„Peter Oberender liebt die Provokation. Schon seit Jahren fordert er eine Art Ebay-Auktionshandel für Organe mit weltweit im Internet tätigen Agenten für Akquise und Vermittlung von Körperteilen.“
"Wie ich eine Immobilie vererben kann, kann ich auch meinen Körper vererben." Ob Angehörige dieses Erbe ausschlagen oder nutzen wollen, bleibe ihnen überlassen: "Die einen werden sagen, jetzt verkaufen wir die Leiche pauschal, die anderen werden sagen, wir verkaufen nur die Augen."
„Dass die Kommerzialisierung von Körperteilen hierzulande verboten und international geächtet ist, hält Oberender für eine Doppelmoral. Dem Bürger werde gesagt, tue was Gutes und spende freiwillig. Aber später handelten Firmen mit dessen Knochen.“
„Ungeachtet seiner provokanten Thesen ist Oberender Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG), die am Freitag vergangener Woche zu einer Expertentagung nach Berlin lud. Dass diese gemeinnützige GmbH ausgerechnet Oberender berufen hat, ist bezeichnend für einen Medizinsektor mit enormem ökonomischen Potential und hohen Zuwachsraten: Die menschliche Leiche gilt als Schatz des 21. Jahrhunderts.“
„Würde man sämtliche verwertbaren Teile eines Leichnams verkaufen, käme man in den Vereinigten Staaten leicht auf einen Erlös von 250 000 Dollar. Dort erzielt die Gewebebranche inzwischen einen Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde Dollar.“
„Nahezu alle Teile des menschlichen Körpers lassen sich nach dem Tod verwerten: Herzklappen, Augenhornhäute, Gehörknöchelchen, Knochen, Sehnen, Muskelhüllen, Haut und Leberzellen.“
„Selbst 90jährige kommen noch als Spender infrage: Ihre porösen Knochen werden zu einer Paste verarbeitet, die in der Wirbelsäulenchirurgie eingesetzt wird. Für einen Kubikzentimeter dieser biologischen Modelliermasse wurde vom Berliner Produzenten im vergangenen Jahr eine Aufwandsentschädigung von rund 215 Euro in Rechnung gestellt.“
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Neben ethischen und juristischen Fragen stellen sich Grundsätzliche:
1. Ist die Verwertung grundsätzlich legitim oder nur zum Zwecke der Rettung von Leben?
2. Falls ja, verfügt der / die Verblichene noch zu Lebzeiten ausschließlich oder genügt die Zustimmung der Angehörigen?
3. Ist der Eid des Hippokrates noch gewährleistet, wenn bei der Behandlung Schwerstkranker bzw. -Verletzter finanzielle Aspekte eine Rolle spielen?