Das Airfield Wiesb-Erbenheim soll ab 2012 Zentrale des US-Heeres in Europa sein.
Wenn es um die Landesverteidigung geht, müssen die Interessen Betroffener zurückstehen. Die der Grundstückseigentümer. Aber auch die der Kommunen, auf deren Gebiet geplant und gebaut wird auch Wiesbaden muss im Fall des US-Hauptquartiers seine Rechte weitgehend abtreten.
Dies geht so weit, dass den Amerikanern sogar die Informationshoheit überlassen wird: Weder Stadtplanungsamt noch Liegenschaftsdezernat noch Pressestelle informieren zum
aktuellen Planungsstand der neuen Wohnsiedlung südlich des Airfields. Und auch das hessische Finanzministerium, dessen Fachabteilung Baumanagement die Planungen koordiniert, ziehs vor zuschweigen.
Im Landbeschaffungsgesetz aus dem Jahr 1957 ist der Verwaltungsakt geregelt,
durch den Grundstücke den US-Streitkräften Oberlassen werden können. Danach kann
der Bund Grundstücke für Zwecke der Verteidigung beschaffen "insbesondere auch
zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen
Ober die Stationierung und Rechtsstellung von Streitkräften auswärtiger Staaten
im Bundesgebiet". Voraussetzung dafür ist lediglich die Anhörung der betroffenen Landesregierung.
Diese fordert die Kommune, auf deren Gebiet die angeforderten Flächen liegen, zur Stellungnahme auf.