Umfrageergebnis anzeigen: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

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Thema: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

  1. #1
    Klimaschurke Benutzerbild von mabac
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    Standard Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    Als im Deutschen Reich noch Ordnung herrschte, gab es den Kanzelparagraphen, der Gottesdienern die Kanzelhetze untersagte.

    (Nr. 754.) Gesetz, betreffend die Ergänzung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich. Vom 10. Dezember 1871.

    Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

    verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
    Einziger Artikel.

    Hinter §. 130. des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich wird folgender neue §. 130 a. eingestellt:

    Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche, oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.

    Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
    Gegeben Berlin, den 10. Dezember 1871.

    (L. S.) Wilhelm.

    Fürst v. Bismarck.
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    Abgeschafft wurde er 1953, um die islamische Masseneinwanderung zu ermöglichen.
    Übrigens ist die Abschaffung dieses Paragraphen ein schönes Beispiel für die Funktion des deutschen Christentums als trojanisches Pferd für den Islam.
    Geändert von mabac (04.01.2009 um 15:22 Uhr)
    Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
    Till Backhaus

  2. #2
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    Standard AW: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    Rückbezug auf das Christentum kann keine Antwort auf die laufende Islamisierung sein.

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    Es gibt Wichtigeres. Zum Beispiel die Abschaffung eines gewissen anderen Paragraphen 130!

  3. #3
    Klimaschurke Benutzerbild von mabac
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    Standard AW: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    Zitat Zitat von Florian Beitrag anzeigen
    Rückbezug auf das Christentum kann keine Antwort auf die laufende Islamisierung sein.
    Mit dem Kanzelparagraphen können Sie jeden hetzenden Geistlichen, ob Pfaffe, Rabbi oder Mullah, in's Loch stecken.
    Geändert von mabac (04.01.2009 um 15:36 Uhr)
    Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
    Till Backhaus

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    Zitat Zitat von mabac Beitrag anzeigen
    Mit dem Kanzelparagraphen können Sie jeden hetzenden Geistlichen, ob Pfaffe, Rabbi oder Mullah, in's Loch stecken.
    Auf Mullahs würde das nicht angewandt. Das weiß man doch inzwischen.

    Das würde nur dazu führen, dass man zum Beispiel Kardinal Meißner ins Gefängnis stecken würde.

  5. #5
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    Standard AW: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    Zitat Zitat von mabac Beitrag anzeigen
    Abgeschafft wurde er 1953, um die islamische Masseneinwanderung zu ermöglichen.
    Siehst Du die Möglichkeit, dass er abgeschafft wurde, weil er ein Gesetz rein zur politischen Einmischung in die Kirchen war und "normale" Hetze schon durch entsprechende andere Gesetze verboten?

    Übrigens ist die Abschaffung dieses Paragraphen ein schönes Beispiel für die Funktion des deutschen Christentums als trojanisches Pferd für den Islam.
    Bekanntermassen war schon die Katholisierung der Germanen der Beginn des Plans der Islamisierung Europas.
    Als Mohammed diesen dann gründete, konnte es richtig losgehen!
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  6. #6
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    Standard AW: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Bekanntermassen war schon die Katholisierung der Germanen der Beginn des Plans der Islamisierung Europas.
    Falsch, wie die Polonisierung des Osten Deutschlands zu Bismarcks Zeiten ist die heutige Islamisierung Deutschlands die Rache Roms für den deutschen Anteil an der Reformation!
    Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
    Till Backhaus

  7. #7
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    M.E. sind Polen und Muslime in der Lage, völlig ohne Einfluss der Kirche sich in andere Länder zu bewegen.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
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  8. #8
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    Standard AW: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    M.E. sind Polen und Muslime in der Lage, völlig ohne Einfluss der Kirche sich in andere Länder zu bewegen.
    Bismarck dazu:

    Seit der Einrichtung der ‚Katholischen Abteilung‘ im geistlichen Ministerium stellten die statistischen Data einen schnellen Fortschritt der polnischen Nationalität auf Kosten der deutschen in Posen und Westpreußen außer Zweifel, und in Oberschlesien wurde das bis dahin stramm preußische Element der ‚Wasserpolacken‘ polonisiert.
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    Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
    Till Backhaus

  9. #9
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    Standard AW: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    Und das soll ein Beleg sein wofür genau?
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  10. #10
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    Standard AW: Sollte der Kanzelparagraph §130 RStGB wieder eingeführt werden?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Und das soll ein Beleg sein wofür genau?
    Ist das ein A für Anarchismus in der Flagge in Ihrem Avatar oder ein K für Katholikenknecht?
    Geändert von mabac (04.01.2009 um 17:41 Uhr)
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    Till Backhaus

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