3. Falls die Berichte zutreffen: Welche Konsequenzen lassen sich aus Sicht des
Schulreferates/des Staatlichen Schulamtes aus den Geschäftsbeziehungen zwischen
dieser Lehrkraft und der NPD ziehen?
4. Nachdem die Mitgliedschaft eines Lehrers in der NPD nicht zulässig ist, soll die
Frage geklärt werden, wie eng der Kontakt zur NPD sein darf, bevor eine Lehrkraft
aus dem Amt entfernt werden kann. Greift hier die besondere Treuepflicht eines
Beamten bereits vor der Mitgliedschaft in einer verfassungswidrigen Partei?
5. Kann diese Lehrkraft ihrer Vorbildfunktion noch gerecht werden, wenn sich
herausstellen sollte, dass der Verkauf des Anwesens vor allem dazu dient, die
Gemeinde Warmensteinach unter Druck zu setzen das Vorkaufsrecht auszuüben?
Ist, wenn es ausgeschlossen erscheint die Lehrkraft zu entfernen, zumindest die
Möglichkeit vorhanden, diesen von den Fächern Recht und Wirtschaft
auszuschließen?