Was verurteilte Straftäter zu erleiden haben, wenn sie zur herrschenden Klasse gehören, sieht man am Ex-Postchef Klaus Zumwinkel. Wegen einer Million Euro hinterzogener Steuern wurde er zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Million Euro Geldstrafe verurteilt. Doch die zwei Millionen Miese hat er jetzt mehr als ausgeglichen
Quelle [Links nur für registrierte Nutzer]Bonus und 20-Millionen-Pension für Zumwinkel
Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel hat sich seine gesamten Pensionsansprüche vom Konzern auszahlen lassen - das sollen rund 20 Millionen Euro sein. Diese Größenordnung lässt sich indirekt aus dem aktuellen Geschäftsbericht der Deutschen Post erschließen.
Außerdem erhielt Zumwinkel laut Geschäftsbericht für die zwei Monate seiner Tätigkeit im Jahr 2008 als Vorstandschef Gesamtbezüge von 714.045 Euro. Darunter war eine Bonuszahlung von 480.184 Euro. Außerdem erhielt er Aktienoptionen mit einem sogenannten Zeitwert von mehr als einer Million Euro.
Ärger droht ihm aber noch wegen der Bespitzelungsaffäre bei der Telekom, siehe hier:
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Da entstehen viele Fragen:
Wenn Zumwinkel im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre erneut und in seiner Bewährungszeit verurteilt wird, muss er dann ins Gefängnis? Schließlich gehört es meines Wissens zum Prinzip der Bewährung, dass sich der Verurteilte in seiner Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lässt.
Das kann man aber verschieden interpretieren: eine mögliche zweite Verurteilung legt nahe, dass jemand auf Bewährung vom Knast verschont blieb, der das nicht verdient hat, weil er ein Serienstraftäter ist.
Andererseits kann man formal damit argumentieren, dass mögliche Straftaten im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre vor der Bewährung begangen wurden.
Nur wie sieht es dann aus, wenn im hypothetitischen Fall einer Verurteilung zu weiteren zwei Jahren auf Bewährung die schon laufende Bewährung "verrechnet" werden muss. Folgen dann zwei Jahren Bewährung erneute zwei Jahre? Oder muss er doch in den Knast?
Einem normalen Menschen auf Bewährung würde vielleicht schon der Arsch auf Grundeis gehen, wenn er - noch unter Maßgabe der Unschuldsvermutung - wegen einer zweiten Straftat die Polizei mit Haussuchungsbefehl zu Gast hat.
Bei Zumwinkel bin ich mir da nicht so sicher. Den Berichten über den Prozess gegen Steuerhinterziehung entnehme ich, dass ihm allenfalls das persönliche Erscheinen vor Gericht lästig war. Vom Hörensagen weiß ich, dass die Staatsanwältin, die ihn vor den Kadi gebracht hat, quasi in die hinterste Provinz "strafversetzt" wurde.
Die Angehörigen der jetzt herrschenden Klasse pochen halt auf Sonderrechte. Und sind sauer, wenn sie wie der letzte Prolet behandelt werden. Deswegen geben wir ihnen die Sonderbehandlung, die sie fordern. Um die Kosten für Prozesse zu sparen, bei denen eh nichts herauskommt.
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Sie bekommen wie Geisteskranke einen "Jagdschein" wegen Schuldunfähigkeit.
2. Sie werden vom örtlichen Karnevalsverein zu symbolischen Strafen abgeurteilt und dürfen ihre Putzfrau vor den Kadi mit der Narrenkappe schicken, wenn sie nicht selbst erscheinen wollen.
3. Man sollte sie alle ... X( ... das sind so Verfahrensformen, wo Richter und Verteidiger nur eine untergeordnete Rolle spielen und die Fantasien des Mobs um Dinge wie die Erfindung des Monsieur Guillot kreisen :rolleyes: