AW: Es ist soweit: Schweiz gehört in 2 Wochen zum Schengenraum
Zitat von klartext
Das heisst es nicht. Dies gilt nur für EU-Mitglieder.
Ein Asylbetrüger in der Schweiz hat dadurch keine Berechtigung, sich in Deutschland aufzuhalten.
???
Noch mal.
Dürfen die Ausländer (Serben, Kroaten, Albaner, Türken ....) die sich in Schweiz legal (=Arbeitserlaubnis + Niederlassungsrecht + Aufenthaltsberechtigung...) aufhalten (nicht Asylanten!) dürfen in die Schengen-Länder (=Deutschland) einreisen oder brauchen sie Visum?
Geändert von JensVandeBeek (27.11.2008 um 18:24 Uhr)
Grund: ae...