Diese Regel wird noch für viel Ärger sorgen: Eine neue Verordnung der Bundesregierung verpflichtet Betreiber von Webseiten, Kopien ihres Angebotes bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern. Ob auch Blogger kopieren und einreichen müssen, ist noch unklar.
Ab heute müsste kopiert und abgespeichert werden - eigentlich. Fast jede Webseite, samt Bildern, Texten und sogar Audiodateien soll die Deutsche Nationalbibliothek archivieren, im Auftrag der Bundesregierung. Das Kopieren und Abspeichern sollen die Bundes-Bibliothekare aber nicht übernehmen. Das sollen die Seitenbetreiber machen.
Am Donnerstag wurde die
[Links nur für registrierte Nutzer] im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - damit ist sie rechtskräftig. Auf den
[Links nur für registrierte Nutzer], was da von nun an alles gesammelt werden soll: "Alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden." Mit anderen Worten: Die Nationalbibliothek möchte in regelmäßigen Abständen vollständige Kopien des deutschen Internets bekommen, einschließlich multimedialer Elemente. Ausgenommen sind lediglich "zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen".
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DPA
Deutsche Nationalbibliothek (Standort Leipzig): Kopien aller Webseiten?
Der
[Links nur für registrierte Nutzer], der Widerstand verpuffte jedoch ohne Konsequenz. Deutsche Firmen werde die tatsächliche Umsetzung der Regelung 115 Millionen Euro jährlich kosten, schätzte der Verband damals. Was an Kosten auf den Steuerzahler zukommt, ist noch vollkommen unklar.
Die Regelung ist das Ergebnis eines Gesetzes, das schon aus dem Jahr 2006 stammt: Dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (
[Links nur für registrierte Nutzer]). Jetzt ist das Gesetz samt erklärender Verordnung da - aber wie das alles genau funktionieren soll, wer die riesigen Mengen Speicherplatz zur Verfügung stehen wird, das scheint noch niemand so recht zu wissen.
Ablieferung als PDF oder Zip-Archiv
Geschehen soll die Ablieferung am liebsten in PDF-Form, über ein Webformular. Bei Bedarf, nämlich "wenn Ihre Netzpublikation aus mehreren Dateien besteht, z. B. einer oder mehreren HTML-Seiten mit Bildern", darf man sie auch auch als Zip-Archiv abgeben. Wie es sich mit privaten Webseiten genau verhält, ist derzeit nicht ganz klar. "Lediglich privaten Zwecken dienende Websites" sind beispielsweise freigestellt - aber was genau ist im Netz lediglich privat? Ein Blog? Auch, wenn darin das Weltgeschehen oder die deutsche Politik kommentiert wird? Auch dann, wenn neben den Blog-Einträgen Google-Anzeigen erscheinen?
Da es sich um eine Pflichtabgabe handelt, ist sie, zumindest theoretisch, auch strafbewehrt. Nach einer Abmahnung kann es heise.de zufolge bis zu 10.000 Euro Strafe kosten, wenn man seine Netz-Inhalte nicht bei der DNB abliefert. Eine Erklärseite der DNB schränkt allerdings ein: "Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise." Im Klartext: Man weiß bei der DNB selbst noch nicht so genau, wie das alles funktionieren und organisiert werden soll. So lange das nicht abschließend geklärt ist, wird die Bibliothek "keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen". Außerdem werde man "abzuliefernde Netzpublikationen gegebenenfalls nicht gleich übernehmen, sondern vormerken und erst anfordern, wenn der Stand der Technik und der Absprachen dies zulässt."
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