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Thema: Was ist Gerechtigkeit??

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Was ist Gerechtigkeit??

    Jeder sagt schon mal "Das finde ich gerecht!"
    Was ist "Gerechtigkeit" eigentlich? Im Sinne von "Recht" im juristischen Sinne? Oder nach den eigenen subjektiven Empfindungen? Oder hat Gerechtigkeit etwas mit Fairness zu tun?
    Wie ist eure Definition von Gerechtigkeit?

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Quaresma
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    Meines Erachtens gibt es keine universelle Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist vielmehr ein Ideal der Moral und somit, wie Moral, dem Zeitgeist unterworfen und subjektiv mit dem Ziel den Staat/die Gesellschaft rsp. das eigene Handeln zu legitimieren.

  3. #3
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Am Ende eines Lebens halten sich gut & böse die Wage! Es gleicht sich immer alles aus! Das ist Gerechtigkeit.

  4. #4
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    Im Kapitalismus ist Gerechtigkeit nur ein Wort, weiter nichts.

    Gruß
    Roberto

  5. #5
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Zitat Zitat von Benny
    Jeder sagt schon mal "Das finde ich gerecht!"
    Was ist "Gerechtigkeit" eigentlich? Im Sinne von "Recht" im juristischen Sinne? Oder nach den eigenen subjektiven Empfindungen? Oder hat Gerechtigkeit etwas mit Fairness zu tun?
    Wie ist eure Definition von Gerechtigkeit?
    Recht und Gerechtigkeit sind zwei faktisch verschiende Dinge, die im Idealzustand möglichst deckungsgleich sind. Zur Ausnahme siehe unten.

    Zitat Zitat von Quaresma
    Meines Erachtens gibt es keine universelle Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist vielmehr ein Ideal der Moral und somit, wie Moral, dem Zeitgeist unterworfen und subjektiv mit dem Ziel den Staat/die Gesellschaft rsp. das eigene Handeln zu legitimieren.
    Jein. Im Rahmen einer negativen Definition (Gerechtigkeit als Nicht-Unrecht) impliziert Gerechtigkeit das Fehlen von Willkür. Im positiven Sinne muß sich eine gerechte Rechtsordnung mit dem Naturrecht arrangieren und dieses einschließen. Zwar ist Moral und damit auch das, was als "billig" und "recht" empfunden wird, dem Zeitgeist unterworfen. Allerdings gibt es dafür Grenzen - insbesondere das Naturrecht -, womit die Ausnahme zum Idealzustand der Deckungsgleichheit von Recht und Gerechtigkeit klar wird: Ist das Recht selbst elementares Unrecht, das einfach durch Kodifikation einen legalen Anstrich bekommt, sollen Recht und Gerechtigkeit nicht deckungsgleich sein. Beispiele dafür finden sich im 20. Jahrhundert zuhauf. Daß Moral meiner Meinung nach ebenfalls nichts völlig Willkürliches ist, habe ich in dem entsprechenden Strang über Moral seinerzeit dargelegt. Und ich meine, daß dies für Gerechtigkeit ebenfalls gilt.

    Grüße
    John

    P.S. Werbung liegt mir eigentlich nicht, aber ich kann im Rahmen von Überlegungen zum diesem Thema die Textsammlung "Recht und Moral" von Norbert Hörster, ISBN 3150083893 sehr empfehlen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von John Donne
    Recht und Gerechtigkeit sind zwei faktisch verschiende Dinge, die im Idealzustand möglichst deckungsgleich sind. Zur Ausnahme siehe unten.



    Jein. Im Rahmen einer negativen Definition (Gerechtigkeit als Nicht-Unrecht) impliziert Gerechtigkeit das Fehlen von Willkür. Im positiven Sinne muß sich eine gerechte Rechtsordnung mit dem Naturrecht arrangieren und dieses einschließen. Zwar ist Moral und damit auch das, was als "billig" und "recht" empfunden wird, dem Zeitgeist unterworfen. Allerdings gibt es dafür Grenzen - insbesondere das Naturrecht -, womit die Ausnahme zum Idealzustand der Deckungsgleichheit von Recht und Gerechtigkeit klar wird: Ist das Recht selbst elementares Unrecht, das einfach durch Kodifikation einen legalen Anstrich bekommt, sollen Recht und Gerechtigkeit nicht deckungsgleich sein. Beispiele dafür finden sich im 20. Jahrhundert zuhauf. Daß Moral meiner Meinung nach ebenfalls nichts völlig Willkürliches ist, habe ich in dem entsprechenden Strang über Moral seinerzeit dargelegt. Und ich meine, daß dies für Gerechtigkeit ebenfalls gilt.

    Grüße
    John

    P.S. Werbung liegt mir eigentlich nicht, aber ich kann im Rahmen von Überlegungen zum diesem Thema die Textsammlung "Recht und Moral" von Norbert Hörster, ISBN 3150083893 sehr empfehlen.
    Wenn sich also Recht und Gerechtigkeit in einem System nicht in Deckung befinden, würdest du dann von "Ungerechtigkeit" oder "Unrecht" sprechen? (Wobei ich da vielleicht den Fehler mache nicht genügend zu differenzieren)
    Kann es denn überhaupt jemals ein allumfassendes "gerechtes" System geben?
    Wenn Gerechtigkeit etwas Unwillkürliches ist, kann man dann sagen, dass das "Naturrecht" auch etwas Unwillkürliches ist?

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Quaresma
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    Zitat Zitat von John Donne
    Recht und Gerechtigkeit sind zwei faktisch verschiende Dinge, die im Idealzustand möglichst deckungsgleich sind. Zur Ausnahme siehe unten.
    Beruht Recht im Idealzustand nicht auf Gerechtigkeit? Und ist somit der juristische Zustand von Letzterem?

    Jein. Im Rahmen einer negativen Definition (Gerechtigkeit als Nicht-Unrecht) impliziert Gerechtigkeit das Fehlen von Willkür.
    Das ist aber eine Definition, die auf sich selbst zurückgreift und impliziert somit für mich, dass Gerechtigkeit existiert weil es weder Recht noch Unrecht gibt. Seh ich das richtig?

    Das ist auch eine Auffassung die meiner doch ziemlich nah kommt.

    Im positiven Sinne muß sich eine gerechte Rechtsordnung mit dem Naturrecht arrangieren und dieses einschließen. Zwar ist Moral und damit auch das, was als "billig" und "recht" empfunden wird, dem Zeitgeist unterworfen. Allerdings gibt es dafür Grenzen - insbesondere das Naturrecht -, womit die Ausnahme zum Idealzustand der Deckungsgleichheit von Recht und Gerechtigkeit klar wird: Ist das Recht selbst elementares Unrecht, das einfach durch Kodifikation einen legalen Anstrich bekommt, sollen Recht und Gerechtigkeit nicht deckungsgleich sein. Beispiele dafür finden sich im 20. Jahrhundert zuhauf. Daß Moral meiner Meinung nach ebenfalls nichts völlig Willkürliches ist, habe ich in dem entsprechenden Strang über Moral seinerzeit dargelegt. Und ich meine, daß dies für Gerechtigkeit ebenfalls gilt.
    Dass Gerechtigkeit völlig willkürlich ist wollte ich damit nicht sagen und bin auch der Meinung, dass die natürliche Zwänge und Grenzen den Rahmen vorgeben für Moral und Gerechtigkeit. Jedoch ist dort noch genügend Platz zur weiteren Entfaltung, die meines Erachtens rein zufälig ist. Nichtsdestotrotz ist Gerechtigkeit wesentlich fllexibler als Moral. So zB wird eine ungerechte oder unmoralische Tat, die widerrum etwas unrechtes oder unmoralisches tilgt, schnell zu Gerechtigkeit. Insofern ist Gerchtigkeit auch die Balance am Unrechten. Was wiederrum oben bereits erwähnte Erkenntnis stützt.

  8. #8
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    Du meinst es gäbe keine Gerechtigkeit ohne Ungerechtigkeit?
    Wenn aber eine unmoralische Tat eine andere unmoralische Tat tilgen kann und somit zur Gerechtigkeit wird, sollte dann jede Ungerechtigkeit mit einer weiteren Ungerechtigkeit negiert bzw. ins Gegenteil umgewandelt werden? Dann haben wir aber das Problem, dass, wenn zum Beispiel Lynchjustiz oder Selbstjustiz verübt wird, es sehr schnell eskalieren kann und ohne Rücksicht auf Verluste, Rache (Unrecht) geübt wird. Es muss also immer ein Regelwerk geben, das vorgibt, welches Unrecht (Gesetz) angewendet werden soll, damit ein anderes verübtes Unrecht (Gesetzesbruch) gesühnt wird, damit das Unrecht der Anwendung des Gesetzes zu Recht wird. Das wiederum führt (mich) zu der Überlegung, ob das Recht ohne die Anwendung zu vollenden, von vornherein potentielles Unrecht ist und erst in der Anwendung zu Recht wird.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Quaresma
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    Du meinst es gäbe keine Gerechtigkeit ohne Ungerechtigkeit?
    Man muss unterscheiden zwischen persönlicher Gerechtigkeit und allgemeiner Gerechtigkeit. Bei letzterer ist (meines Erachtens) Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit dasselbe, da es letztendlich nix anderes als die Summe allen subjektiven Rechts rsp. Unrechts ist, da jedes Recht - es sei vielleciht zu erwähnen, dass ich nicht das kodifizierte meine, sondern vielmehr moralisches Handeln - im Grunde das Unrecht eines Anderen nachsichzieht und sich somit die Waage hält. Diesen Zustand begreif ich als Gerchtigkeit bzw. Ungerechtigkeit, je nachdem wie man will. Bei der persönlichen Gerechtigkeit gibt sind beide Dinge durchaus zu unterscheiden, so ist persönliche Gerechtigkeit die Balance an Recht oder auch Unrecht(zB Blutrache. Das erlittene Unrecht wird durch Unrecht getilgt und wird somit zur persönlichen Gerechtigkeit). Ungerechtigkeit hingegen ist die Unausgeglichenheit zwischen subjektiven Recht und Unrecht, wobei man persönlich meistens von Ungerechtichkeit spricht wenn dieses Verhältnis zum eigenen Ungunsten tendiert.


    ...sollte dann jede Ungerechtigkeit mit einer weiteren Ungerechtigkeit negiert bzw. ins Gegenteil umgewandelt werden?
    Einigen wir uns auf Unrecht, da Ungerechtigkeit vielmehr den Gesamtzustand beschreibt.


    Wenn aber eine unmoralische Tat eine andere unmoralisch Tat tilgen kann und somit zur Gerechtigkeit wird, sollte dann jede Ungerechtigkeit mit einer weiteren Ungerechtigkeit negiert bzw. ins Gegenteil umgewandelt werden? Dann haben wir aber das Problem, dass, wenn zum Beispiel Lynchjustiz oder Selbstjustiz verübt wird, es sehr schnell eskalieren kann und ohne Rücksicht auf Verluste, Rache (Unrecht) geübt wird. Es muss also immer ein Regelwerk geben, das vorgibt, welches Unrecht (Gesetz) angewendet werden soll, damit ein anderes verübtes Unrecht (Gesetzesbruch) gesühnt wird, damit das Unrecht der Anwendung des Gesetzes zu Recht wird.
    Es gibt ja das kodifizierte Recht, das sich am Naturrecht orientiert, welches uns gebietet sich nicht selbst zu zerstören, und einen Kompromiß zwischen allem subjektiven Recht und Unrecht darstellt.


    Das wiederum führt (mich) zu der Überlegung, ob das Recht ohne die Anwendung zu vollenden, von vornherein potentielles Unrecht ist und erst in der Anwendung zu Recht wird.
    Ja. Nehmen wir mal die Nürberger Rassengesetze als Beispiel: Für die jüdische Bevölkerung etwas Unrechtes; für den Großteil der Massen durch massive Propaganda zum Recht geworden, welches in einem Gesetzt festgehalten wurde und somit umso mehr den Anstrich von subjektiven Recht (welches sich natürlich auch am kodifizierten orientiert und eine gegenseitige Wechselbeziehung bildet) erhält.

  10. #10
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    Hört sich für mich ertsmal an wie eine Matheaufgabe. Völlig abstrakt betrachtet und ohne Wertigkeit ... hmmmm interssant ... mit anderen Worten, wenn mir jemand mein Eigentum stiehlt, und ich ja ein moralisches Recht habe dieses zurückzufordern bzw selber ihm wegzunehmen, er aber mein Eigentum entweder zerstört oder weiterverkauft hat, was wäre da moralisches Recht: er bezahlt mir den Gegenwert oder ich stehle mir das von dem Käufer zurück, der das als Unrecht auffassen könnte, da er es im guten Glauben vom Dieb erworben hat?


    Mit potentielles Unrecht meine ich folgendes: wenn es so ist wie du schreibst, dass Unrecht (Gesetzesbruch) mit anderem Unrecht (Gesetz-angedrohte Strafe) vergolten wird, damit aus dem Unrecht (Gesetzesbruch) wieder Recht wird, dann WÄRE jedes Gesetz/angedrohte Strafe per deiner Definition solange potentielles Unrecht, bis es angewendet (vollstreckt) wird, um in Zusammenlegung, Anwendung oder (scheisse wie sage ich das?) Koinzidenz (?) in der Summe zu Recht wird.
    Ja da gebe ich dir recht (!) bezüglich der Rassegesetze!

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