Niemand darf per Arbeitsgesetzgebung Anleger bedienen müssen. Wir benötigen die vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter, die erst dadurch möglichst breit gestreut kaufkräftige Nachfrager sein können.
Es macht keinen Sinn, fremde Vermögen und Kredite zu bedienen. Es macht nur Sinn, DADURCH möglichst kaufkräftigen Nachfragern mental leistungsäquivalent Produkte, Güter und Dienstleistungen mit anzubieten.
Die verbrecherische Arbeitsgesetzung unterbindet das, muß also weg.
Wer Zinsen zahlen will, nimmt Kredite auf.
Kein Problem. Andere dürfen nicht dafür zuständig erklärt werden.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.
„ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“
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