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Thema: Dürfen Hartz IV-ler erben?

  1. #1
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

    Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
    Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

    Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

    Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

    Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
    Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm! ------------------------( 4 x 12 x 345 ) = 16560 €
    Ist das rechtens?

    Ich kenne eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

    Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

    E:
    Geändert von Eridani (21.02.2009 um 16:59 Uhr)


  2. #2
    Mit Schattenhaushalt Benutzerbild von roxelena
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    Standard AW: Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

    Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
    Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

    Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

    Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

    Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
    Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm!
    Ist das rechtens?

    Ich kenn eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

    Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

    E:
    Das Finanzamt zahlt ja nicht die Hartz4 gelder deshalb werden die auch keine Hartz Leistungen zurückverlangen.

    Für ein Erbe von 38 000.-€ muss er auch keine Erbschaftssteuer bezahlen.

    Allerdings, wenn die Arge von seinem Glück erfährt dann gehts ihm an den Kragen
    Für Sozialismus, gegen Militarismus in der SPD...

    Mitglied der Linksfraktion

    Guido: "I like very german Brätsausages !"

  3. #3
    INFOKRIEGER Benutzerbild von scanners
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    Standard AW: Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Wenn jemand zurück fordert, dann das Amt welches bezahlt hat, sprich die ARGE.

    Aber sonst ...
    ... ja, er muß zurück zahlen
    ... er muss den Rest zum leben benutzen,
    ... und er kann mit einer Anzeige wegen Sozialbetrug rechnen, die mit Sicherheit durch geht.
    www.wahrheitskrieg.de

    -------------------------------------------------------------
    Ignor: PeterH, pV

  4. #4
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    Standard AW: Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

    Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
    Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

    Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

    Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

    Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
    Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm!
    Ist das rechtens?

    Ich kenn eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

    Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

    E:
    Tja, nichts Schlimmeres als Erbneider.
    Natürlich muß er zurückzahlen, er hat schließlich Leistungen erschlichen. Meine Steuergelder. Im Volksmund nennt man das Betrug.
    Hinter vorgehaltener Hand Dummheit. Wer bescheißen will sollte sich drüber im Klaren sein daß er stets schlauer zu sein hat als der, den er bescheißen will.

  5. #5
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    Standard AW: Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Als sozialistischer und nummerierter Staatssklave darf er natürlich nicht erben!
    Er wäre ja dann reich ............
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  6. #6
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Achtung AW: Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt zahlt ja nicht die Hartz4 gelder deshalb werden die auch keine Hartz Leistungen zurückverlangen.

    Für ein Erbe von 38 000.-€ muss er auch keine Erbschaftssteuer bezahlen.

    Allerdings, wenn die Arge von seinem Glück erfährt dann gehts ihm an den Kragen
    Danke Rosa.....Ja ich hab's ja auch nur flüchtig gehört, haste natürlich recht, wird nicht das Finanzamt gewesen sein, sondern das Arbeitsamt (Job Center)

    Mit was muss er jetzt rechnen? :=


  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von franjo
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    Standard AW: Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen

    Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
    Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm!
    E:
    Moin

    Schwierig

    Wenn er sie geerbt hat, wo war das Geld denn vorher.? Unter dem Kopfkissen?

    Falls nicht, würde ich die Zusammenarbeit des Finanzamtes und allen anderen Behörden-/Institutionen-/Banken-/Ämtern nicht unterschätzen.

    Alleine die versteuerte Honorrarabrechnung eines Notars liefert früher oder später den Verbleib von Werten.

    Der Weg zur ARGE ist dann nicht mehr weit.

    franjo

  8. #8
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Augenzwinkern AW: Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Tja, nichts Schlimmeres als Erbneider.
    Natürlich muß er zurückzahlen, er hat schließlich Leistungen erschlichen. Meine Steuergelder. Im Volksmund nennt man das Betrug.
    Hinter vorgehaltener Hand Dummheit. Wer bescheißen will sollte sich drüber im Klaren sein daß er stets schlauer zu sein hat als der, den er bescheißen will.
    Das Prekäre: Zum Zeitpunkt des Beginns durch Hartz-IV (vor 4 Jahren) hatte er noch keine Kenntniss darüber, dass er eine Erbschaft erwarten durfte.......
    Hätte er sich also "selbst anzeigen" müssen? !

    Die Großen schwimmen im Geld und den Kleinen gönnt man nicht einen extra Kuchen.......traurig.....
    Geändert von Eridani (21.02.2009 um 17:14 Uhr)


  9. #9
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    Standard AW: Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Der parasitäre Verwaltungsapparat ist der grösste Erbschleicher schlechthin!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  10. #10
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    Standard AW: Dürfen Hartz IV-ler erben?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Gibt's hier Rechtskundige unter uns?

    Ein Bekannter von mir, Hartz IV-ler, der jetzt Rente beantragt (63) hatte von seiner verstorbenen Mutter 38000,-€ geerbt.
    Das Geld hatte er aber nirgendwo "aufkommen" lassen (Konto usw.).

    Niemand, außer Familien-Insider, wußte davon.

    Jetzt bekam er einen ziemlichen harsch abgefaßten Brief des Finanzamtes, Tenor: "........Uns ist zu Ohren gekommen, usw.....blabla"

    Er wurde eindeutig angeschissen von einem Neider.
    Das Finanzamt will jetzt 4 Jahre Hartz-IV Unterstützung zurück haben von ihm! ------------------------( 4 x 12 x 345 ) = 16560 €
    Ist das rechtens?

    Ich kenne eigentlich nur "Stop der Unterstützung", - bis Verbrauch des Geldes......aber "Zurückzahlung?!"

    Weiß jemand von einem ähnlichen Fall?

    E:
    Natürlich muss der Mann das Geld zurück bezahlen. Erschleichung von Sozialleistungen ist ebnso eine Strafttat wie Steuerhinterziehung.
    leben und leben lassen

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