Die Staatsanwaltschaft untersucht Abfertigung und Einmalzahlung bei Grafs Ausscheiden aus den Austrian Resaerch Centers.
Ein Rohbericht des Rechnungshofs mit Folgen: Die Auslieferung des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf ist beantragt worden, weil der FPÖ-Politiker bei seinem Ausscheiden aus den Austrian Research Centers (ARC) eine Abfertigung sowie eine Einmalzahlung kassiert haben soll - widerrechtlich, wie die Staatsanwaltschaft vermutet. Diese in einem Rechnungshof-Rohbericht im Vorjahr erhobenen Vorwürfe haben nun die strafrechtlichen Ermittlungen nach sich gezogen, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch. Graf selbst wies alle Vorwürfe zurück.
Diese Prämie über 50.000 Euro, um die es in der Hauptsache geht, soll Graf anlässlich der Eingliederung der ihm unterstehenden ARC Business Services 2006 erhalten haben. Diese Sonderprämie soll ihm nicht zugestanden sein, weil der vorhergehende Vertrag all inclusive gewesen sein soll. Graf wird zudem vorgeworfen, einen neuen Vertrag unterzeichnet zu haben mit Wirkung vom 1.10. 2006, obwohl er bereits gewusst haben soll, dass er für den Nationalrat kandidiert. Ermittelt wird gegen Graf - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - wegen des Verdachts der Untreue sowie der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (früher fahrlässige Krida, Anm.), so Jarosch.
Laut Jarosch steht aber Graf nicht allein im Fokus der Justiz: Ermittelt wird auch gegen zwei ehemalige Geschäftsführer der ARC, Ex-FP-Verteidigungsminister Helmut Krünes und Erich Gornik. So wird der Verdacht untersucht, dass sie Förderungsgelder widmungsfremd verwendet haben sollen. Auch in diesem Zusammenhang soll sich Graf ebenfalls im Visier der Justiz befinden.