Was ist das, nebensächlich? Wenn der erste Gläubiger praktisch alle Steuerzahler des Staates waren und sich ein "Rechtsnachfolger" alle Ansprüche unter den Nagel reißt, ohne was dafür getan zu haben?
Das war vor der Wende, das viel Schlimmere kam also danach.
Und wozu war da erst eine "Umwandlung" in eine Genossenschaft nach bundesdeutschem Recht erforderlich? Ich sehe da keinen Unterschied zu einer nach DDR - Recht - oder lief's da irgendwie anders? Ach ja - da konnte man seinen Anteil statt in Geld auch in Arbeitsleistung beim Bau erbringen (zumindest zum Teil) - und kein Jurist hat für 'nen Stempel und 'ne Unterschrift noch ein paar tausend Märker kassiert (oder was war diese "Rechtsumwandlung" sonst)?