Umfrageergebnis anzeigen: Sollen Steuerzahler Arbeitslose unentgeltlich privat beschäftigen können?

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Thema: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Da ich Steuern zahle habe ich ja eigentlich das Recht, Hartz IV-Empfänger als Ausgleich, weil sie von meinen Steuern bezahlt werden, unentgeltlich zu beschäftigen!
    Die Herrschaften zahlen eigentlich garkeine Steuern, deshalb ist es durchaus eine Überlegung wert, diese als Gegenleistung für einen steuerzahlenden Bürger bei diesem privat arbeiten zu lassen.
    Selbstverständlich dann ohne weitere Bezahlung!
    Was haltet ihr davon?
    Dies würde auch eine Unmenge Steuern einsparen und auch die ganze Verwaltung überflüssig machen.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  2. #2
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Ein Päckchen Kippen, ein Bier und eine Brotzeit sollten schon rausspringen.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Jawoll, Herr Führer, zu Befehl ;-)
    Wo gehts zum Lager?
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  4. #4
    Sui
    Gast

    Standard AW: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Die Idee ist gar nicht so schlecht. Wer viel Steuern zahlt, und eine grosse Familie hat, kann bestimmt Hilfe im Haushalt gebrauchen.

    Man muss ja auch überlegen, dass die Hartz4er kein Arbeitslosengeld I beziehen.
    Nach 1 Jahr sollte man schon irgendwas gefunden haben.

  5. #5
    Sui
    Gast

    Standard AW: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Ein Päckchen Kippen, ein Bier und eine Brotzeit sollten schon rausspringen.
    Alkohol gibt es bei der Arbeit nicht. Dafür gibt es Tee oder andere Erfrischungsgetränke.

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Ein Päckchen Kippen, ein Bier und eine Brotzeit sollten schon rausspringen.
    Naja, mitessen dürfen sie ja! Dann sparen sie sogar die Mwst für die Fressalien ein!
    Bin ich nicht ein guter Mensch?
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Lang lebe mein Führer.
    Sparen ist stille edle Größe, die das Herz reich macht.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  8. #8
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    Alkohol gibt es bei der Arbeit nicht. Dafür gibt es Tee oder andere Erfrischungsgetränke.
    Bier ist kein Alkohol, sondern ein Volksnahrungsmittel.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  9. #9
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Naja, mitessen dürfen sie ja! Dann sparen sie sogar die Mwst für die Fressalien ein!
    Bin ich nicht ein guter Mensch?
    Der Beste.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  10. #10
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Soll man als Steuerzahler H IV- Empfänger unentgeltlich beschäftigen können?

    Nachtrag!
    Dies gilt natürlich nicht für Leute die sowieso von meinen Steuern leben!
    Also, diese Idee gilt natürlich nicht für den ganzen öffentlichen Dienst, die zahlen nämlich Steuern von Steuern, sind genaugenommen eigentlich keine Steuerzahler!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

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