Heute ist beim BGH die Entscheidung in Sachen
Oldenburger Sammelklage gegen EWE gefallen.
EWE hat kein Recht in Sonderverträgen, Preis-
erhöhungen gegenüber ihren Kunden vorzunehmen.
Dies ist ein Sieg
für die gaspreiskürzenden EWE-Kunden, die ihr Geld
behalten dürfen; und
für die EWE-Kunden, die von EWE auf Amts- und
Landgerichtsebene verklagt wurden.
Die Landgerichte - Kammern für Handelssachen -
müssen jetzt für diese Beklagten entscheiden, d.h.
Klagabweisung; oder
EWE erklärt umgehend, dass sich diese Verfahren
in der Hauptsache erledigt haben.
In jedem Falle muss EWE alle Anwalts- und Gerichts-
kosten tragen.
Die EWE-Kunden, die unter "Vorbehalt" oder diejenigen,
die monatlich die erhöhten Gaspeise weiter gezahlt haben,
können jetzt in Einzelklagen vor den Landgerichten -
Kammern für Handelssachen - ihre zu viel gezahlten
Gaspreiszahlungen von EWE Energie AG einklagen.
Auf die EWE Energie AG, Oldenburg, könnten Rückzahlungs-
ansprüche ihrer Kunden in einer Dimension von 750/70 Mio €
(0-Ton EWE: OLG Old 05.09.08) für die Zeit des Gaspreis-
protetes von 2004 bis 2010 in dieser Region zukommen.
In ca. 14 Tagen wird der vollständige Wortlaut dieses BGH-
Urteils vorliegen und wir wissen dann noch mehr Details.
EWE Energie AG hätte allerdings noch zwei Möglichkeiten
gegen dieses Urteil mit Rechtsmitteln vorzugehen:
1. Den Gang zum Bundesverfassungsgericht; oder
2. Den Gang zum Europäischen Gerichtshof.
Der Bürger darf gespannt sein, ob unsere Energieversorgerin
noch einen dieser juristischen Wege beschreitet oder nicht.
Gruß
Blitz
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