Die Frage ist völlig berechtigt.
Aber da hätte ich eine Lösung.
Jeder Ausländer, der Hartz ect. beantragt und kein deutsch spricht, bekommt ersteinmal garnichts, außer den Sprachkurs bezahlt.
Erst wenn er so ausreichende Sprachkenntnisse besitzt, die es ihm ermöglicht sich bei der Arbeit vernümpftig zu artikullieren, dann kann er wieder vorsprechen und dann kann ihn die ARGE auch vermitteln.
Also, ganz einfach, man muß es nur wollen.