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Hoffentlich klagen noch weitere Parteien, denn das nur 5 Parteien im Wahlomat sind, von denen eine vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist unbegreiflich.Der “Wahl-O-Mat“ sollte über die Wahlprogramme der größeren Parteien informieren und Nutzern helfen, ihre eigene Partei-Präferenz herauszufinden. Die ÖDP hatte argumentiert, als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei der Jugendring zur Überparteilichkeit verpflichtet und dürfe die ÖDP nicht ausschließen. Denn der Staat und die Institutionen der öffentlichen Hand dürften keine einseitige Informationspolitik betreiben. Dieser Argumentation folgte auch die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts.
Die Richter sahen den Grundsatz der Freiheit der Wahl beeinträchtigt.
Naja, kritische Fragen zu Migration etc. werden ohnehin nicht gestellt.