oder früher?

  4. #24
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Functional Overlapping Competing Jurisdiction

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Was genau meinst Du damit? Die Subsidiarität?
    Nicht nur, aber auch: Das es einen Mindeststandard andurchsetzbaren Reichsrecht, aber auch ein Recht der unteren Verwaltungseinheiten. Das Zugriff des Reiches/bzw. der EU fuer verschiedene Staaten unterschiedlich sein kann. So hatte das in den Reichstaedten einen sehr viel direkteren Zugriff als bei Landesfuersten, und selbt hier gab es erheblich Unterschiede.

    Letztendlich, das diese Ordnung nicht mit Gewalt sondern gegenseitiges Interesse und recht zusammengehalten wird.

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Seit 1648 oder früher?
    Die tatsaechlichen Aenderungen in der Reichsverfassung 1648 bestimmten weniger das Verhaeltnis Reich-Kaiser-Reichstaende, als vielmehr die Einbindung von Frankreich und Schweden in die Reichsverfassung.

  5. #25
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    Standard AW: Functional Overlapping Competing Jurisdiction

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Nicht nur, aber auch: Das es einen Mindeststandard andurchsetzbaren Reichsrecht, aber auch ein Recht der unteren Verwaltungseinheiten. Das Zugriff des Reiches/bzw. der EU fuer verschiedene Staaten unterschiedlich sein kann. So hatte das in den Reichstaedten einen sehr viel direkteren Zugriff als bei Landesfuersten, und selbt hier gab es erheblich Unterschiede.

    Letztendlich, das diese Ordnung nicht mit Gewalt sondern gegenseitiges Interesse und recht zusammengehalten wird.
    Und was hätte es Deiner Meinung anch für einen Vorteil, dass die EU unterschiedliche Durchsetzungskompetenz in Teilen ihres Gebietes hätte?
    Ich verstehe nicht ganz, wieso sich daraus Interesse ableiten würde, während es im anderen Falle Gewalt wäre?

  6. #26
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Und was hätte es Deiner Meinung anch für einen Vorteil, dass die EU unterschiedliche Durchsetzungskompetenz in Teilen ihres Gebietes hätte?
    Weil die EU auf einem zu komplexen Kontinent agiert. Die Acquis Communautaire sit ein Regelwerk das fuer hochentwicklete Industrienationen geshcrieben wurde und soll jetzt rumaensiche Bergwerke und Hirten regeln. Selbst mit Uebergangfristen ist das illusorisch.

    Hinzukommt jeder jeder Integrationsschritt die Zustimmung aller braucht. Eine engere Union zwischen z. B. BeneLux-F-D und neoch ein paar anderen koennte unter dem Dach der EU agieren, waerend die Schweiz Mitglied wird, aber mit "Vorbehaltsrechten".

    Das Dach bliebe die EU, die jedem ihrer Buerger ein Minimum an Rechten gewaehrleistet, in manchen Staaten bis zur Finanzverwaltug geht, ion anderen Staat nur den Aufpasser ueber die nationale Regieurng spielt, dass diese keine Scheisse baut.

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Ich verstehe nicht ganz, wieso sich daraus Interesse ableiten würde, während es im anderen Falle Gewalt wäre?
    Weil man ein solches flexibles Dach besser den Beduerfnissen der einzeln Staaten anpassen koennte.

  7. #27
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Wie ich feststellte, bin ich der Einzige (ich habe die Idee nicht von ihn): Prof Jan Zielonka, Oxford, schrieb vor gut zwei jahren ein Buch mit der gleichen These: Europe as Empire. Ich habe gerade durch und muss sagen, dass Zielonka nur ein oberflaechliches Wissen ueber das HRR zeigte.
    Kannst ja selber 'n Buch schreiben zu dem Thema.


    Nachtrag: Ist das Buch trotzdem lesenswert?
    Geändert von -jmw- (25.08.2008 um 20:35 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  8. #28
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    Standard AW: Functional Overlapping Competing Jurisdiction

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Weil die EU auf einem zu komplexen Kontinent agiert. Die Acquis Communautaire sit ein Regelwerk das fuer hochentwicklete Industrienationen geshcrieben wurde und soll jetzt rumaensiche Bergwerke und Hirten regeln. Selbst mit Uebergangfristen ist das illusorisch.

    Hinzukommt jeder jeder Integrationsschritt die Zustimmung aller braucht. Eine engere Union zwischen z. B. BeneLux-F-D und neoch ein paar anderen koennte unter dem Dach der EU agieren, waerend die Schweiz Mitglied wird, aber mit "Vorbehaltsrechten".

    Das Dach bliebe die EU, die jedem ihrer Buerger ein Minimum an Rechten gewaehrleistet, in manchen Staaten bis zur Finanzverwaltug geht, ion anderen Staat nur den Aufpasser ueber die nationale Regieurng spielt, dass diese keine Scheisse baut.
    Gut, aber würde ein "Europa der vielen Geschwindigkeiten" die Komplexität nicht noch vervielfachen und Handlungsfähigkeit zunehmend unmöglich machen?

    Schon jetzt bewirken die vielen Opt-outs und Zusatzprotokolle ein heillos unübersichtliches Normengestrüpp.

    Klar gibt es in Rumänien wohl niemanden, der den Aquis Communautaire überblickt, so wie es auch in Deutschland nur vielleicht 50 gibt, die dies tun. Aber noch dümmer wird es, wenn zusätzlich noch gewusst werden will, für welche Länder Abweichungen gelten.

  9. #29
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Gut, aber würde ein "Europa der vielen Geschwindigkeiten" die Komplexität nicht noch vervielfachen und Handlungsfähigkeit zunehmend unmöglich machen?
    Das Problem ist aber, dass wir auf einem extrem komplexen Kontinent leben. Die Vereinheitlichung in den Nationalstaaten wurde durch starke Regierungen mit z. T. ziemlich brutaler und ruecksichtsloser Gewalt durchgefuehrt.

    Eine solche starke Zentralgewalt haben wir in Europa nicht. Der EU-Kommission untersteht direkt kein einziger Soldat und kein einziger Polizist. Die "Methode Tudor" funktioniert also nicht und ist auch kaum wuenschenswert.

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Schon jetzt bewirken die vielen Opt-outs und Zusatzprotokolle ein heillos unübersichtliches Normengestrüpp.
    Das Heilige Roemische Reich hat mit einem sehr viel komplexeren "Normengestruepp" den relativen Frieden in Mitteleuropa fuer Jahrhunderte garantiert. Einer der Ursachen fuer den Dreizigjaehrigen Krieg war der Versuch von Kaiser Ferdinand II dieses "Normengestruepp" zu vereinfachen. Der Friedenskompromis von 1648 war fuer inneren Angelegenheiten des Reiches eine Readjustierung dieses "Normengestrueppes", das immerhin fuer weitere 100 Jahre wieder relativen Frieden im Reich garantierte. Bis zu einem bestimmten Masse konnte das Reich sogar das aufstrebende Preussen absorbieren - wenn auch unter groessten Schwierigkeiten (obwohl dieser Staat sich aus der Sicht des Reiches wie die Wildsau im Wald verhielt).

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Klar gibt es in Rumänien wohl niemanden, der den Aquis Communautaire überblickt, so wie es auch in Deutschland nur vielleicht 50 gibt, die dies tun. Aber noch dümmer wird es, wenn zusätzlich noch gewusst werden will, für welche Länder Abweichungen gelten.
    Es ueberblickt auch kaum jemand die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen. Jeder Berufsstand hat jedoch ueber seinen Bereich einen guten Ueberblick und mich interessiert nur sehr bedingt was z. B. die EU oder das hiesige Recht zur Qualifikation von Tieraerzten zu sagen hat.

    Die heutige Regelungsdichte basiert schlicht auf der Komplexitaet unserer Gesellschaften. Eine flexibeler Idee der Geltung von Rechtsvorschriften wuerde dem mehr gerecht werden.

  10. #30
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Dreieinhalb Leute nur?
    So unzufrieden scheint der Rest also garnicht zu sein damit, wie's derzeit läuft!
    Man man man...
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

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