Falsch, in unserem Rechtssystem geht man von der Unschuldsvermutung aus.
Zudem erlaubt hier keine Mehrheit einer Minderheit irgendwas. Alle Bürger dieses Staates genießen Bürger- und Freiheits-Rechte.
Der Staat oder besser Staatsapparat muß die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit seiner Maßnahmen nachweisen, wenn er die Bürgerrechte einschränken will.
Du gehst von falschen Voraussetzungen aus und kommst daher auch zu falschen Schlüssen.
MfG
Alion
Schenkt Ihnen nichts und nehmt Ihnen alles!"Aus Nacht,
durch Blut,
zum Licht!"
Dass ernstlich gefährdete Bürger von Staats wegen zur Wehrlosigkeit gezwungen werden, ist gut so?
Aber die geringe Zahl von zusätzlichen Toten durch die pure Verfübarkeit von nicht zur Verteidigung notwendigen Waffen ist unerheblich?
Du scheinst genau die umgekehrten Rechtsgüterabwägungen zu treffen wie ich - und wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Dafür stehst Du aber Schulter an Schulter mit dem liberalkonservativen Establishment, was die Verballhornung des Verfassungsrechts betrifft.
einen Scheiß gestatten sie. Es sind Politiker welche Gesetze machen und nicht die Bürger, und diese gehen den Politikern am Arsch vorbei.
verlangen könne sie viel, interessiert aber nicht wirklich wenn es „wahltechnisch“ nicht gerade vorteilhaft ist.
Ist seit Jahren Gesetz. Man sollte sich informieren bevor man klug daher reden will.
Es geht hier nicht um "Schuld", also spielt auch die Unschuldsvermutung keine Rolle. Die Waffenbesitzer sollen nicht kriminalisiert, sondern hinsichtlich der aus ihrer Sphäre stammenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit in Anspruch genommen werden, das hat mit Straf- und Strafprozessrecht überhaupt nichts zu tun, nur da spielt aber die Unschuldsvermutung eine Rolle. Bei unserem Thema hier zählt nur das Verursacherprinzip.
Wenn eine Vergiftung des Grundwassers von einem bestimmten Grundstück ausgeht, wird der Eigentümer nur deshalb in Anspruch genommen, das auf seine Kosten zu beheben, weil die Belastung aus der Sphäre kommt, für die er verantwortlich ist. Dass er an der Vergiftung völlig unschuldig ist, spielt keinen Rolle - es sei denn, der Verantwortliche ist noch greifbar und leistungsfähig, nur dann geht er vor.
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