Im positiven Sinne muß sich eine gerechte Rechtsordnung mit dem Naturrecht arrangieren und dieses einschließen. Zwar ist Moral und damit auch das, was als "billig" und "recht" empfunden wird, dem Zeitgeist unterworfen. Allerdings gibt es dafür Grenzen - insbesondere das Naturrecht -, womit die Ausnahme zum Idealzustand der Deckungsgleichheit von Recht und Gerechtigkeit klar wird: Ist das Recht selbst elementares Unrecht, das einfach durch Kodifikation einen legalen Anstrich bekommt,
sollen Recht und Gerechtigkeit
nicht deckungsgleich sein. Beispiele dafür finden sich im 20. Jahrhundert zuhauf. Daß Moral meiner Meinung nach ebenfalls nichts völlig Willkürliches ist, habe ich in dem entsprechenden Strang über Moral seinerzeit dargelegt. Und ich meine, daß dies für Gerechtigkeit ebenfalls gilt.