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Thema: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

  1. #11
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Ich bin für härtere Stafen bei Körperverletzung, egal ob gegen Kind oder Erwachsener. Und fast täglich wird mir vorgeführt das es nicht so ist.
    Bei mir haben Kinder Vorrang.
    es gibt keine Entschuldigung bei Kinderschaendern oder Menschen,die Kinder misshandeln und quaelen oder umbringen.
    das gehoert hart bestraft.

  2. #12
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Das Gesetz ist Müll. Es schützt nur Kinder vor der Pubertät.

  3. #13
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Ich halte dies letztendlich fuer problematisch. Obwohl ich dafuer bin, Kinderschaender hart zu bestrafen, so frage ich mich, wie sich ein Unschuldiger effektiv gegen eine solche Anklage wehren kann, wenn die Ereignisse Jahrzehnte zurueckliegen. Ausser der Behauptung des Klaegers bleibt da nicht mehr viel.

  4. #14
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Das Gesetz ist Müll. Es schützt nur Kinder vor der Pubertät.
    Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

    PS: Machst du jetzt hier auf Cash! mit deinem neuen Avatar?

  5. #15
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Ich halte dies letztendlich fuer problematisch. Obwohl ich dafuer bin, Kinderschaender hart zu bestrafen, so frage ich mich, wie sich ein Unschuldiger effektiv gegen eine solche Anklage wehren kann, wenn die Ereignisse Jahrzehnte zurueckliegen. Ausser der Behauptung des Klaegers bleibt da nicht mehr viel.
    Dann gilt der Zweifelsgrundsatz. Ich bin eh dafür, unser Strafprozessrecht wieder so zu reformieren, dass die Rechte des Angeklagten gegenüber dem Opfer gestärkt werden. Grundsätzlich sollte z. B. es als unbedingtes Recht gelten, dass das Opfer im Gerichtssaal aussagen muss und die Verteidigung es direkt befragen darf. Außerdem sollte auch gelten: Lässt man ein Kind aussagen, muss es auch für eine Falschaussage bestraft werden können.

  6. #16
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Zitat Zitat von JPK Beitrag anzeigen
    Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

    PS: Machst du jetzt hier auf Cash! mit deinem neuen Avatar?
    Vorher hatte Biskra diesen Ava.

  7. #17
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Dann gilt der Zweifelsgrundsatz. Ich bin eh dafür, unser Strafprozessrecht wieder so zu reformieren, dass die Rechte des Angeklagten gegenüber dem Opfer gestärkt werden. Grundsätzlich sollte z. B. es als unbedingtes Recht gelten, dass das Opfer im Gerichtssaal aussagen muss und die Verteidigung es direkt befragen darf. Außerdem sollte auch gelten: Lässt man ein Kind aussagen, muss es auch für eine Falschaussage bestraft werden können.
    Opfer muß aussagen. Nun ist dies nicht eh der Fall? Das man einen Kind nicht zumuten kann dem mutmaßlichen Täter in die Augen zuschauen sollte dabei doch wohl klar sein.

    Ansonsten: Ein Kind macht nicht ohne Grund eine Falschaussage. Meist ist es doch so: Vater und Mutter lassen sich scheiden, Mutter gibt an: "Er hat unser Kinder misshandelt" und redet dies dem Kind ein um sich selber Vorteile zu verschaffen. In solchen Fällen muß halt die Mutter bestraft werden.

  8. #18
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Zitat Zitat von Akra Beitrag anzeigen
    Opfer muß aussagen. Nun ist dies nicht eh der Fall? Das man einen Kind nicht zumuten kann dem mutmaßlichen Täter in die Augen zuschauen sollte dabei doch wohl klar sein.
    Momentan muss das Kind nicht mal im Gerichtssaal sitzen, sondern wird meistens nur vom Richter in einem Extra Raum vernommen.

    Der Angeklagte kann unschuldig sein. Selbstverständlich sollte das Kind ihm in die Augen schauen müssen. Reduziert auch die Wahrscheinlichkeit einer Lüge.

    Ansonsten: Ein Kind macht nicht ohne Grund eine Falschaussage. Meist ist es doch so: Vater und Mutter lassen sich scheiden, Mutter gibt an: "Er hat unser Kinder misshandelt" und redet dies dem Kind ein um sich selber Vorteile zu verschaffen. In solchen Fällen muß halt die Mutter bestraft werden.
    Das ändert nichts daran, dass das Kind bestraft gehört, wenn es gelogen hat. Die Mutter gehört wegen Anstiftung natürlich auch schwer bestraft.

  9. #19
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Zitat Zitat von Akra Beitrag anzeigen
    Opfer muß aussagen. Nun ist dies nicht eh der Fall? Das man einen Kind nicht zumuten kann dem mutmaßlichen Täter in die Augen zuschauen sollte dabei doch wohl klar sein.

    Ansonsten: Ein Kind macht nicht ohne Grund eine Falschaussage. Meist ist es doch so: Vater und Mutter lassen sich scheiden, Mutter gibt an: "Er hat unser Kinder misshandelt" und redet dies dem Kind ein um sich selber Vorteile zu verschaffen. In solchen Fällen muß halt die Mutter bestraft werden.
    Und wie soll man dies nach 20 Jahren herausfinden, wenn man davon ausgehen kann, dass ausser dere Aussage des Klaegers es keine Beweise mehr gibt? Mein Vater war Lehrer und hatte mit einigen Faellen von Kindesmisshandlung zu tun. Sie waren oftmals alles andere als klar, d.h. selbst wenn man davon ausgehen konnte, dass das Kind misshandelt wurde, so war die Taeterschaft oftmals nicht eindeutig.

  10. #20
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    Standard AW: Schweiz: Keine Verjährung mehr für Kinderschänder.

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Und wie soll man dies nach 20 Jahren herausfinden? Mein Vater war Lehrer und hatte mit einigen Faellen von Kindesmisshandlung zu tun. Sie waren oftmals alles andere als klar, d.h. selbst wenn man davon ausgehen konnte, dass das Kind misshandelt wurde, so war die Taeterschaft oftmals nicht eindeutig.
    Ich gehe doch mal davon aus, bei Aussage gegen Aussage ist der Angeklagte unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, oder nicht?

    Die Zeit dabei ist doch egal. Nach einen halben Jahr können alle Beweise zerstört sein oder ebend nach 20 Jahren.

    Fälle die man aber nach 20 Jahren lösen könnte:

    - Kinderpornographie Fotos/Videos tauchen auf
    - durch Zufall wird ein DNA Abgleich gemacht und eine Übereinstimmung gefunden mit einem älterne Fall
    - ...

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