Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof den Schutz von Flüchtlingen in der EU verbessert. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes dürfen nun Flüchtlinge auch dann nicht mehr abgeschoben werden, wenn sie die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllen. Besonderen Schutz in der EU genießen Flüchtlinge, welchen Folter oder Verfolgung droht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz von Flüchtlingen bei willkürlicher Gewalt in ihrem Heimatland verbessert. Nach einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil müssen die Flüchtlinge nicht zwingend nachweisen, dass sie persönlich von willkürlicher Gewalt bedroht sind. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einem „sensationellen Urteil“ für tausende Bürgerkriegsflüchtlinge. (Az: C-465/07)
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Auch in Deutschland sei der subsidiäre Schutz bislang eng ausgelegt worden, sagte der deutsche Sprecher des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR), Stefan Telöken. Die hohen Hürden habe der EuGH nun gesenkt. Nach Einschätzung von Pro Asyl wird das Urteil vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen zu Gute kommen, etwa aus dem
Irak, Somalia und Afghanistan. „Der EuGH schließt eine Schutzlücke in Deutschland und Europa“, sagte Pro-Asyl-Europareferent Karl Kopp. Über den konkreten Fall müssen nun die Gerichte in den Niederlanden abschließend entscheiden.