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Thema: US-Arme: Enteignung ist möglich.

  1. #1
    BRDDR-AG Benutzerbild von direkt
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    Standard US-Arme: Enteignung ist möglich.

    Quelle: Wiesbadener Kurier
    Zitat: Auszüge
    Das Airfield Wiesb-Erbenheim soll ab 2012 Zentrale des US-Heeres in Europa sein.
    Wenn es um die Landesverteidigung geht, müssen die Interessen Betroffener zurückstehen. Die der Grundstückseigentümer. Aber auch die der Kommunen, auf deren Gebiet geplant und gebaut wird auch Wiesbaden muss im Fall des US-Hauptquartiers seine Rechte weitgehend abtreten.
    Dies geht so weit, dass den Amerikanern sogar die Informationshoheit überlassen wird: Weder Stadtplanungsamt noch Liegenschaftsdezernat noch Pressestelle informieren zum
    aktuellen Planungsstand der neuen Wohnsiedlung südlich des Airfields. Und auch das hessische Finanzministerium, dessen Fachabteilung Baumanagement die Planungen koordiniert, ziehs vor zuschweigen.
    Im Landbeschaffungsgesetz aus dem Jahr 1957 ist der Verwaltungsakt geregelt,
    durch den Grundstücke den US-Streitkräften Oberlassen werden können. Danach kann
    der Bund Grundstücke für Zwecke der Verteidigung beschaffen "insbesondere auch
    zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen
    Ober die Stationierung und Rechtsstellung von Streitkräften auswärtiger Staaten
    im Bundesgebiet". Voraussetzung dafür ist lediglich die Anhörung der betroffenen Landesregierung.
    Diese fordert die Kommune, auf deren Gebiet die angeforderten Flächen liegen, zur Stellungnahme auf.
    Zitat: Ende

    Soviel zur Souveränität der BRDDR, meine persönliche Meinung, das Besatzungsrecht der Alliierten geht vor die uns vorgegaukelte Souveränität der BRDDR „Deutschland“.
    „Kein Mensch der Welt übertrifft die Germanen an Treue.“
    Publius Cornelius Tacitus

  2. #2
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    Standard AW: US-Arme: Enteignung ist möglich.

    Ja, US-Arme sind in der US-Armee Affenschieber.
    Hab ich in Grafenwöhr mitbekommen, also ich bei denen paar Tage lang war.
    Es sind Söldner, die auf alles schießen, wofür sie bezahlt werden. Traurig aber wahr.
    Dennoch sind mir US-Armeeangehörige in D höchst sympathisch. Auch deswegen, weil sie hier auf niemanden schießen und ansonsten recht nett sind, wie ich aus eigener Erfahrung weiß - manche waren fast zu nett.
    Ohne US-Army hätten sich Hitler und Stalin die Welt als Schlachthaus eingerichtet.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  3. #3
    bernhard44
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    Standard AW: US-Arme: Enteignung ist möglich.

    arm dran ist besser als Arm ab! :]

  4. #4
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    Standard AW: US-Arme: Enteignung ist möglich.

    Gibt auch US-Arme mit flotten Griffeln fürs zarte Tastenspiel.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  5. #5
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: US-Arme: Enteignung ist möglich.

    Das Airfield Wiesb-Erbenheim soll ab 2012 Zentrale des US-Heeres in Europa sein.
    Wenn es um die Landesverteidigung geht, müssen die Interessen Betroffener zurückstehen. Die der Grundstückseigentümer. Aber auch die der Kommunen, auf deren Gebiet geplant und gebaut wird auch Wiesbaden muss im Fall des US-Hauptquartiers seine Rechte weitgehend abtreten.
    Dies geht so weit, dass den Amerikanern sogar die Informationshoheit überlassen wird: Weder Stadtplanungsamt noch Liegenschaftsdezernat noch Pressestelle informieren zum
    aktuellen Planungsstand der neuen Wohnsiedlung südlich des Airfields. Und auch das hessische Finanzministerium, dessen Fachabteilung Baumanagement die Planungen koordiniert, ziehs vor zuschweigen.
    Im Landbeschaffungsgesetz aus dem Jahr 1957 ist der Verwaltungsakt geregelt,
    durch den Grundstücke den US-Streitkräften Oberlassen werden können. Danach kann
    der Bund Grundstücke für Zwecke der Verteidigung beschaffen "insbesondere auch
    zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen
    Ober die Stationierung und Rechtsstellung von Streitkräften auswärtiger Staaten
    im Bundesgebiet". Voraussetzung dafür ist lediglich die Anhörung der betroffenen Landesregierung.
    Diese fordert die Kommune, auf deren Gebiet die angeforderten Flächen liegen, zur Stellungnahme auf.

    So benimmt sich nur ein Besatzer !
    ;( X(
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  6. #6
    The box. You opened it. Benutzerbild von Schaschlik
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    Standard AW: US-Arme: Enteignung ist möglich.

    Zitat Zitat von direkt Beitrag anzeigen
    Quelle: Wiesbadener Kurier
    Zitat: Auszüge
    Das Airfield Wiesb-Erbenheim soll ab 2012 Zentrale des US-Heeres in Europa sein.
    Wenn es um die Landesverteidigung geht, müssen die Interessen Betroffener zurückstehen. Die der Grundstückseigentümer. Aber auch die der Kommunen, auf deren Gebiet geplant und gebaut wird auch Wiesbaden muss im Fall des US-Hauptquartiers seine Rechte weitgehend abtreten.
    Dies geht so weit, dass den Amerikanern sogar die Informationshoheit überlassen wird: Weder Stadtplanungsamt noch Liegenschaftsdezernat noch Pressestelle informieren zum
    aktuellen Planungsstand der neuen Wohnsiedlung südlich des Airfields. Und auch das hessische Finanzministerium, dessen Fachabteilung Baumanagement die Planungen koordiniert, ziehs vor zuschweigen.
    Im Landbeschaffungsgesetz aus dem Jahr 1957 ist der Verwaltungsakt geregelt,
    durch den Grundstücke den US-Streitkräften Oberlassen werden können. Danach kann
    der Bund Grundstücke für Zwecke der Verteidigung beschaffen "insbesondere auch
    zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen
    Ober die Stationierung und Rechtsstellung von Streitkräften auswärtiger Staaten
    im Bundesgebiet". Voraussetzung dafür ist lediglich die Anhörung der betroffenen Landesregierung.

    Diese fordert die Kommune, auf deren Gebiet die angeforderten Flächen liegen, zur Stellungnahme auf.
    Zitat: Ende

    Soviel zur Souveränität der BRDDR, meine persönliche Meinung, das Besatzungsrecht der Alliierten geht vor die uns vorgegaukelte Souveränität der BRDDR „Deutschland“.


    Ohne Dich vor den Kopf stoßen zu wollen... hast Du den Text überhaupt richtig gelesen? Es wurde doch 1957 ganz klar geregelt, dass der Bund in diesen Sachen entscheidet. Warum? Weil der Bund ja auch die zwischenstaatlichen Verträge geschlossen hat, zu deren Erfüllung eben auch die Bereitstellung geeigneter Flächen gehört.

    Um den ganzen Pupulismus den Wind aus den Segeln zu nehmen: ersetzte Kaserne durch Konsulat und schon klingts ganz selbstverständlich. Würdest Du denn auch das amerikanische Konsulat als eine solche Unverschämtheit bezeichnen, welches im Prinzip auf den gleichen Verträgen basiert?


    @Seekuh: die mangelhafte Informationspolitik ist unserer mangelhaften Bundesregierung geschuldet. Die "Besatzer" haben damit garnichts zu tun. Erstens haben die "Besatzer" garnicht die Befugnisse, die Bevölkerung über Entscheidungen der Bundesregierung zu unterrichten. Sprich, sie dürfen garkeine Informationspolitik uns gegenüber in dieser Sache betreiben und halten sich da auch dran. Das ist kein schlechtes Benehmen, sondern gutes Benehmen. Wobei ich von Dir auch nicht erwarte, dass Du das verstehst. Zweitens wäre eine Besatzung mit Besatzungsrecht verbunden. Alles andere ist keine Besatzung. Denn was sollen die "Alliierten" ein Land besetzen, über welches sie defacto keine Kontrolle haben? Jetzt argumentierst Du sicher, dass unsere Politiker denen hörig sind und eh nach dem Mund reden. Wäre das die Basis amerikanischer Besatzungspolitik, hätten die weder demokratische Wahlen, noch freie Medien zugelassen.

    Ich vermute zwar, dass es keinen Sinn macht, Dir das ausführlich zu erklären. Aber es lesen ja auch noch andere mit. :]
    Ich mag schizophren sein, aber wenigstens habe ich einander.

  7. #7
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    Standard AW: US-Arme: Enteignung ist möglich.

    Weg mit der Arbeitsgesetzgebung.
    Die US-Army verlangt von mir keine Zwangsarbeit, keine Enteignung, sie bewirkt kein Lehnswesen und kein Berufsverbot. Das tun vielmehr die total versauten Reichtstagsverbrecher, die dazu ihre Arbeitsgesetzgebung in weiten Teilen aus dem NS übernommen haben.
    Mir ist jeder US-Besatzer tausendmal lieber, als das deutsche Verbrechergesindel, das einen zum Affenschieber erklärt.
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    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  8. #8
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    Standard AW: US-Arme: Enteignung ist möglich.

    Zitat Zitat von direkt Beitrag anzeigen
    Quelle: Wiesbadener Kurier
    Zitat: Auszüge

    Zitat: Ende

    Soviel zur Souveränität der BRDDR, meine persönliche Meinung, das Besatzungsrecht der Alliierten geht vor die uns vorgegaukelte Souveränität der BRDDR „Deutschland“.
    Ein Sturm im Wasserglas und ohne jede Bedeutung. Dass der Bund für die Einhaltung bilateraler Verträge mit anderen Ländern zuständig ist, ist auf der ganzen Welt so.

  9. #9
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    Standard AW: US-Arme: Enteignung ist möglich.

    Zitat Zitat von Schaschlik Beitrag anzeigen
    Ohne Dich vor den Kopf stoßen zu wollen... hast Du den Text überhaupt richtig gelesen? Es wurde doch 1957 ganz klar geregelt, dass der Bund in diesen Sachen entscheidet. Warum? Weil der Bund ja auch die zwischenstaatlichen Verträge geschlossen hat, zu deren Erfüllung eben auch die Bereitstellung geeigneter Flächen gehört.

    Um den ganzen Pupulismus den Wind aus den Segeln zu nehmen: ersetzte Kaserne durch Konsulat und schon klingts ganz selbstverständlich. Würdest Du denn auch das amerikanische Konsulat als eine solche Unverschämtheit bezeichnen, welches im Prinzip auf den gleichen Verträgen basiert?


    @Seekuh: die mangelhafte Informationspolitik ist unserer mangelhaften Bundesregierung geschuldet. Die "Besatzer" haben damit garnichts zu tun. Erstens haben die "Besatzer" garnicht die Befugnisse, die Bevölkerung über Entscheidungen der Bundesregierung zu unterrichten. Sprich, sie dürfen garkeine Informationspolitik uns gegenüber in dieser Sache betreiben und halten sich da auch dran. Das ist kein schlechtes Benehmen, sondern gutes Benehmen. Wobei ich von Dir auch nicht erwarte, dass Du das verstehst. Zweitens wäre eine Besatzung mit Besatzungsrecht verbunden. Alles andere ist keine Besatzung. Denn was sollen die "Alliierten" ein Land besetzen, über welches sie defacto keine Kontrolle haben? Jetzt argumentierst Du sicher, dass unsere Politiker denen hörig sind und eh nach dem Mund reden. Wäre das die Basis amerikanischer Besatzungspolitik, hätten die weder demokratische Wahlen, noch freie Medien zugelassen.

    Ich vermute zwar, dass es keinen Sinn macht, Dir das ausführlich zu erklären. Aber es lesen ja auch noch andere mit. :]
    Urteil Verwaltungsgerichtshof Kassel
    11.08.92 keine Angaben zur Anfechtbarkeit
    ANHÖRUNG; ENTEIGNUNG; ENTEIGNUNGSVERFAHREN; FREIHÄNDIGER ERWERBFUNKTION; PLANUNGSVERFAHREN; VERTEIDIGUNGSZWECK


    LBG § 1; LBG § 11 Abs 2 A; LBG § 11 Abs 2 C

    1. Die Anhörung der Landesregierung zu vorgesehenen militärischen Anlagen nach § 1 Abs 2 Landbeschaffungsgesetz ist dem verselbständigten Planungsverfahren zuzuordnen, an dem die später von der Maßnahme betroffenen privaten Grundstückseigentümer nicht beteiligt sind. Etwaige Mängel der Anhörung wirken sich nach erfolgter Bezeichnung des Vorhabens gem. § 1 Abs 3 Landbeschaffungsgesetz auf nachfolgende Enteignungen nicht unmittelbar aus und führen deshalb nicht ohne weiteres zu deren Rechtswidrigkeit (Anschluß an BVerwG DVBl 1983, 345; NJW 1986, 2447 und 2451). 2. Eine Enteignung nach dem Landbeschaffungsgesetz kann nur dann vorgenommen werden, wenn die antragstellende Behörde dargelegt hat, daß sie auf den privaten Grundbesitz für Verteidigungszwecke unumgänglich angewiesen ist (Anschluß an Hess. VGH U. v. 03.04.1986 - VII OE 18/80 - , HSGZ 1986, 410). Der subsidiäre Charakter der Enteignung und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führen aber nicht dazu, daß eine mit geringem Aufwand durchzuführende Baumaßnahme an anderer Stelle mit erheblichem Kostenaufwand und erweitertem Landschaftsverbrauch durchgeführt werden muß.
    Ich habe den Text richtig gelesen! Die Gesetze zur Landenteignung wurden Deutschland nach dem Kriege von den Besatzer aufgezwungen.
    Die US-Air Base haben jetzt schon meiner Schätzung weit mehr als 100 Hektar bebaute fläche unter ihrer Hoheit.
    Die jetzige Landnahme ist schlicht und ergreifend unnötig, ich sage willkürlich, aber wie geschrieben stillschweigen ist angesagt.
    Die „Deutschen Behörden“ haben Ihr Maul zuhalten.
    „Kein Mensch der Welt übertrifft die Germanen an Treue.“
    Publius Cornelius Tacitus

  10. #10
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    Standard AW: US-Arme: Enteignung ist möglich.

    Die Arbeitsgesetzgebung muß weg. Ohne den "Arbeitnehmer"-Wahnsinn hätte es den NS und auch den Kommunismus erst gar nicht gegeben. Wir Alle wären mit Villen&Porsches und noch weit mehr gut dran, würden darauf immer weiter aufbauen - Prosperität wäre Rechtsraumszweck.
    So aber will das Drecksregime Affenschieberei von ihm zu Untermenschen Deklarierter. Dem bitte kein Kanonenfutter nachliefern.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

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