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Klage gegen die Schweiz wegen Minarettverbot unzulässig

Entscheid des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat zwei Beschwerden gegen die Schweiz wegen des Minarettverbots in der Verfassung abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts haben die Beschwerdeführer nicht glaubhaft machen können, Opfer einer Verletzung der Menschrechtskonvention zu sein.

bbu. In seinen Entscheidungen in den beiden Verfahren Ouardiri gegen die Schweiz und Ligue des Musulmans de Suisse und andere gegen die Schweiz erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die betreffenden Beschwerden für unzulässig. Beide Entscheidungen sind rechtskräftig. Hafid Ouardiri, der Beschwerdeführer im ersten Verfahren, war von 1978 bis 2007 Sprecher der Genfer Moschee.