Wenn Recht und Rechtsempfinden so eklatant auseinander klaffen wie derzeit in Deutschland, dann ist dies eine sträfliche Demokratiegefährdung. Die Gefahr für die sogenannte Demokratie in Deutschland kommt weder von Rechts noch von Links - sie kommt aus den Reihen der Großen Volksparteien. Der “Fall Klar” zeigt die Entfernung der Rechtssprechung vom Rechtsempfinden der Bevölkerung überdeutlich.
Er führt sogar dazu, dass sich gestandene Helden der Bundesrepublik von ihr abwenden. Was mit „juristisch einwandfrei“ angesprochen wird, nämlich die „kann“ Bestimmung, ist inzwischen der Regelfall. Die Ausnahme bildet das „durchziehen“ der Strafe. Und dies fast ausschließlich im sogenannten „Kampf gegen Rechts“. Während die Justiz hundert, ja tausendfach, Serientäter aus dem Multikulti-Milieu auch bei schwersten Straftaten wie Raub, schwere Körperverletzung und Räuberische Erpressung, auf freien Fuß setzt und die Strafen auch beim 40sten male zur Bewährung aussetzt, reichte in Mügeln das Anbringen zweifelhafter Zeugenaussagen ohne Beweise für die Verurteilung zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Und das, obwohl es sich um einen sogenannten „Ersttäter“ handelte, also eine Person, die noch niemals straffällig gworden war. Der Unterschied: der Täter soll „Ausländer raus!“ gerufen haben. Anderswo in Deutschland werden Täter, die einen Teenager anzündeten, zu Bewährungsstrafen und „Sozialstunden“ verurteilt. Das versteht kein einziger Bürger der Bundesrepublik mehr. Da wirken die Erklärungsversuche der Justiziare wie Verhohnepipelung des Verstandes. Auf der einen Seite erzählen selbige Justiziare etwas von unabhängiger Justiz und auf der anderen Seite begrüßen sie politische Urteile wie in Mügeln.
Gefördert wird diese Rechtssprechung durch das Unterlassen der Politik an klaren Regeln und Gesetzen. Mittlerweile sind die sogenannten Volksparteien zu einer Art „Selbstzweckgemeinschaft“ fusioniert, denen es schon nicht mehr um die Beseitigung von Missständen in den Gesetzesauslegungen geht. Es geht einzig noch darum, seine Pfründe zu sichern. Und die Juristerei stimmt fröhlich in den Mord an der Demokratie ein. In selbstherrlicher Arroganz vermitteln die Juristen dem Volk, das „Recht und Gerechtigkeit“ nichts miteinander zu tun haben. Dass die Bevölkerung ja nicht „verstehen“ könne, dass dieser oder jener „Sachverhalt“ zu milderen Strafen führe, dass die Gesetze eben kompliziert sind, weil sie den Einzelfall berücksichtigen müssten und so weiter und so fort…
Auf die Frage, ob nicht Recht für alle gleich sein müsse, finden die Juristen eine „ja, aber“ Antwort. Das „ja, aber“, das die Juristen sich von der Politik abgeschaut haben, ist ohne Probleme für jede Rechtfertigung heranzuziehen. Es erlaubt der Justiz als auch der Politik, jedem den Wind aus den Segeln zu nehmen, der an einen Sachverhalt mit gesundem Menschenverstand herangeht. Ausdrücke wie „gesundes Rechtsempfinden“ stehen im krassen Widerspruch zur abgehobenen Politiklandschaft, in der die Juristen ihre eigene Gelddruckmaschine von der Politik bekommen haben. Die „ja, aber“ Maschine.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass, wenn Recht und Gerechtigkeit zwei verschiedene Wege gehen, dies ein Schlüssel zu diktatorischen Verhältnissen wird. Doch tritt auch nur ein „Volksvertreter“ dem entgegen? Ist jemals der Satz gefallen: „Recht und Gerechtigkeit müssen wieder Hand in Hand gehen“? Nun, ich kann mich nicht daran erinnern. Ich kann mich aber sehr wohl daran erinnern, dass in meiner Jugend noch galt: die Strafe folge auf dem Fuße. Bewährung war die Ausnahme von der Regel und es gab Strafen zur Abschreckung auch bei Ersttätern, die Gewalttaten verübten. Verbalattacken wurden hingegen oft mit Bewährung geahndet.
In Hamburg trat der sogenannte „Richter Gnadenlos“, Ronald Schill, 2001 mit einem Programm zur Wahl an, welches Recht und Gerechtigkeit wieder in Einklang bringen sollte. Der Erfolg war grandios. Aus dem Stand gaben 19,4% der Hamburger (bei hoher Wahlbeteiligung) der „Schill Partei“ ihre Stimme. Im Vorwege war Schill dafür bekannt, harte Strafen auch für Ersttäter zu verhängen. Zum Spott verkündete die Opposition zwar, das nur zwei seiner harten Urteile Bestand gehabt hätten, jedoch verschwiegen sie, dass die Urteile juristisch einwandfrei waren und es sich um Berufungsaufhebungen handelte, in denen ausgesuchte „Gutrichter“ geringere Strafen auferlegten. Diese Revisionen führten ebenfalls zu Schills Erfolg. Denn die Bevölkerung Hamburgs wollte sich nicht länger für Dumm verkaufen lassen.
Die CDU versuchte mit ihrem Innensenator, Roger Kusch, Boden wett zu machen, verfiel aber dann in den „alten Trott“, was schließlich zum „Machterhalt um jeden Preis“ führte und mit einer Allianz der Weltverbesserer und Pseudodemokraten aus CDU und Grünen endete.
Die Welt der Täterversteher und Opferverunglimpfer ist scheinbar wieder in Ordnung. Die Dauerbewährung Schwerstkrimineller und Triebtäter ist weiterhin gesichert. Und das „gesunde Volksempfinden“ wird als dummes Stammtischgerede abgetan. Ja, du dummes Volk, siehst du denn nicht die Bereicherung durch Justiz und Politik? Siehst du nicht die schneidigen Winkelzüge, die selbst dem unschuldigen Kinde noch die Mitschuld an seiner Misshandlung geben können? Fürwahr, es ist doch ein Herrliches sich das Recht so hinzulegen, wie man es gerne hätte.
In Berlin verteidigt derweil die Ministerin für Justiz, Brigitte Zypries (SPD), die Freilassung eines Serienkillers aufgrund einer „Kann-Bestimmung“. „Lebenslänglich ist eben nicht Lebenslänglich, denn nach dem Grundgesetz muss auch der Lebenslängliche eine Perspektive besitzen.“ In Mitteldeutschland wird ein Kinderschänder, dem auch seine Betreuer und selbst „Sachverständige“ bescheinigen, dass er eine permanente Gefahr für die Öffentlichkeit ist, auf freien Fuß gesetzt, auf dass er das nächste Kind schände.
Die Politik macht mit den Gesetzen die Vorgabe für die Justiz. Die Gesetze sind dazu da, das Zusammenleben zu regeln und bei Verstößen zu strafen. Hebelt jedoch die Politik durch ihre Gesetzgebung diesen wichtigsten gesellschaftlichen Grundsatz aus, dann gefährdet sie die freiheitlich demokratische Grundordnung und macht sich somit des Verfassungsbruches schuldig. Die Politik wird bestimmt durch die sogenannten „großen Volksparteien“. Aus ihrer Mitte stammen die Gesetze und in ihrer Verantwortung werden diese Gesetze erlassen. Im Straßenverkehr und Strafrecht nennt man die Art und Weise, in der die Volksparteien agieren “grob fahrlässig” und “gefährdend”. Verantwortung lehnen unsere „Volksvertreter“ indes strikt ab. Der schwarze Peter wird dann auf die Justiz, auf Brüssel und den lieben Gott geschoben.
Recht muss verständlich für jedermann sein. Es muss durchschaubar und gleich sein. Es muss klare einfache Regeln durchsetzen und darf nicht als Spielball der Politik in Unkontrolle geraten. Wenn niemand mehr Recht mit Gerechtigkeit in Zusammenhang bringt, dann läuft das Schiff „Gesellschaft“ aus dem Ruder und kentert. Weder Straf- noch Steuerrecht sind in Deutschland noch in irgendeiner Form von der Bevölkerung nachzuvollziehen. Schuld daran trägt einzig und allein die Politik, die in ihrer selbstverliebten und selbstherrlichen Art verharrt. Die dem Volke weiterhin den Merksatz einbläut: Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar Stiefel.
(Übernahme eines Gastbeitrages)