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Thema: Polnischer Führerschein muss anerkannt werden

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Candymaker
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    Standard Polnischer Führerschein muss anerkannt werden



    Eine in Polen erteilte Fahrerlaubnis muss in Deutschland auch im Falle von "Führerscheintourismus" anerkannt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. (...)

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  2. #2
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Polnischer Führerschein muss anerkannt werden

    Den Führerschein sollte man nur in dem Land machen dürfen, wo man auch wohnt und dessen Nationalität man besitzt.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Polnischer Führerschein muss anerkannt werden

    Ob er mit diesem Führerschein in Deutschland fahren darf, steht auf einem anderen Blatt Papier.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Polnischer Führerschein muss anerkannt werden

    Da müsste die normale Europaregel gelten. Der ausländische Führerschein gilt nach dem Zuzug nach Deutschland ein Jahr fort. Danach muss der deutsche Führerschein nachgemacht worden sein.

    Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei paar Schuhe.
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  5. #5
    SohneinesBlinden Köroglu Benutzerbild von kartal
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    Standard AW: Polnischer Führerschein muss anerkannt werden

    Bei der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland muss man zwischen zwei völlig verschiedenen Fragen gut unterscheiden:


    Der EU-Führerschein gilt innerhalb Deutschlands unbegrenzt. Achtung: das ist umgekehrt nicht unbedingt so (zum Beispiel erkennt Österreich den deutschen A1-Führerschein nicht an). Inhaber eines Führerscheins aus einem EU- oder EWR-Land brauchen ihre Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht in Deutschland registrieren zu lassen, sobald sie hier ihren Wohnsitz begründen. Allerdings: Wer den Führerschein zu diesem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre besitzt, muss ihn wiederum innerhalb eines halben Jahres beim Straßenverkehrsamt registrieren lassen (weil er auch unter die zweijährige deutsche Probezeit fällt und genau so behandelt wird).

    Man kann, innerhalb der EU einheitlich geregelt, nur dort seinen Führerschein beantragen, wo man seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Ein Urlaubsführerschein wäre also nach deutschem Fahrerlaubnisrecht nicht rechtmäßig erteilt und somit ungültig.

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    Geändert von kartal (04.12.2008 um 10:55 Uhr)
    http://video.google.com/videoplay?do...62681743880519

    Gute Freunde sind Menschen, die sehr weit weg wohnen.
    "Wenn ein Mensch gerecht behandelt wird, lernt er es, gerecht zu sein."

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Polnischer Führerschein muss anerkannt werden

    Ich mit meine grauen, habe ich auch manchmal Probleme Im Ausland.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Polnischer Führerschein muss anerkannt werden

    Zitat Zitat von Candymaker Beitrag anzeigen


    Eine in Polen erteilte Fahrerlaubnis muss in Deutschland auch im Falle von "Führerscheintourismus" anerkannt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. (...)

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    90% gefälscht - die restlichen 10% geklaut !!!

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