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Thema: V.d. Leyen und die Kinderpornoschlacht

  1. #41
    Träger des Nixordens Benutzerbild von Parker
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    Standard AW: V.d. Leyen und die Kinderpornoschlacht

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    [...]

    Das Besondere bei Realfilmkinderpornos ist natürlich, dass bei deren Produktion schon Kinder (und dazu noch meist sehr brutal) missbraucht werden. Daher bin ich, was solche Filme anbelangt, für das (bestehende) Verbot. Virtuelle Kinderpornos oder auch Loliconhentai sollten aber (aus dem oben angesprochenen Grund) vollständig (also nicht nur Eigenbesitz, der ohnehin legal ist) zugänglich sein.
    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    [...]
    Persönlich würde ich eine Freigabe von Zeichentrickfilmen oder Heften auch befürworten, da niemanden Leid angetan wird.
    Bei gefilmte Vergewaltigungen, Mord, Folter, etc. unterliegt die Produktion ohnehin einer Straftat, wird das Filmmaterial dann veräußert sehe ich auch beim Kunden eine Tatbeteiligung. Durch den Konsum und dessen Bezahlung unterstützt man nicht nur die Herstellung sondern fordert indirekt auch dazu auf.
    Die Strafe sollte sich natürlich auch nach der schwere des Verbrechens im Film richten.
    [...]
    Hier schließe ich mich an.
    Eine Frage hätte ich aber noch an Dich, Mariko. Was heißt: "... sollten aber (aus dem oben angesprochenen Grund) vollständig (also nicht nur Eigenbesitz, der ohnehin legal ist) zugänglich sein"?
    "Moments later, Quanah wheeled his horse in the direction of an unfortunate private named Seander Gregg and, as Carter and his men watched, blew Gregg's brains out."
    S.C. Gwynne

  2. #42
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    Standard AW: V.d. Leyen und die Kinderpornoschlacht

    Zitat Zitat von Parker Beitrag anzeigen
    Hier schließe ich mich an.
    Eine Frage hätte ich aber noch an Dich, Mariko. Was heißt: "... sollten aber (aus dem oben angesprochenen Grund) vollständig (also nicht nur Eigenbesitz, der ohnehin legal ist) zugänglich sein"?

    Naja, die Weitergabe/Verbreitung solchen Materials kann unter Umständen strafbar sein.

  3. #43
    Träger des Nixordens Benutzerbild von Parker
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    Standard AW: V.d. Leyen und die Kinderpornoschlacht

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Naja, die Weitergabe/Verbreitung solchen Materials kann unter Umständen strafbar sein.
    Kriegen können müssen sie es natürlich auch irgendwie. Vertrieb über Sexshops sollte erlaubt sein. An jeden Kiosk muß das aber nicht.
    "Moments later, Quanah wheeled his horse in the direction of an unfortunate private named Seander Gregg and, as Carter and his men watched, blew Gregg's brains out."
    S.C. Gwynne

  4. #44
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    Standard AW: V.d. Leyen und die Kinderpornoschlacht

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Eine Definition für "Nutzer" wäre angebracht.

    Ist das jemand der dafür bezahlt,
    jemand der dafür bezahlt und besitzt
    jemand der bewusst danach sucht,
    jemand der bewusst danach sucht und auch abspeichert,
    jemand der kostenlos weitergibt,
    jemand der gegen Bezahlung weitergibt,
    jemand der zufällig darauf stößt,
    jemand der zufällig darauf stößt und dann abspeichert,
    ....

    Da gibt es doch gewisse Unterschiede.
    Zufällig Kinderpornos im Internet gefunden....zufällig....

    Alles perverse Arschlöcher die sich auf Kinderpornoseiten rumtreiben...alle, ohne Ausnahme
    Für Sozialismus, gegen Militarismus in der SPD...

    Mitglied der Linksfraktion

    Guido: "I like very german Brätsausages !"

  5. #45
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    Standard AW: V.d. Leyen und die Kinderpornoschlacht

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    War gestern auch im Fernsehen.
    Das mit dem sperren von Webseiten wäre meiner Ansicht nach schon notwendig, da dies ja nicht unbedingt über einen Filter laufen muß sondern auch bei kenntnisnahem direkt gesperrt werden kann.
    Nach den Aussagen gestern sind im Augenblick etwa 1000 Webseiten mit Kinderpornographischem Inhalt bekannt. Warum die nicht gesperrt werden, keine Ahnung.

    Im übrigen ist eine Straffverfolgung wesentlich schwieriger als man glaubt. Vor ein par Monaten wurde werbewirksam ein Schlag gegen User einer Webseite mit Kinderpornographie bekannt gegeben, welche durch die Zahlung über ihr Konto ausgemacht wurden. Dazu wurden alle in Deutschland befindlichen Konten auf einen bestimmten Überweisungsbetrag durchsucht, auch deine, meine, unser aller Konten.
    Ausfindig wurden damals etwa 350 User gemacht welche für diese Webseite bezahlten.

    Verurteilt wurde aber so gut wie keiner, da diese Seite auch normalen Pornos anbot und es dem User erst zu beweisen war was er sich herunterlud, also nicht nur anschaute. Heruntergeladne hatten so viel ich weiß lediglich um die 15, alle anderen gingen straffrei aus.

    Begründet wurde dies damit das der User vor dem öffnen der Datei nicht einsehen konnte um welche Art von Darstellung es sich handle, was ich wiederum schon als nachvollziehbare Begründung sehe. Das anschließende herunterladen war dann allerdings ein Fehler. Zumal man Dateien ja nicht einfach löschen kann ohne daß die Polizei diese wieder rekonstruieren könnte. Um sicher zu löschen bedarf es spezielle Programme wie etwa TuneUP oder SaveErase was z.B. ein komplettes überschreiben des „freien“ Speicherplatzes einer Festplatte ermöglicht. So werden auch angeblich gelöschte Dateien vernichtet. Wer einen PC entsorgt oder weiter verkauft, sollte diesen ohnehin mit so etwas löschen.

    Wie auch immer, ich denke eine Sperrung von bekannten Seiten ist unerlässlich, und warum dies nicht automatisch geschieht wenn eine bekannt ist, das bleibt mir wie so viele Entscheidungen unserer Politiker ein Rätsel.
    Das ist doch alles Bullshit - entweder man sperrt die Server - oder man schliesst die gehosteten Seiten vom WWW aus !


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