Hallo liebe Forenkolleginnen / -kollegen,
kürzlich hatte ich im privaten Kreis eine hitzige Diskussion, die mich tatsächlich nicht persönlich betrifft, deren Rechtmäßigkeit ich aber gerne wissen möchte:
Es wird ein Nachlaß an mehrere Berechtigte verteilt. Sämtliche Steuern sind eindeutig bezahlt.
X erhält also den vollständig versteuerten Anteil. Das Geld wird auf das Girokonto überwiesen. In normalen Zeiten würde das natürlich angelegt werden.
Aufgrund eines weiteren Trauerfalles direkt bei X kommt es aber einige Zeit lang nicht dazu. Völlig verständlich.
Plötzlich ruft jemand vom Finanzamt an (kein Fake, passierte wirklich): "Aufgrund der Meldung über Geldbewegungen ab 10.000 Euro haben wir erfahren, daß auf Ihrem Girokonto die Summe Y angekommen ist. Sie können das nicht auf dem Girokonto stehen lassen. Bitte übertragen Sie es auf ein zinsgünstiges Konto."
- "Warum sagen Sie mir das?"- "Der Staat braucht Steuergelder, also hier die Steueranteile an den Zinsen."
Für mich nicht nachvollziehbar: Es ist klar, das man seine Erträge aufführen muß gegenüber dem Finanzamt. Nach dem neuen Recht 25 % Abgeltungssteuer. Das war und ist aber hier nie ein Problem: Es wurde immer alles brav bezahlt.
Seit wann aber kann der Fiskus die Leute zwingen oder bedrängen, zinsgünstig anzulegen??
Meiner Meinung nach hat da irgendjemand irgendwas falsch interpretiert.
Ich dachte, wir hätten die (Vertrags-)Freiheit, mit unserem Geld machen zu dürfen, was wir wollen? Man darf sein legal erworbenes Geld theoretisch doch auch vergraben, wie der Mann mit den anvertrauten Pfunden aus Matthäus 25, 14 - 30, oder?
Wenn es so etwas aber wirklich geben sollte, dann müßte ja das Finanzamt die Investition in Aktien mit Kursen, die in den Keller rauschen, wo dann auch keine Dividenden mehr gezahlt werden, logischerweise auch untersagen.
Sicher versteht ihr meine Verwirrung. Danke für Aufklärung.