Warum sammelt die Deutsche Nationalbibliothek Netzpublikationen?
Am 29.06.2006 trat das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft. Es löst das Gesetz über die Deutsche Bibliothek aus dem Jahr 1969 ab. Ein wesentlicher Inhalt des neuen Gesetzes ist die Erweiterung des Sammelauftrages um Internetveröffentlichungen, so genannte Netzpublikationen. Mit der Neufassung des Gesetzes werden Veröffentlichungen, die als Netzpublikationen keinen körperlichen Träger haben, ebenso in den Sammelauftrag der Bibliothek aufgenommen, wie es etwa Bücher und Tonträger schon seit langem sind. Die Bibliothek wird damit in die Lage versetzt, einen zeitgemäßen Beitrag zur Wahrung des digitalen Kulturerbes zu leisten.