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Thema: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

  1. #1
    leicht irr, aber nett
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    Standard Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Hallo liebe Forenkolleginnen / -kollegen,

    kürzlich hatte ich im privaten Kreis eine hitzige Diskussion, die mich tatsächlich nicht persönlich betrifft, deren Rechtmäßigkeit ich aber gerne wissen möchte:

    Es wird ein Nachlaß an mehrere Berechtigte verteilt. Sämtliche Steuern sind eindeutig bezahlt.
    X erhält also den vollständig versteuerten Anteil. Das Geld wird auf das Girokonto überwiesen. In normalen Zeiten würde das natürlich angelegt werden.
    Aufgrund eines weiteren Trauerfalles direkt bei X kommt es aber einige Zeit lang nicht dazu. Völlig verständlich.

    Plötzlich ruft jemand vom Finanzamt an (kein Fake, passierte wirklich): "Aufgrund der Meldung über Geldbewegungen ab 10.000 Euro haben wir erfahren, daß auf Ihrem Girokonto die Summe Y angekommen ist. Sie können das nicht auf dem Girokonto stehen lassen. Bitte übertragen Sie es auf ein zinsgünstiges Konto."
    - "Warum sagen Sie mir das?"- "Der Staat braucht Steuergelder, also hier die Steueranteile an den Zinsen."

    Für mich nicht nachvollziehbar: Es ist klar, das man seine Erträge aufführen muß gegenüber dem Finanzamt. Nach dem neuen Recht 25 % Abgeltungssteuer. Das war und ist aber hier nie ein Problem: Es wurde immer alles brav bezahlt.

    Seit wann aber kann der Fiskus die Leute zwingen oder bedrängen, zinsgünstig anzulegen??
    Meiner Meinung nach hat da irgendjemand irgendwas falsch interpretiert.

    Ich dachte, wir hätten die (Vertrags-)Freiheit, mit unserem Geld machen zu dürfen, was wir wollen? Man darf sein legal erworbenes Geld theoretisch doch auch vergraben, wie der Mann mit den anvertrauten Pfunden aus Matthäus 25, 14 - 30, oder?

    Wenn es so etwas aber wirklich geben sollte, dann müßte ja das Finanzamt die Investition in Aktien mit Kursen, die in den Keller rauschen, wo dann auch keine Dividenden mehr gezahlt werden, logischerweise auch untersagen.
    Sicher versteht ihr meine Verwirrung. Danke für Aufklärung.
    Fraktion Demokratische Rechte


  2. #2
    mit einem weichen V Benutzerbild von Verrari
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    Standard AW: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß dies rechtens sein soll, nach meiner bescheidenen und laienhaften Meinung.
    Allerdings habe ich mir schon vor einer Weile abgewöhnt mich über diesen Staat und seine Rechtsaufassung zu wundern. Offenbar weiß der "normale" Bürger hier schon lange nicht mehr was Recht und Gesetzt ist, bzw. er versteht es nicht mehr!

    Falls Deine Darstellung entgegen meiner Ansicht dennoch der deutschen Gesetzeslage entsprechen sollte, kann ich nur jedem aufrechten Germanen empfehlen als Zweites ganz, ganz schnell dieses Land fluchtartig zu verlassen!

    Sorry, meine Meinung wird Dir wohl nicht helfen, aber der Strang kommt jetzt (hoffentlich) wieder "ins Gespräch"!

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Zitat Zitat von Don Pacifico Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Forenkolleginnen / -kollegen,

    kürzlich hatte ich im privaten Kreis eine hitzige Diskussion, die mich tatsächlich nicht persönlich betrifft, deren Rechtmäßigkeit ich aber gerne wissen möchte:

    Es wird ein Nachlaß an mehrere Berechtigte verteilt. Sämtliche Steuern sind eindeutig bezahlt.
    X erhält also den vollständig versteuerten Anteil. Das Geld wird auf das Girokonto überwiesen. In normalen Zeiten würde das natürlich angelegt werden.
    Aufgrund eines weiteren Trauerfalles direkt bei X kommt es aber einige Zeit lang nicht dazu. Völlig verständlich.

    Plötzlich ruft jemand vom Finanzamt an (kein Fake, passierte wirklich): "Aufgrund der Meldung über Geldbewegungen ab 10.000 Euro haben wir erfahren, daß auf Ihrem Girokonto die Summe Y angekommen ist. Sie können das nicht auf dem Girokonto stehen lassen. Bitte übertragen Sie es auf ein zinsgünstiges Konto."
    - "Warum sagen Sie mir das?"- "Der Staat braucht Steuergelder, also hier die Steueranteile an den Zinsen."

    Für mich nicht nachvollziehbar: Es ist klar, das man seine Erträge aufführen muß gegenüber dem Finanzamt. Nach dem neuen Recht 25 % Abgeltungssteuer. Das war und ist aber hier nie ein Problem: Es wurde immer alles brav bezahlt.

    Seit wann aber kann der Fiskus die Leute zwingen oder bedrängen, zinsgünstig anzulegen??
    Meiner Meinung nach hat da irgendjemand irgendwas falsch interpretiert.

    Ich dachte, wir hätten die (Vertrags-)Freiheit, mit unserem Geld machen zu dürfen, was wir wollen? Man darf sein legal erworbenes Geld theoretisch doch auch vergraben, wie der Mann mit den anvertrauten Pfunden aus Matthäus 25, 14 - 30, oder?

    Wenn es so etwas aber wirklich geben sollte, dann müßte ja das Finanzamt die Investition in Aktien mit Kursen, die in den Keller rauschen, wo dann auch keine Dividenden mehr gezahlt werden, logischerweise auch untersagen.
    Sicher versteht ihr meine Verwirrung. Danke für Aufklärung.
    Das ist eine urban legend.

    Erstens wird das Finanzamt nicht über jede Transaktion, die 10T übersteigt, informiert.
    1. Die Banken haben eine Registirierungspflicht der Personalien für Bareinzahlungen über 10T Euro, sofern der Einzahler nicht auf sein eigenes Konto bei der Bank einzahlt.
    Aber keine Meldepflicht.

    2. Überweisungen sind davon nicht betroffen. Egal in welcher Höhe. Im Inland.
    Überweisungen ins oder vom Ausland sind innerhalb des Euroraums frei bis 50T, darüber ist eine spezielle Form zu verwenden, ich müßte jetzt nachgucken wie die heißt. Mit dieser Form erfolgt eine Meldung ans FA Sarbrücken, das Zahlungsbewegungen innerhalb der EU erfaßt.
    (Darüberhinaus natürlich die Jahresmeldungen der gewerblichen Transaktionen)

    3. Die Begrenzung von Zahlungen mit Drittländern kenne ich nicht, aber ich hatte noch nie irgendwelche Malaisen mit Einzelbeträgen bis 20T. Soweit ich weiß gibt es da eine Jahresobergrenze von etwa 200T ab der eine Meldung an was weiß ich wen, ich glaube das FA Saarbrücken oder das zuständige statistische Landesamt, abgegeben werden muss damit diese die Devisenbestände und Euroabflüsse kalkulieren können.

    4. Es get das Finanzamt einen Scheißdreck an zu welchem Zins Du Dein Geld anlegst. Du kannst es auch in bar unters Kopfkissen legen. (Obwohl das nach der Geldtheorie eigentlich rechtlich zweifelhaft wäre, da Du zwar der Besitzer aber nicht der Eigentümer des Geldes bist. Aber die reine Lehre läßt sich hier nicht durchsetzen, da nicht durchführbar, deshalb gibt es auch keine Regelung)

    Es wird Dich auch kein Finanzbeamter anrufen. Die schicken Bescheide. Im Übrigen sind die froh wenn sie in Ruhe gelassen werden. Außerdem kriegen sie keine Provision. Zumindest noch nicht.

    5. Das mit dem zinsgünstig ist vermutlich eine mißverstandene Übertragung der Geschichte mit Darlehen. Egal ob im Geschäftsleben oder privat an privat. Für diese muss ein bestimmter Zins vereinbart werden, der sich gewöhnlich an langfrisitgen Hypothekendarlehen orientiert (so in etwa). Ist dieser nicht vereinbart und bekommt das Finanzamt Wind davon legen die den Zins per Order di Mufti fest und besteuern ihn.

    Für genauere Angaben frag den Steuerberater Deines Vertrauens.

  4. #4
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    Standard AW: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Zitat Zitat von Verrari Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß dies rechtens sein soll, nach meiner bescheidenen und laienhaften Meinung.
    Die richtig ist. Das ist m.E. Stammtischgeschwätz.

    Zitat Zitat von Verrari Beitrag anzeigen
    Falls Deine Darstellung entgegen meiner Ansicht dennoch der deutschen Gesetzeslage entsprechen sollte, kann ich nur jedem aufrechten Germanen empfehlen als Zweites ganz, ganz schnell dieses Land fluchtartig zu verlassen!
    Was auch richtig ist. Möglichst in ein Land in dem man bis zum nächsten Nachbarn eine halbe Stunde mit dem Auto braucht.
    Da verlieren auch etwa vorhandene Gesetze kräftig an Druck.

  5. #5
    leicht irr, aber nett
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    Standard AW: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Hallo Don und Verrari,

    zunächst mal herzlichen Dank für Eure Antworten, die mir sehr geholfen haben.
    Auch wenn es tatsächlich nicht mich persönlich betrifft, es geht mir privat doch nahe.

    Zur Sache: Ich sehe das nämlich genauso: Es geht das Finanzamt überhaupt nichts an, wie ich oder andere mein/ihr Geld anlege/n.
    NB: Da käme dann von mir der Ruf "Freedom!", fast so inbrünstig wie bei Dubya.

    Super fand ich auch den Ausdruck "urban legend" in Bezug auf die vorgebliche Information ab 10T, denn auch da sagte mir mein Bauchgefühl, daß das irgendwie nicht stimmen kann.
    Nebenbei: Habe schon mal im Familienkreis die irrige Meinung bekämpfen müssen, der "Kontenabgleich" bedeute: Das Finanzamt könne Kontobewegungen einsehen. Das ist totaler Unsinn, wie von mir klargestellt wurde: Das FinAmt darf erfahren, bei welchen Banken etc. man ein Konto hat, darf aber nicht etwa online Transaktionen auslesen. Das ginge nur bei einer Straftat und zudem nach richterlichem Beschluß.

    Da nun aber der Anruf im vorliegenden Fall tatsächlich kam, kann ich hierzu nur folgenden Schluß ziehen: Es scheint offensichtlich auch in Behörden zuweilen Leute zu geben, welche angesichts der Vielzahl von Vorschriften eigene bzw. eigenwillige Interpretationen aufstellen. Mehr sage ich jetzt aber lieber nicht.

    Selber habe ich noch niemals die Methode "Anruf" erlebt, nur Bescheide, wie Don schon klarstellte. Sehr interessant Dons Punkt 5.
    Fraktion Demokratische Rechte


  6. #6
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    Standard AW: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Zitat Zitat von Don Pacifico Beitrag anzeigen

    Da nun aber der Anruf im vorliegenden Fall tatsächlich kam, kann ich hierzu nur folgenden Schluß ziehen: Es scheint offensichtlich auch in Behörden zuweilen Leute zu geben, welche angesichts der Vielzahl von Vorschriften eigene bzw. eigenwillige Interpretationen aufstellen. Mehr sage ich jetzt aber lieber nicht.

    Selber habe ich noch niemals die Methode "Anruf" erlebt, nur Bescheide, wie Don schon klarstellte. Sehr interessant Dons Punkt 5.
    Ich finde daran so einiges unstimmig.

    1. Im Falle eines Erbes ist zunächst mal das FA zuständig zu dem der Wohnsitz des Erblassers gehört. Das bestimmt die Erbschaftssteuer und kassiert sie auch.
    (Weiß ich weil ich das Verfahren bereits zweimal durchlief)
    Danach interessiert sich dieses FA nicht mehr für das Nettoerbe, es erfolgt nach meinem Kenntnisstand auch keine Mitteilung an das jeweilige FA der Erben.

    2. Die Erben haben lediglich Kapitalerträge aus ihrem Erbe in der Steuerklärung anzugeben. Oder eben Mieteinnahmen etc.
    Das tritt aber erst locker 1 Jahr nach dem Eintritte des Erbfalles für die zurückliegende Periode ein.
    Es ist mir ein absolutes Rätsel weshalb das FA also aufgrund einer Überweisung aktiv werden sollte, die zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Steuerschuld generiert.
    Da stimmt in der Erzählung einiges nicht.

    3. Sollte der Erbe durch einen Neider denunziert worden sein mit dem Hinweis er hinterziehe Steuern auf Zinserträge durch irgendwelche Tricksereien, dann schickt das FA die Steuerfahndung und ruft nicht vorher an.


    4. Sollte das FA die Steuererklärung mit dem Girozins nicht glauben weil es die Belege anzweifelt ruft auch keiner an. Dann schicken die per Post die durch angedrohte Zwangsmaßnahmen unterlegte Aufforderung, weitere Nachweise beizubringen. Ggf. drohen sie eine Steuerschätzung zum marktüblichen Zins an.

    5. Ich vermute der Erzähler verwechselte das mit einem Anruf vom Steuerberater.

  7. #7
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    Standard AW: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Möglichst kaufkräftige Nachfrager haben profitmaximierend bedient werden zu können.
    Es geht also um den Profit aus Nachfragerkaufkraft.
    Kein Gesetz darf einen zum AnlageInstrument deklarieren.
    Die Arbeitsgesetzgebung muß weg.
    Bis dahin wird die Marktwirtschaft von modernem Feudalismus stranguliert, der sozialstaatlich marxistisch scheingerechtfertigt wird.
    Goldene Anbieternetze müssen her.
    Erst damit kann der Profit leistungsadäquat generiert und leistungsanteilig abgeschöpft werden.
    Nur so bezweckt Profitmaximierung Kaufkraftmaximierung, keine FinanzblasenFüllerei, keine Krisenzyklen.
    Bis dahin geht die Spezies den Eselspfad elender Ochsentour.
    Also bis zu user value nachwuchslos nix tun.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Zitat Zitat von Don Pacifico Beitrag anzeigen
    Da nun aber der Anruf im vorliegenden Fall tatsächlich kam, kann ich hierzu nur folgenden Schluß ziehen: Es scheint offensichtlich auch in Behörden zuweilen Leute zu geben, welche angesichts der Vielzahl von Vorschriften eigene bzw. eigenwillige Interpretationen aufstellen. Mehr sage ich jetzt aber lieber nicht.
    Bist Du Dir sicher, daß dies nicht eher ein Anruf eines " Anlageberaters " war, welcher sich, wenn dies stimmen sollte, lediglich als Finanzbeamter ausgegeben hat bzw. es falsch verstanden wurde, weil vielleicht das Wort Finanzamt fiel.
    Das wäre vorstellbar, denn auch mir hatte ein Bankangestellter mal empfohlen den relativ hohen Betrag auf dem Girokonto doch zinsmäßig anzulegen.

    Im übrigen könnte der Betreffende dies per Telefonat bei seinem Finanzbeamten abklären, so nach dem Motto :

    " Sie hatten letztens angerufen als ich nicht da war und wüßte nun um was es denn ging "
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  9. #9
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Das ist eine urban legend.
    6. Wenn Du keinen höheren Zinsertrag hast, verdient die Bank mehr und muß den Betrag versteuern. Für's Finanzamt u.U. sogar günstiger.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Zwang zu zinsgünstiger Anlage durch den Fiskus?

    Besser nix tun, als Fremdzinsen zu generieren, als sich rel. dazu immer besitzloser zu arbeiten.
    Dann noch Nachwuchs unterlassen und mit sich die elterliche Linie erlöschen lassen, evtl. auch andere Seniorenlinien.
    Zudem muß nix vererbt werden, keine Unterhaltsansprüche sind zu bedienen.
    Das ist politisch gewollt, arbeitsgesetzlich "zumutbarkeitsrechtlich" verankert.
    Bin ja gespannt, wie das wird, wenn D in die Bedeutungslosigkeit absinkt, dabei unter 1 % der Weltbevölkerung hat.
    Ob dann dt. Affenschieber chinesische Investoren bedienen?
    Beim $Stand scheint das schon um sich zu greifen.
    Ist nur ein Jammer, daß man rein gar nix Adäquates tun darf, daß es gesetzlich strikt unterbunden ist.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
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