Ich würde auch grundsätzlich mal sagen, dass die Strafmündigkeitsaltersgrenzen abgeschafft werden sollten und man lieber nach der individuellen Reife geht. Konnte das Kind das Unrecht in der konkreten Tat einsehen und entsprechend handeln? Wenn Nein -> Keine weitere Debatte. Wenn Ja -> Angemessene Strafe.
Hm, ja, aber ich hätte doch ein wenig Bedenken, wenn jetzt z.Bsp. eine 8jährige, die mehrfach brutalst vergewaltigt und länger gefangehalten wurde, dann ihrem mutmaßlichen Peiniger bei der Vernehmung direkt gegenübersitzt und von dessen Verteidiger(n) ins Kreuzverhör genommen wird...da muss man schon abwägen...ich neige schon dazu, dir zuzustimmen, dass die Angeklagten- bzw. Verteidigerrechte dadurch (vermutlich zu) stark eingeschränkt werden.
Das ist richtig und war auch ein Argument des Bundesrates, die Initiative abzulehnen:
[Links nur für registrierte Nutzer]Zitat von Bundesrat
Ausserdem soll laut Initiativtext die Unverjährbarkeit für "Kinder vor der Pubertät" gelten. Da frage ich mich, bis wann ist "vor der Pubertät" und wieso sollten Sexualdelikte an z.B Jugendlichen anders gehandhabt werden?
Aus diesen und anderen Gründen hat der Nationalrat (163:19) und Ständerat (41:0) die Initiave auch klar zur Ablehnung empfohlen.
Wenn man aber nur den Titel der Initiative liest und sich nicht darüber informiert, muss man fast mit Ja stimmen
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