Laut dem Grundgesetz haben alle Deutschen das Recht, ihre Meinung und politische Einstellung durch Demonstrationen zum Ausdruck zu bringen.
Der entsprechende Artikel VIII ("Versammlungsfreiheit") lautet:
[Links nur für registrierte Nutzer]1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
In deutschen Städten erdreisten sich allerdings regelmäßig Araber, Türken, Kurden und sonstige Nichtdeutsche, sich dieses Recht, das ausdrücklich nur Deutschen zusteht, anzumaßen. Die Ordnungsmacht sieht diesem Treiben seit jeher tatenlos zu. In Berlin z. B. werden durch die Aufzüge von Türken, Kuden und Arabern regelmäßig ganze Bereiche der Innenstadt lahmgelegt.
Ein paar Beispiele für dieses ungesetzliche orientalische Affentheater:
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Vom jeweiligen Anlaß abgesehen: Wie lange wird diesem rechtswidrigen Mißbrauch durch ungebetene Gäste noch tatenlos zugesehen?